Berichtsvorlage - 2020/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Verbänden und Projekten der freien Wohlfahrtspflege
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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07.07.2020
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Sachverhalt
Sachlage:
Zur Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 werden nachstehend die Förderungen von Verbänden und Projekten aufgeführt, für die für das nächste Jahr Förderanträge vorliegen bzw. erwartet werden.
Förderungen, die bereits durch Beschlüsse aus der Vergangenheit und/oder durch eine vertragliche Bindung für das Jahr 2021 festgelegt wurden, sind hierbei nicht aufgeführt.
Aktuell werden die nachstehend aufgeführten Projekte finanziell durch den Landkreis Lüneburg unterstützt:
KulturmittlerInnen in Lüneburg - Menschen verstehen - Kulturen verbinden
Im Jahr 2011 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege ein Konzept für die Weiterbildung und den Einsatz von Kulturmittlern zu erarbeiten und umzusetzen. Dies ist dann in der Zusammenarbeit mit AWO Soziale Dienste und Diakonieverband (nun Lebensraum Diakonie) auch geschehen. Seit dem 01.12.2011 führen die AWO Soziale Dienste in Kooperation mit dem Diakonieverband das Projekt "KulturmitlerInnen -Menschen verstehen- Kulturen verbinden" durch. Seither wird das Projekt vom Landkreis Lüneburg wie folgt finanziert:
01.12.2011 bis 30.11.2012 25.000,00 €
01.12.2012 bis 30.11.2013 25.000,00 €
01.12.2013 bis 30.11.2014 25.000,00 €
01.12.2014 bis 30.11.2015 35.000,00 €
01.12.2015 bis 30.11.2016 50.000,00 €
01.12.2016 bis 30.11.2017 50.000,00 €
01.12.2017 bis 30.11.2018 50.000,00 €
01.12.2018 bis 30.11.2019 50.000,00 €
01.12.2019 bis 30.11.2020 50.000,00 €
Es wird auf die Vorlage 2019/320 und den Vortrag in der Ausschusssitzung zu diesem Projekt verwiesen.
Flüchtlingssozialarbeit
Das Projekt zur Flüchtlingssozialarbeit wird vom Lebensraum Diakonie e.V. und der Arbeiterwohlfahrt AWOSoziale Dienste gGmbH durchgeführt. Das Projekt ist personell mit einer Vollzeitkraft und zwei Halbtagskräften besetzt. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Die Fördersumme beträgt zzt. insgesamt 110.000,00 €. Die Höhe der Landesfinanzierung beträgt ca. 80 % der Gesamtkosten, so dass der Landkreis Lüneburg ca. 20 % der Gesamtkosten trägt.
Das Projekt ist in eine gewachsene Gesamtstruktur eingebunden, die sich aus der Betreuung der Sozialraumträger bzw. gemeindlichen SozialarbeiterInnen, der KulturmittlerInnen, der Sprach- und Integrationskurse, der Arbeit des Bildungs- und Integrationsbüros sowie der Flüchtlingssozialarbeit zusammensetzt.
Der Landkreis Lüneburg gewährte dem Lebensraum Diakonie e.V. und der AWOSoziale Dienste Lüneburg zuletzt folgende Zuschüsse als Co-Finanzierung für dieses Projekt:
Der Landkreis Lüneburg gewährte dem Lebensraum Diakonie e.V. und der AWOSoziale Dienste Lüneburg zuletzt folgende Zuschüsse als Co-Finanzierung für dieses Projekt:Der Landkreis Lüneburg gewährte dem Lebensraum Diakonie e.V. und der AWOSoziale Dienste Lüneburg zuletzt folgende Zuschüsse als Co-Finanzierung für dieses Projekt:
2014 15.000,00 €
2015 24.950,00 €
2016 17.795,00 €
2017 15.639,04 €
2018 16.361,48 €
2019 28.819,22 €
2020 28.107,98 €
checkpoint queer e. V. in Kooperation mit SCHLAU Lüneburg e. V.
Der Trägerverein checkpoint queer e.V. dient seit August 2017 als Dachverband des Engagements im Bereich LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*Menschen, Inter*Personen, Queere Menschen) für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Der Verein verfolgt mit seinem Zentrum im "checkpoint queer" die Zielsetzung, Menschen aus dem LSBTIQ-Spektrum als Bildungs-, Veranstaltungs- und Begegnungszentrum zu dienen. Der Verein hat sich und seine Arbeit in den vergangenen beiden Jahren dem Ausschuss vorgestellt.
checkpoint queer e. V. kooperiert mit dem Verein SCHLAU e.V. Dieser hat in den vergangenen Jahren Informations- und Aufklärungsarbeit durchgeführt, die sich im Wesentlichen auf Schulen bezog. Aufgrund dessen erfolgte die Förderung durch den Landkreis zunächst aus dem Schuletat.
Die Höhe der Förderung betrug in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 18.000,00 €. Hinzu kommt seit diesem Jahr die Förderung von checkpoint queer in Höhe von 4.857,26 € für die AIDS-Beratung über den Budgetierungsvertrag des Landkreises mit dem Paritätischen.
Weiteres ist dem Antrag auf Förderung für das Jahr 2021 zu entnehmen, der als Anlage beigefügt ist.
donum vitae Lüneburg e. V.
donum vitae Lüneburg e.V. bietet als staatlich anerkannte Schwangeren-Konflikt-Beratungsstelle im Schwangerschaftskonflikt und bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, ausbleibenden Schwangerschaft oder Geburt eine psychosoziale Beratung an und vermittelt konkrete Hilfe. Es wird auf die Vorlage 2020/204 verwiesen (Antrag auf Förderung für das Jahr 2020).
Seit dem Jahr 2017 wird donum vitae Lüneburg jährlich mit einem Betrag in Höhe von 2.000,00 € durch den Landkreis Lüneburg unterstützt.
Verkehrswacht Lüneburg
Die Verkehrswacht Lüneburg führt seit einigen Jahren in Kooperation mit dem Seniorenbeirat der Hansestadt Lüneburg das Projekt "Fit im Auto" durch. Das Angebot bietet ein Fahrtraining für Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr. Sie können dabei das eigene Können hinter dem Steuer praktisch testen und gemeinsam mit Experten hinterfragen. Ziel ist es auch, im Alter das Bedürfnis nach Mobilität mit dem Wunsch nach Sicherheit und dem Erkennen der eigenen Grenzen in Einklang zu bringen. Für die Teilnahme wird ein Kostenbeitrag pro Person erhoben. Dieser Betrag deckt nicht die tatsächlichen Kosten.
Der Landkreis Lüneburg gewährte der Verkehrswacht zuletzt folgende Beträge als Co-Finanzierung für dieses Projekt:
2017 350,00 €
2018 621,00 €
Diese Auflistung stellt zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Information für die Ausschussmitglieder dar, damit im Rahmen der politischen Haushaltsplanberatungen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können.
Ob und ggf. in welcher Höhe dann tatsächliche Zuwendungen für das einzelne Projekt bzw. an einen Verband geleistet werden, erfolgt erst nach gesonderte Beratung -mit Beschlussempfehlung- durch den Ausschuss und anschließender Entscheidung durch den Kreisausschuss.
