Beschlussvorlage - 2020/352
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg- Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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03.11.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2020 werden wie folgt verteilt:
Nr. | Kommune | Zuwendungszweck | Zuschuss |
1 | Gemeinde Amt Neuhaus | Sanierung Mehrzweckhalle Tripkau | 33.089,92 € |
2 | Gemeinde Amt Neuhaus | Bau eines örtlichen Einsatzraumes (ÖEL) | 100.000,00 € |
3 | SG Amelinghausen | Reetdacherneuerung Kiosk im Waldbad | 4.739,53 € |
4 | SG Amelinghausen | Erneuerung der Sprungbretter im Waldbad Amelinghausen | 10.087,18 € |
5 | SG Amelinghausen | Neugestaltung Wohnmobilstellplatz im Waldbad | 0,00 € |
6 | Stadt Bleckede | Sanierung Waldbad Alt Garge | 100.000,00 € |
7 | Stadt Bleckede | Errichtung eines Jugend- und Freizeitspielplatzes | 52.083,37 € |
8 | Hansestadt Lüneburg | Sanierung Lösegrabenwehr | 75.000,00 € |
9 | Hansestadt Lüneburg | Kulturforum Gut Wienebüttel- Ertüchtigung Brandschutz, Sicherheitsmaßnahmen | 0,00 € |
10 | Hansestadt Lüneburg | Digitalisierung in der Hansestadt | 0,00 € |
11 | Gemeinde Embsen | Sanierung der OHE- Brücke | 25.000,00 € |
12 | SG Gellersen | Sanierung Hallenboden und Prallschutz Gellersenhalle | 0,00 € |
13 | Gemeinde Vastorf | Neubau einer Erschließungsstraße im Industriegebiet | 0,00 € |
| Gesamt |
| 400.000,00 € |
Sachverhalt
Sachlage:
Bis zum 15.03.2020 sind 13 Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen. Es wurden keine Anträge zurückgezogen. Im Nachtragshaushalt des Landkreises Lüneburg sind 400.000,- € für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds genehmigt worden.
Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie am 03.09.2020 dem Gremium aus Vertretern des Landkreises sowie Vertretern der Gemeinden vorgestellt. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge und der festgesetzten Höhe von 400.000,- € des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds konnten nicht alle Kommunen oder nur zum Teil berücksichtigt werden.
Nr. 1: Die Mehrzweckhalle in Tripkau wird für den Schulsport der im Ort befindlichen Grundschule genutzt. Auch die Vereine der Region nutzen die Mehrzweckhalle für ihre Vereinsarbeit. Die Nutzung der Halle war jedoch nur eingeschränkt möglich. Außerhalb von Heizperioden drückte sich das Hallenparkett hoch und bildete dadurch Unfallgefahren. Zudem kam es immer wieder zu Legionellen, da durch die unterschiedlichen Nutzungen keine ausreichende Trinkwasserentnahme in den sanitären Bereichen erfolgen konnte. Im Zuge der Sanierung soll der Parkettboden komplett erneuert werden und im Bereich der sanitären Anlagen ist der Einbau von automatisch gesteuerten Armaturen geplant, die die Leitungssysteme in festen Zeiträumen komplett entleeren. Für eine ausreichende Lüftung sollen Lüftungsanlagen in den sanitären Räumen installiert werden. Die vorhandene Trennwand zum Sportgeräteraum entspricht nicht mehr den gestellten Anforderungen und muss im Zuge der Sanierung erneuert werden. Fristgerecht wurden daher Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 23.697,52 € beantragt.
Am 13.05.2020 beantragte die Gemeinde Amt Neuhaus jedoch einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 33.089,92 €. Der dafür zuständige Planer hat die Kostenschätzung und auch die Ausschreibungsunterlagen durchgeführt. Für die Abwicklung und Durchführung der Maßnahme wurde im Rahmen der Vergabe ein anderer Planer beauftragt. Dabei wurde festgestellt, dass sich durch die Erneuerung des Hallenbodens gemäß der Ausschreibungsunterlagen die Höhe vom Hallenfußboden zwingend ändert. Hieraus hat sich ergeben, dass die Fluchttüren und Innentüren anzupassen sind. Zudem ist es erforderlich, den Geräteraum auch mit dem ausgeschriebenen Sportboden auszustatten, da ansonsten der Gerätesport aufgrund der Höhenunterschiede von bis zu 9 cm nicht gewährleistet werden kann. Entsprechend mussten die Gesamtkosten neu angepasst werden. Dieser Planungsfehler hätte beim ersten Planer vermieden werden können, rein rechtlich kann dieser aber nicht verantwortlich gemacht werden. Daher waren die Kosten bereits beim ursprünglichen Antrag schon vorhanden und sind erst später korrekt festgestellt worden. Die Kommission hat sich für die höhere Summe in Höhe von 33.089,92 € ausgesprochen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport beteiligt sich mit ca. 107.000 € an diesem Projekt.
