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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2020/402

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlusserfassung erforderlich -

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 sowie die Vorlage "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021" des Finanzmanagements (Beschlussvorlage 2020/351) Bezug genommen.

 

In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 41 und 42 für das Jahr 2021 mit den einzelnen Produkten beraten werden.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:


„Anschaffung von mobiler Radar-Messtechnik“ (Investitionsnummer 4200.20.01)
Auf die entsprechende Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2020 (Berichtsvorlage 2019/361) wird Bezug genommen.

Das mobile Messsystem „Multanova 6F digital“ (Radar-Kfz) kann ab 2021 nicht mehr genutzt werden. Die in 2020 für einen Ersatz des Messsystems veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000,- € mussten zu einem großen Anteil für den in diesem Jahr außerplanmäßig erforderlich gewordenen Ersatz der stationären Messanlage „OST I“ verwendet werden.

Die Kosten für die Beschaffung eines neuen mobilen Messsystems („Leivtec XV4“) sind weiterhin mit 50.000,- € zu veranschlagen. Nach derzeitigem Stand werden lediglich

45.000,- € der im Jahr 2020 bereits für die Ersatzbeschaffung veranschlagten Mittel für den außerplanmäßigen Ersatz der stationären Messanlage. Es könnte somit der Haushaltsrest von 5.000,- € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden. Für die Neuanschaffung des mobilen Messsystems sind damit noch 45.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.

Die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges ist nicht erforderlich, da dann der „zurückgerüstete“ VW Touran (altes Radar–Fahrzeug) für den Einsatz mit der neuen XV4 verwendet werden kann.


„Errichtung von Aufstellflächen für Semistationen“ (Investitionsnummer 4200.21.01)

Der Landkreis Lüneburg verfügt über 3 Semistationen zur Verkehrsüberwachung. Bei Geschwindigkeitskontrollen außerhalb geschlossener Ortschaften ist es erforderlich, für die Semistationen geeignete Aufstellflächen am Fahrbahnrand zu haben. Insbesondere bei zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten von 70 km/h und mehr müssen die Semistationen im ausreichenden Abstand zur Fahrbahn aufgestellt und u. U. zusätzlich durch Leitplanken gesichert werden, damit von den Semistationen während des Messbetriebes keine Gefährdung für den vorbeifließenden Verkehr ausgeht.

Es ist geplant, an vier noch auszuwählenden Standorten entsprechende Aufstellflächen einzurichten, die bei Bedarf auch mit Leitplanken gesichert werden. Für die Einrichtung dieser Aufstellflächen werden Mittel in o. g. Höhe benötigt.



„Erwerb von drei Semistationen“ (Investitionsnummer 4200.21.02)

Auf die Beschlussvorlagen 2020/121 und 2020/285 wird Bezug genommen.

Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 28.09.2020 sollen die drei gemieteten Semistationen im Rahmen einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zum 01.01.2021 per Kauf übernommen werden. Ergänzend zu der Verpflichtungsermächtigung müssen die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2021 eingestellt werden.


„Auswertungslizenz Geschwindigkeitsüberwachung“ (Investitionsnummer 4200.21.03)
Derzeit können die Messergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen parallel an drei Arbeitsplätzen ausgewertet werden. Durch die zusätzlichen Messstationen und das dadurch bedingte höhere Arbeitsaufkommen ist es erforderlich, einen zusätzlichen Arbeitsplatz für die Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Hierfür muss eine entsprechende Programmlizenz beschafft werden.


„Modernisierung der Atemschutzwerkstatt“ (Investitionsnummer 4100.20.02)
Auf die entsprechende Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2020 (Berichtsvorlage 2019/361) wird Bezug genommen.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020 wurde Ende 2019 entschieden, die Maßnahme in das Jahr 2021 zu schieben.Davon betroffen ist auch die bauliche Maßnahme (Investitionsnummer 3500.20.04).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2020 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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