Antrag an den Kreistag - 2020/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 29.06.2020; Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.07.2020)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Verantwortlich:
- BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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13.07.2020
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28.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Antragsteller:
1. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landkreis unverzüglich auf, ein umfassendes Wassermanagementkonzeptes zur Grundwassersubstitution und Grundwasserneubildung für den Landkreis auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplans vorzulegen. In die Betrachtung ist auch die Siedlungswasserwirtschaft bspw. mit der Verwendung geklärter Abwässer oder die Verwendung von Produktionswasser in den Blick zu nehmen und dabei wassersparende Konzepte für die unterschiedlichsten Verbraucher zu entwickeln.
Hierbei soll insbesondere auf die Defizite in der Rückhaltefunktion von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Gewässerauen sowie die Verwendung von Produktionswasser in den Blick genommen werden.
2. Für die Erstellung des Wassermanagementkonzeptes sind 200.000 € als Planungskosten im Nachtragshaushalt 2020 bereitzustellen.
3. Wir bitten darüber hinaus bei der Konzepterstellung einschließlich einer Kostenabschätzung für die Haushaltsplanung sich der Expertise des NLWKN zu bedienen und regelmäßig im Kreistag über den Fortschritt des Maßnahmenkonzepts zu berichten.
Sachverhalt
Sachlage:
Anlass für diesen erneuten Antrag ist der aktuelle veröffentlichte Sonderbericht des Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wonach auch 2020 nach den Dürrejahren 2018 und 2019 die Grundwasserstände immer noch erhebliche Defizite aufweisen. Die ungünstigsten Grundwasserstandsentwicklungen und höchsten Absenkungen sind dem Bericht in den Geest- und Börderegionen Niedersachsens zu beobachten Die Pressemeldung des NLWKN mit der Bezugsmöglichkeit des Sonderberichts ist diesem Antrag ist gesondert als Anlage beigefügt.
Dem Rundblick (rb 117) vom 22.6. war zu entnehmen, dass aus Sicht der im Rahmen einer Expertenanhörung zu Entschließungsanträgen der Regierungskoalition und der Fraktion der Grünen in Hannover versammelten Fachleute, regionale Wassermanagementkonzepte erforderlich seien. Den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu Folge , ist es die Aufgabe der Unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für einen Interessenausgleich zu sorgen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen fordert zudem regionale Wassermanagementkonzepte zu erarbeiten und gezielt kleine lokale Maßnahmen zu entwickeln.
Zur weiteren Begründung des Antrags verweisen wir auf den Inhalt der aus formalen Gründen zurückgezogenen Vorlage 2019/177 sowie der Vorlage 2019/349.
Die Begründung jener Anträge ist in vollem Umfang zugleich die Begründung dieses Antrags. Zur kürzeren Darstellung wiederholen wir deren Inhalt nicht an dieser Stelle.
Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2020:
Am 16.12.2019 hat der Kreistag den in der Vorlage 2019/349 formulierten Antrag der Grünen abgelehnt, der in vielen Punkten fast wortgleich ist.
Für ein umfassendes Konzept bedarf es entsprechender personeller Kapazitäten. Selbst wenn eine Vergabe erfolgt, ist dies mit einem großen Betreuungsaufwand verbunden. Diese Kapazitäten sind nicht vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung ist auch fraglich, ob ein solches Konzept zum gegenwärtigen Zeitpunkt Sinn macht. Auf ein Anschreiben des Landrates haben der Nds. Umweltminister und die Nds. Landwirtschaftsministerin eindeutig klar gemacht, dass Mittel für die Erschließung alternativer Wasserquellen derzeit und absehbar nicht zu Verfügung stehen (siehe Anhang). Lediglich einige Pilotprojekte können unterstützt werden. Auf ein teures Konzept, das aufgrund mangelnder Mittel nicht umgesetzt werden kann, sollte verzichtet werden. Beispielsweise wurde bereits 2012/13 eine Machbarkeitsstudie zur Entnahme von weiterem Wasser aus dem Elbe-Seiten-Kanal erstellt. Diese ist bis heute im Landkreis Lüneburg nicht umgesetzt.
Dass Abwasser aus Kläranlagen und benutztes Kühlwasser für eine Substitution von Grundwasser in Frage kommen ist unstrittig und bedarf keines Konzeptes. Entscheidender wäre die Umsetzung. Hierfür wären Projektträger und finanzielle Mittel erforderlich. Dafür dass der Landkreis diese vollständig neue Aufgabe übernimmt, fehlen wie oben ausgeführt die Kapazitäten. Denkbar wäre auch eine Trägerschaft durch Wasser- und Bodenverbände. Unterhaltungsverbände können über die Wasserhaltung in den Gewässern einen Beitrag leisten, Beregnungsverbände könnten aus eigenem Interesse entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Am 01. April 2020 sollte der Runde Tisch Grundwasserbewirtschaftung im Landkreis Lüneburg stattfinden, musste aber leider Corona-bedingt abgesagt werden. Der Termin soll - wenn möglich - im Herbst nachgeholt werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Substitution von Grundwasser könnte dort mit angesprochen werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich ein Konzept ohne zusätzliche personelle Kapazitäten nicht entwickeln und umsetzen ließe, die Verwaltung aber auch wegen mangelnder Umsetzbarkeit davon abrät. Mit potenziellen Projektträgern wird in Gesprächen, die ohnehin stattfinden, die Realisierbarkeit konkreter Maßnahmen angesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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580 kB
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3
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(wie Dokument)
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675,4 kB
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