Nr. 2: In der Gemeinde Amt Neuhaus wurde sich nach Vorlage eines Gutachtens für den Neubau eines Bauhofgebäudes entschieden. Zudem gibt es keine Räumlichkeit für die örtliche Einsatzleitung bei Großschadenslagen. Diese wurde bisher im Einsatzfall gesondert in bestehenden Diensträumen der Stützpunktfeuerwehren oder Ortsfeuerwehren eingerichtet. Gerade im Katastrophenfall bei den vergangenen Hochwassereinsätzen hat sich dieser Zustand nicht bewährt. Durch den nun geplanten Neubau vom Bauhofgebäude soll in dem bestehenden Gebäudekomplex ein Raum für die Einrichtung einer dauerhaften ÖEL geschaffen werden. Der neue Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter vom Bauhof kann im Katastrophenfall als Besprechungsraum genutzt werden.
Dieses gilt ebenfalls für die vorhandenen Sanitärräume. Die vorhandenen Stellplätze in der Halle können im Einsatzfall für die zentrale Versorgung der Einsatzkräfte genutzt werden. Diese Doppelnutzung ist ressourcensparend und eine wirtschaftliche Alternative zu einem Anbau an ein bestehendes Feuerwehrhaus. Die Erforderlichkeit für die Schaffung der ÖEL ist durch die geografische Lage des Gemeindegebietes innerhalb des Landkreises Lüneburg gegeben. Auch ein Bauhof kann aus Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds gefördert werden (Nr. 2 letzter Satz der Richtlinie). Der Neubau des Bauhofes der Gemeinde Amt Neuhaus ist zudem ein Projekt der KEP (Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft mit dem Land Niedersachsen).
Nr. 3: Das Kioskgebäude im Waldbad in Amelinghausen wurde 1973 mit einem Reetdach erbaut. Nach nunmehr über 47 Jahren Nutzungsdauer des Gebäudes ist eine Reparatur des Reetdaches nicht mehr wirtschaftlich. Die vorhandene Reeteindeckung ist verbraucht und kann nicht mehr repariert werden. Die vorhandenen Drähte sind über die komplette Dachfläche bereits zu erkennen. Aktuell kommt es schon zu Durchfeuchtungen, so dass ein ordnungsgemäßer Betrieb des Kiosks zukünftig nicht mehr gewährleistet werden kann. Das Dach soll somit neu mit Reet eingedeckt werden, damit der Kiosk zukünftig weiter betrieben werden kann. Auch wird durch die neue Reeteindeckung gewährleistet, dass das Gebäude weiterhin dauerhaft erhalten bleibt und somit wirtschaftlich genutzt werden kann.
Das Waldbad wird neben den Bürgern der Samtgemeinde Amelinghausen auch von vielen Besuchern der Nachbarkreise und von Urlaubsgästen aus der Region genutzt. Um die Nutzung auch zukünftig attraktiv gestalten zu können, ist es ebenfalls erforderlich, dass ein Kiosk betrieben wird, der die Besucher mit Speisen und Getränken versorgt. Zudem wird der Kiosk von Nutzern des angrenzenden Wohnmobilstellplatzes genutzt.
Nr. 4: Die drei Sprungbretter im Waldbad in Amelinghausen sind in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht mehr weiter benutzt werden können und erneuert werden müssen. Hier sind u.a. Federungen gebrochen. Die Sprungbretter müssen mit den notwendigen Aufnahmevorrichtungen ausgetauscht werden. Sofern ein Austausch nicht erfolgt, kann zukünftig keine Sicherheit mehr gewährleistet werden und die Sprungbretter müssen in absehbarer Zeit gesperrt bzw. stillgelegt werden. Ohne diese Sprungbretter fehlt dem Waldbad eine wesentliche Attraktion. Insbesondere Jugendliche und jüngere Gäste nutzen die Anlage. Sofern die Sprungbretter nicht mehr genutzt werden könnten, verliert das Schwimmbad erheblich an Attraktivität und somit ist davon auszugehen, dass sich auch die Besucherzahlen reduzieren werden. Das Waldbad wird neben den Bürgern der Samtgemeinde Amelinghausen auch von vielen Besuchern der Nachbarkreise und von Urlaubsgästen aus der Region genutzt. Um die Nutzung auch zukünftig attraktiv gestalten zu können, ist es unbedingt erforderlich, diese Sprungbretter zu erneuern.
