Antrag an den Kreistag - 2020/441
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP/ Die Unabhängigen Gruppe vom 09.11.2020; Digitale Sitzungen ermöglichen - NKomVG ändern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 17.11.2020)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Verantwortlich:
- FDP/Die Unabhängigen Gruppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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18.11.2020
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Gestoppt
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Die Gruppe FDP/ Die Unabhängigen fordert den Landrat auf, im Namen des Landkreises Lüneburg,
schnellstmöglich eine Initiative auf dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) zu ergreifen, die
vorsieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dahingehend zu ändern,
dass auf allen kommunalen Ebenen digitale Sitzungen abgehalten werden können.
Es soll gewährleistet sein, dass Ausschusssitzungen sowie Sitzungen der Vertretungen digital tagen
können. Von Bedeutung ist dabei vor allem, dass die kommunalen Gremiensitzungen rechtssicher
tagen können.
Sachverhalt
Sachlage:
In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen werden viele Kreistagsabgeordnete in eine
unfreiwillige Abwägung gezwungen, das Risiko einzugehen mit mehreren dutzend Menschen in
einen Tagungssaal zu gehen, oder ihre Gesundheit zu schützen. Um Austausch, Diskussion und vor
allem Transparenz der Entscheidungen zu gewährleisten, ist es jedoch unerlässlich, dass die
kommunalen Gremiensitzungen nach wie vor uneingeschränkt stattfinden.
Den Kreistagsabgeordneten ist zu Beginn der Wahlperiode ein elektronisches Endgerät zur
Verfügung gestellt worden, sodass bei jedem Kreistagsabgeordneten die entsprechende Hardware
vorliegt, um eine digitale Sitzung abzuhalten.
Auch der Landesgesetzgeber hat für die Ausschüsse des Landtages eine digitale Sitzung bereits
vorgesehen und die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages geändert, siehe dazu
§ 97 a Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. Folgerichtig kann auf kommunaler
Ebene nicht mit anderen Maßen gemessen werden und der Landesgesetzgeber ist aufgerufen auch
für die kommunalen Gremiensitzungen die Rechtsgrundlage zu schaffen, digitale Sitzungen zu
ermöglichen.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 17.11.2020:
Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Antrag als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,8 kB
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