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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2020/217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Berichtet wird über den aktuellen Bearbeitungsstand des Themas „Natur und Landschaft“ in der Neuaufstellung des RROP.

 

Die Erarbeitung des Themas „Natur und Landschaft“ umfasste bisher die folgenden Arbeitsschritte:

-          Prüfung und Zusammentragen der Vorgaben und Arbeitsaufträge aus dem rechtsgültigen LROP 2017,

-          Überprüfung der Festlegungen und Begründungen des rechtsgültigen RROP 2010,

-          Prüfung und Zusammentragen der fachlichen Empfehlungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Landkreis Lüneburg 2017 für die Regionalplanung,

-          Prüfung von RROP anderer Landkreise für Anregungen und Hinweise,

-          Informelle Abstimmungen mit dem FD Umwelt und der Biosphärenreservatsverwaltung,

-          Erarbeitung von Kriterien für die zeichnerischen Festlegungen sowie

-          Erarbeitung von textlichen Festlegungen.

 

Die bisher erarbeiteten Ergebnisse werden in der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung von der Verwaltung vorgestellt. Die optionalen Handlungsaufträge des LROP 2017 sowie Festlegungen des RROP 2010 und Inhalte des LRP 2017 sollen bezüglich ihrer Relevanz für die Neuaufstellung des RROP im Ausschuss diskutiert werden. Nachfolgende Themen stehen dabei im Fokus der Diskussion. In Anlage 1 findet sich eine tabellarische Übersicht der textlichen Festlegungen aus LROP 2017, RROP 2010 und den entsprechenden Vorschlägen für die Neuaufstellung des RROP. In Anlage 3 werden die Kriterien für die zeichnerische Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft, Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung sowie Biotopverbund aufgeführt und bewertet.

 

Biotopverbund:

Die Landesplanung hat im LROP 2017 (Kapitel 3.1.2 Ziffer 02-05) die textlichen Festlegungen zum Biotopverbund überarbeitet (s. Anlage 1, S. 2ff). Neben dem landesweiten soll ein regionaler Biotopverbund gesichert und entwickelt werden. Diskussionswürdig sind neben den Kriterien für den Biotopverbund (s. Anlage 3, S 4ff) die zu wählenden Planzeichen. Die Kernflächen des Biotopverbunds können als Vorranggebiet (VRG) Biotopverbund, VRG Freiraumfunktionen, VRG Natur und Landschaft, als VRG Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung, VRG Natura 2000 oder VRG Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes festgelegt werden. Die festzulegenden Habitatkorridore können textlich und/oder zeichnerisch festgelegt werden.

 

Vorranggebiet Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts:

Im LROP 2017, 3.1.2 Ziffer 06 wird die Entwicklung geschädigter und an naturnaher Substanz verarmter Gebiete geregelt (s. Anlage 1, S. 5). Demnach ist die Vielfalt der Biotope und Arten in Gebieten mit nicht naturbedingter Biotop- und Artenarmut zu erhöhen. In der Sitzung soll darüber diskutiert werden, ob neben einer textlichen auch eine zeichnerische Festlegung als Vorranggebiet Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts erarbeitet werden soll.

 

Wallhecken- und Moorschutz

Gemäß LROP 2017, 3.1.2 Ziffer 07 sollen Gebiete mit extensiven, standortabhängigen Bewirtschaftungsformen sowie nicht genutzte Flächen als wertvolle Landschaftsbestandteile gesichert und entwickelt werden (s. Anlage 1, S. 6). Die Fraktionsvorsitzenden haben Wallheckenschutz und Renaturierung von Mooren als wichtige Themen in die Neuaufstellung eingebracht. Auch gemäß Landschaftsrahmenplan sind die Themen für den Naturschutz und die Landschaftspflege bedeutend. Es ist zu diskutieren, inwieweit die Themen in der Neuaufstellung des RROP vertieft werden sollen.

 

Flächenziele im Landschaftsrahmenplan 2017:

Der LRP 2017 enthält Leitlinien zu Naturschutz und Landschaftspflege im Kreisgebiet, die sich in vielen Punkten mit den Vorgaben aus dem LROP 2017 decken, teilweise die Zielsetzungen jedoch noch konkretisieren und mögliche Entwicklungsziele aufzeigen. In der Sitzung des Fachausschusses sollen die Leitlinien diskutiert werden, die mögliche Flächenziele aufzeigen, um zu klären, inwieweit diese auch in die Neuaufstellung des RROP aufgenommen werden sollen. Dabei handelt es sich um folgende Leitlinien.

-                                           Leitlinie 1: „Aufbau eines kreisweiten Biotopverbundkonzepts auf 20 % der Kreisfläche.“ (s. Anlage 1, S. 5)

-                                           Leitlinie 5: „Erhaltung und Entwicklung von Dauergrünland von derzeit 7,2 % auf 10 % der Kreisfläche, insbesondere Schutz und Entwicklung von artenreichen Grünländern.“ (s. Anlage 1, S. 9)

-                                           Leitlinie 7: „Erhaltung und Förderung der Naturdynamik (Prozessschutz) auf 2 % der Kreisfläche.“ (s. Anlage 1, S. 10)

 

 

Zum Abschluss wird die Verwaltung einen Ausblick auf das weitere Vorgehen bezüglich dieses Themas geben.

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.07.2020 - Ausschuss für Raumordnung - zur Kenntnis genommen

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