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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der „Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg“

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

In diesem Verfahren werden die restlichen noch nicht anderweitig geschützten Teilbereiche von FFH-Gebieten, die im LSG-Verfahren 2011 aus verschiedenen Gründen nicht mit einbezogen worden, gesichert.

 

Es handelt sich um folgende Gebiete:

 

  1. Ilmenau Stadtgebiet (FFH 71)
  2. Neetzekanal (FFH 212)
  3. Neetze und Gräben bei Horburg (FFH 212)
  4. Barumer Schöpfwerkskanal (FFH 212)
  5. Reihersee und Neetze bei Lüdershausen (FFH 212)

 

Die Verordnung wurde textlich nicht aktualisiert bzw. angepasst.

In der beigefügten Synopse werden die gestellten Fragen beantwortet, zu Einwendungen Abwägungsvorschläge gemacht und die Änderungen in der Abgrenzung im Gebiet der Stadt Lüneburg angepasst (Korrekturen im Gewerbegebiet, städtische Flächen mit Kaimauer und private Bau- und Gartengrundstücke). Bei den privaten Bau- und Gartengrundstücken wurde konsequent die Flurstückgrenze als LSG – Grenze angewendet.

 

Die Änderungen der Abgrenzung werden im UA vorgestellt, die beigefügten Karten enthalten die endgültige Abgrenzung.

 

Nachrichtlich wird der Text der geltenden Verordnung beigefügt. Änderungen wurden im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht vorgenommen. Die Änderungen beziehen sich lediglich auf die Abgrenzungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.09.2020 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz

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28.09.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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