Nr. 5: Die Samtgemeinde Amelinghausen beherbergt jährlich eine beachtliche Anzahl an Wohnmobilisten auf ihrem Wohnmobilstellplatz am Waldbad Amelinghausen. Aktuell wird der Stellplatz durch einen Kassierer überwacht, der nur einmal täglich kurzzeitig vor Ort ist. Viele Wohnmobilisten verlassen leider immer wieder den Stellplatz, ohne die Stellplatzgebühr bei dem Kassierer oder einer Verkaufsstelle im Ort zu entrichten. Um diesem Problem zu entgehen, wird eine Neugestaltung des Stellplatzes inkl. Schranke und Verkaufsterminal fokussiert, die den Wohnmobilisten den Service ermöglicht, keine zusätzliche Verkaufsstelle aufsuchen zu müssen und gleichzeitig der Samtgemeinde wichtige Einnahmen zu sichern.
Diese Einnahmen können wiederum in touristische Infrastruktur oder Projekte investiert werden. Es sollen bspw. zusätzlich Stellplätze für E- Fahrzeuge mit Ladestationen installiert und die bisherigen Stromanschlüsse bzgl. Kapazität erweitert werden. Weiter sollen eine Platzbeleuchtung sowie eine Dog- Station entstehen. Der Platz soll mit WLAN ausgestattet sowie sollen die Ver- und Entsorgungsstation erneuert werden. Außerdem würde der Stellplatz bspw. auch eine neue Aus- und Beschilderung erhalten. Die angegebene Kostenschätzung beim Antrag auf Mittel des Strukturentwicklungsfonds war veraltet, zudem wurden weitere bewilligte Fördermittel (z.B. LEADER, Mittel vom Land Niedersachsen) trotz Aufforderung nicht von der Samtgemeinde Amelinghausen vorgelegt bzw. aufgeschlüsselt.
Die Mitglieder des o.a. Gremiums haben sich daher mehrheitlich gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen. Eine neue Beantragung der Mittel aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds mit einer korrigierten Kostenübersicht ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Nr. 6: Im 1957 errichteten Waldbad in Alt Garge wurde bei der jährlich wiederkehrenden Trinkwasseruntersuchung im Jahr 2018 eine hohe Kontamination durch Legionellen im Trinkwasser festgestellt. Auf Anordnung des Gesundheitsamtes wurde durch ein externes Fachbüro eine Gefährdungsanalyse der Trinkwasser- Installationen mit Duschen, Waschbecken etc. durchgeführt. Das Ergebnis dieser Analyse hat die Stadt Bleckede veranlasst, um zukünftig die Trinkwasserqualität im Bad zu gewährleisten, die Trinkwasser- Installation nach den aktuellen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik neu herzustellen. Aufgrund der Gefährdungsanalyse wurde durch einen Fachplaner ein detailliertes projektspezifisches Sanierungskonzept erstellt. Ebenfalls stark erneuerungsbedürftig ist die bauzeitliche Dacheindeckung aus Faserzement- Platten auf dem gesamten Gebäude. Das Dach ist in weiten Teilen nicht mehr regendicht und als abgängig zu betrachten. Im Zuge der Dachsanierung soll eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Waldbades installiert werden, um Energiekosten einzusparen.
Nr. 7: Die Stadt Bleckede beabsichtigt, auf einem unbebauten städtischen Grundstück in Bleckede einen
öffentlichen Jugend- und Freizeitspielplatz zu errichten. Gemeinsam mit dem Albert-Schweitzer- Familienwerk e.V., der seit 2003 im Auftrag der Stadt die Jugendarbeit in Bleckede übernommen hat, und Bleckeder Jugendlichen ist eine Planung für einen solchen Platz erarbeitet worden, welche nun umgesetzt werden soll. Folgende Gestaltung und Ausstattung der Fläche ist vorgesehen:
Multisportfeld (Fußball, Volleyball, Basketball, Handball, Feldhockey), Parcoursanlage, Skateranlage,
Slackline, Sitzmöglichkeiten und Fahrradständer.
