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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2020/321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landkreis Lüneburg öffnet bedarfs- bzw. antragsabhängig während der niedersächsischen Oster-, Sommer- und Herbstferien die kreiseigenen Sporthallen für das Sportangebot der Sportvereine der Landkreis-Kommunen. Insbesondere sind während der Ferien zu öffnen die

  • Sporthalle Bleckede, Lüneburger Straße 33, 21354 Bleckede, 
  • Sporthalle Scharnebeck, Duvenbornsweg 5a, 21379 Scharnebeck, 
  • Sporthalle Oedeme 1-5, Schaperdrift, 21335 Lüneburg,
  • Sporthalle Oedeme, Oedemer Weg, 21335 Lüneburg,
  • Sporthalle Georg-Sonnin-Schule (BBS II), Am Schierbrunnen, 21337 Lüneburg.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten in den Sporthallen Vorrang vor dem Sport genießen. Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten lassen sich nach bisheriger Erfahrung gut terminieren. Die Termine sind dem KSB vorab mitzuteilen, sodass nach Abschluss der Arbeiten die jeweilige Halle unverzüglich wieder für den Sport zugänglich gemacht werden kann. Etwaige Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Richtlinie zur Hallenzeitvergabe während der Schulferien sieht vor, dass der Landkreis lediglich eine Sporthalle während der Schulferien dem Sport zur Verfügung stellt. Das wird der Nachfrage der Sportvereine in Hansestadt und Landkreis nicht mehr gerecht. Es wird auf den Originalantrag verwiesen, der die Sachlage detailliert bezeichnet. 

 

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 08.10.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.10.2020 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - geändert beschlossen

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