Beschlussvorlage - 2020/203
Grunddaten
- Betreff:
-
Senioren- und Pflegestützpunkt
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senioren und Behinderte
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Naß, Matthias
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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07.07.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
In Lüneburg bestand ein mit dem örtlichen Pflegestützpunkt verbundenes Seniorenservicebüro in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Grundlage für dieses Seniorenservicebüro war eine befristete Förderrichtlinie des Landes. Diese lief am 31.12.2013 aus. Sowohl der örtliche Pflegestützpunkt als auch das Seniorenservicebüro stehen auch Bewohnerinnen und Bewohnern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
Der Landkreis Lüneburg hat bis dahin keine eigenen Mittel zur Unterstützung des Seniorenservicebüros bzw. des örtlichen Pflegestützpunktes aufgewandt. Sodann hat das Land das Konzept „Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen“ für die Arbeit derartiger Einrichtungen veröffentlicht. Der Senioren – und Pflegestützpunkt in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg ist entstanden.
Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 € jährlich. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung zunächst für die Dauer vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 geschlossen. Auf Grundlage der Evaluation der weiteren Entwicklung des Senioren- und Pflegestützpunkts zum 31.12.2017 verhandeln Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis spätestens zum 30.09.2018 über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung und deren Konditionen ab 01.01.2019.
Frau Hermann, Senioren- und Pflegestützpunkt REGION Lüneburg, hat am 08.05.2018 über die Arbeit des Stützpunktes berichtet.
Der Beratungsumfang hat auch in 2018 noch zugenommen. Daher stellte sich bei den Verhandlungen die Frage, ob nicht das Beratungspersonal aufgestockt werden sollte. Diese Verhandlungen dauern noch an, so dass der Vertrag nochmals für ein weiteres Jahr für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 verlängert werden soll.
In die Kalkulation der Kosten für 2020 flossen die Auswirkung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung und die Aufnahme für eine Servicekraft (1/2 Vollzeitstelle), die bisher über das Stift finanziert wurde, ein. Der Kostenanteil für den Landkreis Lüneburg beträgt somit für 2020 100.450€.