Nr. 8: Die Hansestadt Lüneburg beantragt aus Mitteln des Strukturentwicklungsfonds einen Zuschuss für die Sanierung des Lösegrabenwehres. Ein entsprechender Erläuterungsbericht zur Vorplanung wurde der Verwaltung eingereicht. Die Baumaßnahme dient dem Hochwasserschutz der Hansestadt Lüneburg. Folgende Maßnahmen sind bspw. geplant:
Bauwerk: Sanierung der vorhandenen Schäden am Drempel; Erneuerung der Abdeckung des Belüftungsschachts am dritten Wehrfeld. Sanierung der vorhandenen Schäden an der Energieumwandlungszone (Abfallboden); Sanierung des Mauerwerks; Neubau des Stegs und der Slipanlage; Instandsetzung der Kanuanlegestelle; Ufer- und Sohlenbefestigung; Komplettierung der Absturzsicherung und Montage von Abstiegsleitern;
Stahlwasserbau: Instandsetzung der Stauklappen; Instandsetzung der Seitenschildheizung der dritten Klappe; Automatisierung der Seitenschildheizung; Neubau eines Revisionsverschlusses.
Nr. 9: Das Kulturforum Gut Wienebüttel ist ein Zentrum von kulturellen Veranstaltungen vieler Art. Ein Verein betreibt die dortige „Konzertscheune“, in der ganzjährig und mehrfach in der Woche Konzert-, Kabarett-, Comedy- und weitere Veranstaltungen stattfinden. Der Veranstaltungsraum muss hinsichtlich des Brandschutzes und weiterer sicherheitsrelevanter Installationen saniert werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
a) Vorbereitende Maßnahmen: Brandschutz, Elektrofachplaner, Schallgutachten, Überprüfung der ortsfesten/ ortsveränderlichen elektrischen Anlagen, Schlüsselkasten, Elektro- Hausanschluss
b) Einhausung Elektrobetriebsraum
c) Blitzschutzanlage
d) Sicherheitsbeleuchtung und Mängelbeseitigung.
Die Maßnahmen sind erforderlich, um die kulturelle Veranstaltungsstätte auch weiterhin zu erhalten. Die Mitglieder des o.a. Gremiums haben sich mehrheitlich gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen, da diese Förderung nicht unter die Richtlinie fallen würde (keine klassischen investiven Ausgaben, sondern Bewirtschaftungskosten).
Nr. 10: Die Hansestadt Lüneburg hat im Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,- € für die Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes erhalten. Insgesamt wurde im Jahr 2017 ein Antrag über 100.000,- € gestellt. Über die restlichen 50.000,- € sollte im Jahr 2020 entschieden werden.
Es sollte ein Breitbandstrukturplan durch ein Ingenieurbüro erarbeitet werden, welcher als Grundlage für die weitere Planung und Kostenschätzung dienen soll. Zudem soll der Strukturplan auch eine 1. Ausbaustufe für freies WLAN in der Innenstadt mitbeinhalten. Mittlerweile ist es zu einer Verschiebung der Prioritäten gekommen. Ein privates Unternehmenskonsortium möchte freies WLAN in der Innenstadt der Hansestadt etablieren. Nach erster Prüfung der Projektidee plant die Hansestadt Lüneburg diese Planungen zu unterstützen. Ein öffentliches WLAN steigert die Attraktivität der Hansestadt Lüneburg bei verschiedenen Zielgruppen. Der öffentliche Raum wird über eine Breitbandinfrastruktur, welches auf vorhandene oder zu
schaffende Glasfaserinfrastrukturen mit garantierten hohen Bandbreiten zurückgreift, angebunden.
Wo es notwendig ist, wird das Glasfasernetz erweitert und mittels Tiefbaumaßnahmen und Neuinstallationen ergänzt. Die Tiefbauarbeiten stellen einen erheblichen Anteil an den Investitionen dar. Zudem werden entsprechende WLAN- Accesspoint's aufgestellt. Für den Nutzer dieses Netzes soll der Zugang einfach und kostenlos erfolgen. Die im Jahr 2019 bereits bewilligten Mittel sollen umgewidmet werden für das in dem Antrag beschriebenen Projekt, welches durch eine weitere Zuwendung in Höhe von 50.000,- € aus dem Strukturentwicklungsfonds auf insgesamt 100.000,- € aufgestockt werden soll.
