Berichtsvorlage - 2020/234
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsprozess im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021, Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden (im Stand der 1. Aktualisierung vom 03.09.2020)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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27.08.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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28.09.2020
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2021 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Finanzdatenabfrage am 27.08.2020 im Ausschuss für Finanzen, Personal und innere Angelegenheiten vorstellen.
Aktualisierte Sachlage vom 03.09.2020:
Eine Übersicht über die gemeldeten Finanzdaten der kreisangehörigen Gemeinden und des Landkreises Lüneburg wird als Anlage 1 beigefügt. Gegenüber der den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten (AFP) in der Sitzung am 27.08.2020 ausgehändigten Liste haben sich geringfügige Änderungen ergeben, da einige Gemeinden die von ihnen gemeldeten Finanzdaten korrigiert haben.
Aus den vorgelegten Daten ergibt sich, dass die Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in den Jahren 2018 und 2019 zusammenfassend betrachtet sehr positiv war. Bedingt durch die Corona-Pandemie erwarten die meisten Gemeinden im Haushaltsjahr 2020 allerdings eine deutliche Verschlechterung der Finanzsituation, die unterm Strich zu hohen Fehlbeträgen führen wird. Sechs Kommunen mussten aufgrund ihrer angespannten Finanzlage im Haushaltsjahr 2020 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen nach wie vor heterogen ist. Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist jedoch bei keiner Gemeinde erkennbar.
Die wesentlichen Ergebnisse der Finanzdatenabfrage sind aus der beigefügten Präsentation der Verwaltung aus der Sitzung des AFP vom 27.08.2020 ersichtlich (Anlage 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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485,1 kB
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