Berichtsvorlage - 2020/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Absatz 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof vom 11. bis 14.03.2019
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Melanie Wolter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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17.06.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag
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13.07.2020
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Fachdienst Jugend und Familie, Team Unterhaltsvorschuss, ist zuständig für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss für die Kinder Alleinerziehender und die Heranziehung Unterhaltspflichtiger zur Erstattung der verauslagten Leistungen. 80 % der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden von Bund und Land erstattet, die Kommunen tragen 20 % der Aufwendungen als kommunalen Eigenanteil. Der Niedersächsische Landesrechnungshof prüft regelmäßig im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche nach § 7 Absatz 3 UVG. In der Zeit vom 11. bis 14.03.2019 wurde im Landkreis Lüneburg der Zeitraum 2014 bis 2018 geprüft.
Es wurden insgesamt 14 Kommunen geprüft. Darunter befanden sich sechs Kommunen (auch der Landkreis Lüneburg), die bereits in die Prüfung 2014/2015 einbezogen waren (Vorlage Nr. 2015/075).
Die übrigen Kommunen wurden anhand der im Jahr 2016 erreichten Rückgriffsquote ausgewählt.
Das Ergebnis der Prüfung ist für den Landkreis Lüneburg erneut sehr erfreulich ausgefallen.
Mögliche Konsequenzen aus der Prüfung sind in der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2019 dargestellt (siehe Anlage). Weitere Konsequenzen ergeben sich nicht.
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist der Kreistag des Landkreises Lüneburg über den wesentlichen Inhalt der Prüfungsmitteilung zu unterrichten. Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme der Prüfungsmitteilung vom 21.10.2019.
Die Kurzfassung der Prüfungsmitteilung ist als Anlage beigefügt. Die nach § 5 des NKPG erforderliche öffentliche Auslegung für sieben Werktage erfolgt im Anschluss, ebenfalls die Bekanntmachung im Amtsblatt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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