Berichtsvorlage - 2020/289-1
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstände zur Petition des Kreistages vom 28.09.2020 - Grundwassermanagement
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Stefan Bartscht
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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28.10.2020
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Sachverhalt
Sachlage:
In der Resolution vom 28.09.2020 wurden verschiedene Aufträge an die Verwaltung erteilt, die jetzt in verschiedenen Schritten abgearbeitet werden:
Die Trinkwasserversorger werden eng in die Erarbeitung des Grundwassermengenmanagementkonzeptes eingebunden. In diesem Zusammenhang wird es zeitnah Gesprächskreise geben, in denen mit diesen darüber diskutiert wird, wie seitens der Versorger Anreize für den Verbraucher zum Wassersparen geschaffen werden können. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten. Ähnlich wird mit dem Auftrag verfahren, eine Nutzung des Abwassers der AGL zu prüfen. Die zuständige Hansestadt Lüneburg ist Kooperationspartner beim Managementkonzept und das Thema Substitution und Grundwasseranreicherung Teil des Konzeptes.
Als weiterer Punkt soll die Notwendigkeit der Anpassung bestehender Wasserrechte an die aktuelle Entwicklung der Niederschläge und Grundwasserstände geprüft werden. Rechtlich möglich ist nur der teilweise Widerruf wasserrechtlicher Erlaubnisse. Für Bewilligungen, die im Übrigen ausschließlich für Trinkwasserversorgung erteilt wurden, kommt dies nicht in Betracht. Alle Wasserrechte liegen im Rahmen des vorhandenen Grundwasserdargebotes. Insbesondere bei der Feldberegnung wird im anstehenden Erlaubnisverfahren zu belegen sein, welche jetzigen Einzelentnahmen aufgrund des Brunnenstandortes negative Auswirkungen auf Fließgewässer oder grundwasserabhängige Lebensräume haben. Die Grundlage bildet das hydrogeologische Gutachten. Eine pauschale Reduzierung bestehender Erlaubnisse zum jetzigen Zeitpunkt kommt nicht in Betracht, da die Verwaltung in diesem Zusammenhang die negativen Auswirkungen einzelner Entnahmen oder aller Entnahmen in Summe belegen müsste, obwohl die Mengen des Bewirtschaftungserlasses eingehalten werden. Im Zuge anstehender Verfahren wird aber sehr kritisch auf Auswirkungen geachtet.
Weiterhin soll eine mögliche Regulierung der Bewässerung privater Gärten und des Befüllens privater Schwimmbecken geprüft werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage der Feldberegnung bei hohen Temperaturen oder starkem Wind. Die Verwaltung wird hierzu rechtzeitig vor dem nächsten Sommer Vorschläge erarbeiten und im Umweltausschuss vorstellen.
