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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 09.04.2020 hat der Wasserverband der Ilmenau-Niederung einen Antrag auf Bezuschussung der Nutria-Bekämpfung gestellt (Anlage 1).  Laut Aussage des Verbandes hat sich die Nutria im Verbandsgebiet stark verbreitet und verursacht an den Gewässern erhebliche Schäden. Der Verband hat zahlreiche Fallen für die Bejagung in den Jagdbezirken angeschafft und zahlt eine Prämie in Höhe von 6,00 € pro erlegtem Tier. Zwei Vorstandsmitglieder haben die Aufgabe der Prämienzahlung ehrenamtlich übernommen. Aktuell werden die Kosten über die jährlichen Verbandsbeiträge finanziert.

 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat in seinem Rundschreiben Nr. 1029/2019 auf die Notwendigkeit der flächendeckenden Bekämpfung der invasiven Nutria in Niedersachsen hingewiesen und die Verantwortung des Landes Niedersachsen benannt, da es sich um eine konnexitätsrelevante Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis handelt. Die zuständigen Ministerien - Umwelt- und Landwirtschaftsministerium - haben, insbesondere zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln, noch nicht Stellung genommen. Das Rundschreiben nebst Anlage ist der Vorlage beigefügt (Anlagen 2 und 3).

 

Die Verwaltung sieht einerseits die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen und andererseits die Notwendigkeit der Bejagung. Eine Entscheidung der zuständigen Ministerien soll deshalb nicht abgewartet werden.

 

Auf Nachfrage hat der Wasserverband der Ilmenau-Niederung den Betrag von 10.000,00 € als angemessen für die entstandenen Kosten seit 2017 benannt. Diese Kosten sind entstanden: 2017: 3.816,00 €, 2018: 3.390,00 € und 2019: 4.346,00 €. Darin nicht enthalten sind die Ausgaben für die Anschaffung der Fallen sowie die Personalkosten der Bauhofmitarbeiter. Die Auszahlung der Prämien wird bislang ehrenamtlich von den Vorstandsmitgliedern übernommen (ohne Zahlung einer Aufwandsentschädigung). Außerdem regt der Verband an, über eine jährliche Kostenbeteiligung zu sprechen.

 

Da der Wasserverband der Ilmenau-Niederung nicht der einzige Wasserverband auf dem Gebiet und unter der Aufsicht des Landkreises Lüneburg ist, folgt eine Darstellung der Situation und Zahlen der anderen Wasserverbände.

 

Weitere Verbände, die unter der Aufsicht des Landkreises Lüneburg stehen:

  1. Neuhauser Deichverband
    Das Verbandsgebiet umfasst den gesamten rechtselbischen Bereich des Landkreises Lüneburg.
    Der NDUV zahlt eine Prämie von 6,00 €.
    Im Jahr 2018 hat der Verband 2.298,00 €, im Jahr 2019 1.104,00 € und im Jahr 2020 bisher 1.014,00 € (Stand 25.06.2020) gezahlt.
    Die Hegeringe Neuhaus und Elbufer erhalten jährlich eine Aufwandsentschädigung von jeweils 200,00 €.
  2.  Artlenburger Deichverband
    Das Verbandsgebiet ist in der Anlage dargestellt (Anlage 4)
    Die Prämien werden über den Wasserverband Ilmenau-Niederung abgerechnet. Auch der Artlenburger Deichverband stellt Fallen zur Verfügung.
  3. Wasserverband Adendorf
    Der Wasserverband Adendorf umfasst ca. 200 Hektar. Es wird keine Prämie gezahlt.
  4. Wasser- und Bodenverband Deutsch Evern
    Der Wasser- und Bodenverband Deutsch Evern ein kleiner Verband mit 11 Grundeigentümern und einer Fläche von rund 48 Hektar. Der Verband zahlt keine Prämien für die Erlegung der Nutria.
  5. Wasser- und Bodenverband Mechtersen
    Das Verbandsgebiet ist rund 752 Hektar groß. Es werden laut Versammlungsbeschluss 6 € Prämie für die Erlegung der Nutria gezahlt.
    Im Jahr 2019 hat der Verband ca. 400,00 € gezahlt. Zahlen für 2020 liegen noch nicht vor.
  6. Wasser-und Bodenverband Reinstorf

Der Wasser- und Bodenverband Reinstorf umfasst 130 Hektar. Die Länge der Wasserläufe beträgt 3,8 Kilometer. Eine Prämie wird nicht gezahlt.

 

Der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Luhe unterhält 53,225 km Gewässerstrecke im Landkreis Lüneburg und der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau 39,625 km Gewässerstrecke.

 

Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband hat mit Schreiben vom 03.08.2020 eine Beteiligung zu 50% durch den Landkreis Lüneburg beantragt. Auch der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau beantragt mit E-Mail vom 26.08.2020 einen Zuschuss.

 

Wenn der Landkreis Lüneburg sich für eine Bezuschussung entscheidet, müssen alle Verbände gleichbehandelt werden. Es sollte die vorhandene Infrastruktur der Verbände genutzt werden, insbesondere die Infrastruktur der großen Verbände. Eine Infrastruktur in den kleinen Verbänden aufzubauen ist unwirtschaftlich.

Die Höhe der Bezuschussung sollte sich an der Zahl der erlegten Nutria orientieren. Die Jagdstrecken sind dem Landkreis Lüneburg bekannt; 2017: 1216, 2018: 1203 und 2019: 1705 erlegte Tiere.

Ausgehend von einer vermuteten Steigerung der Strecke auf 2.000 Nutria pro Jahr würden den Verbänden bei einer Prämie von 6,00 € Kosten in Höhe von 12.000,00 € jährlich entstehen.

Diesbezüglich wird eine Förderung bis zu 75 % der Kosten vorgeschlagen, was einem maximalen Aufwand von 8.000,00 € pro Jahr entsprechen würde. Der Förderbetrag sollte auf Grundlage der Zahlen des Vorjahres im Verhältnis auf alle antragsberechtigten Verbände verteilt werden. Die Kosten für die Infrastruktur sollten weiter die Verbände übernehmen.

 

Antragsberechtigt wären aktuell der Wasserverband der Ilmenau-Niederung, der Neuhauser Deichverband, der Wasser- und Bodenverband Mechtersen, der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau und der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Luhe.

 

Für die zurückliegenden Jahre sind den Verbänden auch Kosten entstanden und zum Teil auch bereits nachgewiesen. So hat der Artlenburger Deichverband ausdrücklich eine rückwirkende Bezuschussung ab dem Jahr 2017 beantragt. Inwieweit diesem Antrag stattgegeben werden soll, wäre entsprechend zu diskutieren.

 

 

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Anlagen

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10.09.2020 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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