Beschlussvorlage - 2020/183
Grunddaten
- Betreff:
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Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020/2021, mittelfristige Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2021/2022 bis 2024/2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019/2020 der Theater Lüneburg GmbH
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Marita Maseberg
- Verantwortlich:
- Maseberg, Marita
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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06.07.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen,
- den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu genehmigen,
- die mittelfristige Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2021/2022 bis 2024/2025 zur Kenntnis zu nehmen,
- die Bestellung der Fa. PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Hannover, zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019/2020 zu genehmigen.
Sachverhalt
Sachlage:
- Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020/2021
Nach dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2020/2021 sind Erträge in Höhe von 9.967.000 € und Aufwendungen in Höhe von 10.326.000 € zu erwarten, so dass nach dem bisherigen Planungsstand ein Fehlbetrag in Höhe von 359.000 € als Jahresergebnis entstehen wird. Die mittelfristige Finanzplanung hatte für 2020/2021 einen Fehlbetrag von 424.380 € ausgewiesen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2020/2021 sind derzeit nicht konkret einschätzbar. Die Geschäftsführung der Theater Lüneburg GmbH hat bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes die Annahme zugrunde gelegt, dass der Spielbetrieb im September 2020 unter Beachtung entsprechender Abstands- und Hygieneregeln wiederaufgenommen werden kann. Auf der Grundlage eines derzeit bearbeiteten Hygienekonzeptes für den Publikumsverkehr im Theater Lüneburg könnten demnach nur etwa 28 % der Plätze im großen Haus und ca. 40 % der Plätze der beiden Studiobühnen belegt werden. Vom Theater ist vorgesehen, diese erheblichen Einschränkungen zumindest teilweise zu kompensieren durch einerseits die Verkürzung der Vorstellungen von 75 auf 60 Minuten und andererseits das Spielen von Doppelvorstellungen.
Bei den Planungen wurde unterstellt, dass die ausgeführten Einschränkungen bis Ende 2020 gelten werden und ab Januar 2021 eine Rückkehr zum normalen Spielbetrieb möglich sein wird. Die Umsatzerlöse wurden somit für die Zeit von September bis Dezember 2020 um ca. 37 % (entspricht 305.000 €) geringer eingeplant als unter uneingeschränkten Bedingungen. Diese Mindererlöse können aus heutiger Sicht in Höhe von ca. 290.000 € kompensiert werden durch Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt ca. 150.000 € sowie durch zeitlich befristete Kurzarbeit in einigen Abteilungen bis Ende 2020, für die die Erstattung von Kurzarbeitergeld in Höhe von 140.000 € eingeplant wurde.
Der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes enthält die Festbetragszuschüsse auf der Grundlage der bisherigen Zahlungen sowie auf der Grundlage des aktuellen Entwurfes eines Zuwendungsvertrages mit dem Land Niedersachsen vom 13.05.2020. Das Theater Lüneburg strebt einen möglichst kurzfristigen Vertragsabschluss sowie weitere Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen zwecks Abschluss einer Vereinbarung über den anteiligen Ausgleich der Kostensteigerungen infolge der Übernahme aus Tarifabschlüssen an.
Entgegen der bisherigen Darstellung wurden die Zuschüsse für Tariferhöhungen für das Geschäftsjahr 2020/2021 nicht gesondert ausgewiesen, sondern als Summe im Rahmen der Festbetragszuschüsse dargestellt. Lediglich der mit dem Land Niedersachsen noch zu verhandelnde Zuschussanteil für die Tariferhöhung 2020 in Höhe von 120 T€ wurde noch gesondert ausgewiesen.
Es ist vorgesehen, den prognostizierten Bilanzverlust durch eine anteilige Inanspruchnahme des Eigenkapitals (dieses beträgt zurzeit etwa 619 T€) auszugleichen.
- Mittelfristige Finanzplanung für das Geschäftsjahr 2021/2022 bis 2024/2025
Für die Wirtschaftsjahre des Planungszeitraumes ergeben sich laut der vorgelegten Planung insgesamt jährliche Fehlbedarfe von 359 T€ bis 564 T€, die zunächst durch die anteilige Inanspruchnahme des Eigenkapitals (z.Zt. ca. 619 T€) ausgeglichen werden sollen.
Die mittelfristige Finanzplanung verdeutlicht das Erfordernis, dass nicht nur ein vollständiger Ausgleich der Mehrkosten durch Tariferhöhungen zwingend notwendig ist, sondern dass ab 2021 zwingend weitere Zuschüsse in Höhe von insgesamt ca. 500 T€ jährlich benötigt werden.
Sollte es nicht gelingen, einen Ausgleich dieser Finanzierungslücke zu erreichen, wäre die Gesellschaft nach dem bisherigen Planungsstand spätestens im Jahr 2022 bilanziell überschuldet, weil dann das Eigenkapital aufgebraucht wäre. Auch ist davon auszugehen, dass bereits im Jahr 2021 Liquiditätsprobleme auftreten könnten.
Im Wege der aktuell laufenden Vertragsverhandlungen mit dem Land Niedersachsen sollen Möglichkeiten gefunden werden, diese Finanzierungslücke, die spätestens in 2022 zu einer bilanziellen Überschuldung des Theaters führen würde, zu schließen.
- Bestellung der Fa. PricewaterhouseCoopers AG, Hannover, zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2019/2020
Seitens des Theaters wird abweichend vom Public Corporate Governance Kodex, den Hansestadt und Landkreis Lüneburg anwenden, vorgeschlagen, den vom Theater zum 30.06.2020 aufzustellenden Jahresabschluss wie bereits in den Jahren 2015 bis 2019 von der Fa. PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC), Hannover, prüfen zu lassen, obwohl damit bereits im sechsten Jahr in Folge dieselbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftrag erhalten würde. Nach den Vorgaben des Kodex sollte eigentlich nach fünf Jahren ein Wechsel erfolgen.
Das Geschäftsjahr 2019/2020 wird von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt sein. Der Spielbetrieb des Theaters musste für 3,5 Monate eingestellt werden und in der Folge wurde für ca. 80 % der Beschäftigten in diesem Zeitraum Kurzarbeit vereinbart. Dadurch ergeben sich bei den Erträgen und Aufwendungen erhebliche Abweichungen sowohl vom „Normalbetrieb“ als auch vom Wirtschaftsplan. Dies muss bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019/2020 im Sommer 2020 berücksichtigt werden. Dafür wird die Theaterverwaltung die aktive Unterstützung des Wirtschaftsprüfers benötigen. Es bietet sich daher an, in diesem Fall ausnahmsweise von den Vorgaben des Kodex abzuweichen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die mit den Rahmenbedingungen der Theater Lüneburg GmbH vertraut ist, erneut mit der Prüfung zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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319,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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260,8 kB
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