Das Unternehmen „NewCo 2.0 GmbH “ erhält einen Zuschuss für die Umsetzung des Projektes in Höhe von 200.000,- €. Die Gründung der „NewCo 2.0 GmbH “ ist vom Medienhaus Lüneburg GmbH und der
Lünecom GmbH geplant und dient dem Zweck, WLAN flächendeckend in der Innenstadt aufzubauen. Derzeit befindet sich die Hansestadt Lüneburg in den laufenden Verhandlungen mit dem
Medienhaus Lüneburg GmbH und der Lünecom, um die Rahmenbedingungen für das weitere Vorgehen zu erarbeiten und die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzungen zu treffen. Die Mitglieder des o.a. Gremiums haben sich mehrheitlich gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen, da Zuwendungsempfänger grds. die Städte, Einheits- und Samtgemeinden und deren Gemeinden im Landkreis Lüneburg sind (Nr. 3.1 der Richtlinie).
Nr. 11: Die Gemeinde Embsen ist durch die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes aus dem Jahr 1993 nunmehr die Trägerin der Straßenbaulast für die Plattenbalkenbrücke innerhalb der Gemarkung Heinsen geworden. Diese Brücke ist für die Gemeinde Embsen eine verkehrswesentliche Einrichtung, die regelmäßig vom land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie von Wanderern und Fußgängern frequentiert wird. Die Brücke dient dazu, die Bahnstrecke Lüneburg/ Soltau zu überführen. Im Jahr 2017 wurde eine Prüfung durch die Firma H&P Ingenieure GbR durchgeführt. Die Brückenprüfung gemäß DIN 1076 fand durch einen qualifizierten Tragwerksingenieur statt. Der Prüfer kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Mangel/ Schaden die Standsicherheit des Bauteils und die Dauerhaftigkeit beeinträchtigt und eine Schadensbeseitigung mittelfristig erforderlich ist. Eine Schadensausbreitung oder Folgebeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten. Aus den genannten Gründen ist eine Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Nr. 12: Die Samtgemeinde Gellersen ist Eigentümerin der Gellersenhalle, die sich in Reppenstedt befindet.
Es ist beabsichtigt, im Jahr 2021 den Hallenboden der Gellersenhalle in Reppenstedt grundlegend zu
sanieren und Prallschutz an den Wänden anzubringen. Die Gellersenhalle in Reppenstedt ist die größte Sportstätte im Bereich der Samtgemeinde Gellersen. Die Mitglieder des o.a. Gremiums haben sich mehrheitlich gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.
Nr. 13: Die Gemeinde Vastorf hat seit vielen Jahren die Erweiterung des Industriegebietes in Volkstorf vorangetrieben. Anfangs verlief die Veräußerung des Industrielandes sehr schleppend. Mit großem eigenen finanziellen Aufwand, aber auch EU- Fördermitteln, wurde das Gebiet dann mit einer zentralen Erschließungsstraße sowie einem eigenen Glasfaserprojekt attraktiver gestaltet. Die Veräußerung der Industrieflächen läuft seitdem besser. Nun stellt sich aber heraus, dass die Interessenten eher mittelgroße Grundstücke (ca. 5.000 qm) zur Gewerbeansiedlung erwerben wollen. Daher ist es notwendig, eine weitere Erschließungsstraße in dem Industriegebiet auszubauen. Anfangs wurde noch von einer längeren zusätzlichen Erschließungsstraße ausgegangen. Diese soll nun in verkürzter Weise ausgebaut werden. So erscheint es möglich, alle Grundstücke auch kleinteiliger zu erschließen. Die Gemeinde versucht natürlich, die Erschließungskosten in den Grundstücksverkaufspreisen zu berücksichtigen. Es zeigt sich aber, dass für Interessenten für dieses Industriegebiet nicht bereit sind, jeden Preis zu zahlen. Der Verkaufspreis ist daher attraktiv zu halten und der Zuschuss aus dem Strukturentwicklungsfonds würde in die Kalkulation des Verkaufspreises der Grundstücke einfließen.
Die Mitglieder des o.a. Gremiums haben sich mehrheitlich gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.
Anlagen
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