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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Änderung des § 7 der Entschädigungssatzung wird beschlossen. Glecihzeitig wird die Aufwandsentschädigund er Kreisausbilder*innen erhöht.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Dem Landkreis Lüneburg obliegen nach dem Nds. Brandschutzgesetz die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Die Kreisfeuerwehr wird vom Kreisbrandmeister und seinen beiden Stellvertretern mit Unterstützung durch weitere Funktionsträger*innen geleitet.

 

Ein Teil dieser ehrenamtlich tätigen Funktionsträger*innen erhält bereits heute eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Entschädigungssatzung sieht in § 7 dabei für folgende Funktionsträger*innen eine monatliche Pauschale vor:

 

  • Kreisbrandmeister*in        860,00 €
  • Stellv. Kreisbrandmeister*in       337,00 €
  • Kreisfeuerwehrbereitschaftsführer*in       90,00 €
  • Kreisausbildungsleiter*in      173,00 €
  • Kreisjugendfeuerwehrwart*in       125,00 €
  • Kreissicherheitsbeauftragte*r für das Feuerlöschwesen     97,00 €
  • Kreisstabführer*in          32,00 €

 

 

Die Höhe der Entschädigungen bewegt sich derzeit im Rahmen dessen, was die umliegenden Landkreise in ihren Entschädigungssatzungen für Funktionsträger*innen der Kreisfeuerwehr vorgesehen haben und kann daher als angemessen angesehen werden. Eine letzte Anpassung der Pauschalen erfolgte im Jahr 2018.

 

Darüber hinaus leisten weitere Funktionsträger*innen in der Kreisfeuerwehr einen unverzichtbaren Beitrag zur dauerhaften Einsatzfähigkeit der Kreisfeuerwehr. Sie erhalten bisher eine Pauschale auf Grundlage bereitgestellter Haushaltsmittel. Es handelt sich dabei um folgende Funktionsträger*innen:

 

  • Stellv. Kreisausbildungsleiter*in      78,50 €
  • Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart*in      57,00 €
  • Kreiskinderfeuerwehrwart*in       57,00 €
  • Stellv. Kreiskinderfeuerwehrwart*in      28,50 €
  • Zugführer des ABC-Zuges       70,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Funktionsträger*innen ebenfalls in die Entschädigungssatzung aufzunehmen, damit die Aufwandsentschädigung für diese wichtige ehrenamtliche Arbeit nicht von der freiwilligen Bereitstellung finanzieller Mittel abhängt.

 

Neben den vorstehenden Funktionsträgen/innen gibt es weitere ehrenamtlich Tätige in besonderer Funktion, die zusätzliche Aufgaben ohne Aufwandsentschädigung wahrnehmen. Aus Sicht der Verwaltung ist es angemessen, auch diesen Kamerad*innen eine Pauschale zu gewähren, um so nicht nur das ehrenamtliche Engagement zu würdigen, sondern auch der schwierigen Gewinnung von Führungskräften im Feuerwehrsektor entgegenzuwirken.              

 

Die Verwaltung regt an, folgende ehrenamtlich Tätige ebenfalls in den § 7 der Entschädigungssatzung mit nachstehenden monatlichen Beträgen aufzunehmen:

 

  • Stellv. Zugführer*in des ABC-Zuges      35,00 €
  • Zugführer*in Kreisfeuerwehrbereitschaft I     15,00 €
  • Zugführer*in Gewässerschutz und Zugführer*in Ölsperre Elbe  15,00 €
  • Zugführer Gefahrgutzug       40,00 €

 

Die Höhe der Pauschalen bei den Zugführer*innen wurde nach dem jeweiligen Arbeits- und Fortbildungsaufwand gebildet.

 

Bei den Zügen der Kreisfeuerwehrbereitschaften wird eine Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Zugführer*innen als nicht erforderlich erachtet. Dieser Grundsatz sollte allerdings für den ABC-Zug durchbrochen werden. Mit der Novelle des Nds. Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) hat das Land Niedersachsen den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen nicht nur normativ in den Fokus gerückt, sondern eine Vielzahl von Projekten gestartet, die den ABC-Zug stark einbindet und eine deutlich höhere Arbeitsintensität als in den anderen Zügen der KFB bedeutet. Dabei nehmen die Stellvertretungen nicht nur die Abwesenheitsvertretung der Zugführung wahr, sondern haben eigenständige Führungsaufgaben. Zudem betreut der ABC-Zug die Notfallstation als feste Einrichtung.

 

Die Funktion des/der Kreisstabführers/in ist seit vielen Jahren nicht besetzt. Da es nur einen Musikzug im Landkreis Lüneburg gibt, wurde niemand für diese Funktion benannt. Aus Sicht der Verwaltung kann diese Position aus der Entschädigungssatzung gestrichen werden.

 

Die Kosten für die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Feuerwehr beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 23.676,00 €. Durch die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises würde sich eine jährliche Kostensteigerung von 2.580,00 € ergeben.

 

Bereits in der Sitzung am 10.09.2020 wurde dem Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten die wichtige Arbeit der Kreisausbilder*innen vorgestellt. Seit mehr als 15 Jahren wurde die Entschädigung für diese Arbeit, die das Fundament einer funktionierenden Feuerwehr bildet, nicht mehr angehoben und liegt derzeit bei 8,50 €/Stunde. Eine Umfrage bei den übrigen Landkreisen im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg, mit denen eine enge Zusammenarbeit stattfindet, hat aufgezeigt, dass nahezu in allen Kommunen ein Betrag in Höhe von 10,00 € je Stunde als Entschädigung gewährt wird. Einzig im Landkreis Stade liegt die Entschädigung ebenfalls bei 8,50 € je Stunde, aber auch dort befindet sich die Erhöhung dieser Aufwandsentschädigung im Beteiligungsverfahren.

 

Die Verwaltung hält eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 10,00 € je geleisteter Unterrichtsstunde sowie die Gewährung von Fahrtkosten von 0,30 € je gefahrenem Kilometer zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte analog der Nds. Reisekostenverordnung für sachgerecht. Darüber hinaus sollte dieser Anspruch auf Entschädigung im § 7 der Entschädigungssatzung ebenfalls festgeschrieben werden.

 

Im Jahr 2019 wurden für die Kreisausbilder*innen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 49.135,10 € ausgezahlt. Unter Berücksichtigung eines möglichen Beschlusses zur Erhöhung der Aufwendungen wurde der Haushaltsansatz bereits angepasst und auf 58.000,00 € für das Jahr 2021 angehoben.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.11.2020 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.11.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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