Beschlussvorlage - 2020/184
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Vereinbarung mit der Hansestadt und den Gemeinden im Landkreis Lüneburg zur Regelung der Aufgabe "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" (Kindergartenvereinbarung)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Benne, Ines
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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17.06.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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13.07.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Die seit dem Jahr 1999 bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den
Samt-/Gemeinden zur Regelung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ ist in den vergangenen Jahren regelmäßig angepasst und erneuert worden (zuletzt 2014).
Aufgrund der ständig steigenden finanziellen Belastung, die den Gemeinden aus dem Betrieb der Kindertagesstätten erwächst, sind zuletzt in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich zu den vereinbarten Betriebskostenzuschüssen jeweils zum Jahresende Beträge in Höhe von 3,5 Mio. € und 3 Mio. € aus Haushaltsüberschüssen an die Gemeinden gezahlt worden.
Nachdem zwei Gemeinden die Vereinbarung aufgekündigt haben und auch die übrigen Kommunen an den Landkreis herangetreten sind, die Finanzierung der Aufgabe der Kindertagespflege neu zu ordnen, um eine bessere Planbarkeit der Haushalte der Gemeinden, eine höhere Beteiligung des Landkreises an den Betriebskosten und eine gerechtere Verteilung der Zuschüsse zu erwirken, hat der Landkreis in Zusammenarbeit mit benannten Vertretern der Hauptverwaltungsbeamten Eckpunkte einer neuen Finanzierungsvereinbarung erarbeitet.
Kernpunkte dieser neuen Vereinbarung sind
Festlegung eines Festbetrags zur Erstattung der Betriebskosten
jährliche Anpassung des Festbetrages um 3 % und zusätzliche Platzzahlsteigerungen
Erhöhung des Festbetrags um weitere 3 Mio € bis 2024
Verteilung der Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsstunden im Verhältnis zum Betreuungsumfang in Stunden aller Einrichtungen
Die bisherige Betriebskostenpauschale hat sich aus dem in der Vereinbarung von 2017 festgeschriebenen Zuschuss multipliziert mit der Anzahl der Plätze und den geleisteten Betreuungsstunden errechnet. Dieses schlecht planbare Instrument soll in der neuen Vereinbarung zugunsten eines Festbetrags ausgetauscht werden. Der Festbetrag soll mit 9,25 Mio. € in der Vereinbarung festgesetzt werden. Dies entspricht dem ausgezahlten Betriebskostenzuschuss in 2019 gesteigert um 3 %. Dieser Festbetrag soll um 3 % zzgl. der realen Platzzahlsteigerungen jährlich angepasst werden.
Der Festbetrag soll zusätzlich um weitere 3 Mio. € in den nächsten fünf Jahren angehoben werden, wobei der Festbetrag in 2020 bereits um 1 Mio. € und in den weiteren Jahren um jeweils 500.000 € erhöht werden soll. Hierbei handelt es um eine Verstetigung der Zahlungen aus den Haushaltsüberschüssen.
Der Verteilungsschlüssel für die Betriebskostenzuschüsse soll dahingehend verändert werden, dass nicht wie bisher ein Festbetrag ausgezahlt wird, sondern die Verteilung nach Betreuungsstunden erfolgt. Ziel ist eine Vereinfachung und bessere Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
Der Entwurf der neuen Kita-Vereinbarung ist zunächst in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten und daran anschließend in den Bürgermeisterrunden der Samt-/Gemeinden vorgestellt worden. Die Vorstellungsrunde war bei Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Die zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und Anmerkungen der Gemeinden sind, soweit sie bereits vorliegen, abgewogen worden und eingearbeitet worden. Weitergehende Ergänzungen der Vereinbarung werden in der Sitzung vorgestellt.
Die Vereinbarung muss von sämtlichen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden, die die Aufgabe der Kindertagespflege übernommen haben, unterzeichnet werden.
Die Verwaltung wird diesen Vereinbarungsentwurf in der Sitzung präsentieren und hierzu mündlich vortragen..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,2 kB
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