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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hansestadt Lüneburg wird ein Zuschuss für die Beschaffung von Tauchgeräten in Höhe von

7.949,80 € gewährt.

Der Gemeinde Amt Neuhaus wird ein Zuschuss zur Beschaffung eines Außenbordmotors für das Boot der Feuerwehr Kaarßen in Höhe von 3.847,65 € gewährt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Bereits seit 1988 verfügt die Feuerwehr Lüneburg über die Sondereinheit einer Tauchergruppe. Dabei erstreckt sich der Aufgabenbereich dieser Spezialeinheit über ein breites Spektrum - neben der Menschenrettung bei Bade-, Boots- und Eisunfällen leistet sie auch technische Hilfe im und am Wasser. Hierzu gehören auch das Bergen von PKW oder die Schadensabwehr bei leckgeschlagenen Schiffen an Elbe und Elbe-Seiten-Kanal. Damit ist die Leistung der Tauchergruppe nicht auf das Stadtgebiet Lüneburg beschränkt; vielmehr sind die Kamerad*innen im ganzen Kreisgebiet tätig.

 

Die Mitglieder dieser Tauchergruppe bestehen dabei nicht nur aus Kamerad*innen der Feuerwehr Lüneburg; seit vielen Jahren sind auch Kamerad*innen verschiedener Ortswehren aus dem Kreisgebiet in der Spezialeinheit engagiert. Die Feuerwehr Lüneburg fungiert dabei auch als anerkannte Ausbildungsstätte für Feuerwehrtaucher. Die Ausbildungskosten aller Feuerwehrtaucher sowie die Fortbildungskosten für den Gerätewart trägt die Hansestadt Lüneburg.

 

Die Tauchergruppe der Feuerwehr Lüneburg unterstützt die Kreisfeuerwehrbereitschaft II und hat in vielen Einsätzen bewiesen, dass auf ihre Fähigkeiten nicht verzichtet werden kann.

 

Die Hansestadt Lüneburg, Bereich Feuerwehr, hat am 03.03.2020 beantragt, die Kosten für die Neubeschaffung von zwei Tauchgeräten in Höhe von 7.949,80 € als Zuschuss zu gewähren. Insgesamt wurden sechs Tauchgeräte inkl. Zubehör mit einem Investitionsvolumen von 23.849,39 € beschafft. Die Ersatzteilversorgung der alten Tauchgeräte gestaltete sich schwierig, zudem zeigte sich altersbedingter Verschleiß. Bereits bei diesen Tauchgeräten hatte sich der Landkreis Lüneburg bei der Beschaffung finanziell beteiligt.

 

Vor dem Hintergrund der kreisweiten Einsatzleistungen dieser Tauchergruppe erscheint es aus Sicht der Verwaltung angemessen, aus bereitstehenden Mitteln der Feuerschutzsteuer einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7.949,80 € zu gewähren.

 

Mit Schreiben vom 25.09.2020 hat die Gemeinde Amt Neuhaus einen Zuschuss von 3.847,65 € für die Beschaffung eines neuen Außenbordmotors für das Boot der Feuerwehr Kaarßen beantragt.

 

Das Boot wurde 2003 nach den Erfahrungen des Elbehochwassers 2002 für die Feuerwehr Kaarßen beschafft. Dieses Boot wurde im Laufe der Jahre mit einem neuen Motor ausgestattet, der sich jetzt im Rahmen einer geplanten Neubeschaffung aufgrund von Abnutzungserscheinungen als nicht geeignet erwiesen hat. Die Gemeinde Amt Neuhaus musste aufgrund der Expertise des Bootsherstellers das Boot am 08.09.2020 außer Dienst nehmen. Damit das Boot wieder umgehend den Dienst aufnehmen kann, ist die Beschaffung eines Motors noch in diesem Haushaltsjahr erforderlich.

 

Die Kreisfeuerwehr Lüneburg hält für Hilfeleistungseinsätze auf der Elbe und auf anderen Binnengewässern zwei Fachzüge vor, die in der Kreisfeuerwehrbereitschaft II (KFB II) eingebunden sind. Es handelt sich dabei um den Ölabwehrzug, der vorwiegend auf der Elbe zum Einsatz kommt. Daneben gibt es den Gewässerschutzzug, der überwiegend den Schutz der kleinen Binnengewässer und des Elbe-Seiten-Kanals sicherstellt.

 

Neben der Unterhaltung der beiden Fachzüge durch den Landkreis Lüneburg stellen die Kommunen mit Personal, Fahrzeugen und Booten die Einsatzfähigkeit der KFB II ergänzend sicher. Aus diesem Grund hat der Landkreis Lüneburg in der Vergangenheit bereits die Kommunen bei der Beschaffung und Instandhaltung der Boote, die in die Fachzüge der KFB II eingebunden sind, finanziell unterstützt.

 

Auch das Boot der Feuerwehr Kaarßen ist in die KFB II eingegliedert. Um die Einsatzfähigkeit weiterhin in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sollte aus Sicht der Verwaltung auch hier ein Investitionskosten-zuschuss in Höhe von 3.847,65 € aus bereitstehenden Mitteln der Feuerschutzsteuer gewährt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2020 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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