Beschlussvorlage - 2020/401
Grunddaten
- Betreff:
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Vertrag über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege mit dem Paritätischen Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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17.11.2020
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Sachverhalt
Der Landkreis Lüneburg fördert seit Jahrzehnten die Wohlfahrtsverbände und deren Mitgliedsorganisationen, so auch den Paritätischen Lüneburg. Der laufende Budgetierungsvertrag mit dem Paritätischen resultiert aus dem Jahr 2002. Der Landkreis unterstützt damit finanziell die Arbeit des Verbandes und seine Einrichtungen sowie Mitgliedsorganisationen. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanungen wurde die Förderung in Form eines Budgetierungsvertrages verbindlich geregelt.
Mit Schreiben vom 18.08.2020 teilte der Paritätische mit, dass der Verband die anteiligen Zuwendungen seiner Mitgliedsorganisationen „DMSG-Kontaktgruppe Lüneburg" und „Niedersächsische Diabetiker“ in Höhe von 1.942,91 € bzw. 121,44 € in diesem Jahr an die anderen Mitgliedsorganisationen anteilig verteilen möchte, da diese beiden Gruppen auf ihre Zuwendungen ganz bzw. teilweise verzichten (siehe Anlage).
Bei der jährlichen Zuwendung gemäß der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Paritätischen Lüneburg handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Bei der Entscheidung über freiwillige Leistungen sind die politischen Gremien des Landkreises zu beteiligen.
Es ist zu entscheiden, ob der Paritätische die bereits gezahlten freiwilligen Mittel an den Landkreis erstatten soll oder er diese wie beantragt an die anderen Mitgliedsorganisationen verteilen darf.
Die Verwaltung empfiehlt, dass der Paritätische in diesem Jahr ausnahmsweise -auch aufgrund der besonderen Situation wegen der Corona-Pandemie- die bereits geleisteten Mittel nicht dem Landkreis Lüneburg erstatten muss, sondern diese anteilig auf die anderen Mitgliedsorganisationen verteilen darf.
Herr Seese, Interims-Geschäftsführer des Paritätischen Lüneburg, wird in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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993,8 kB
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