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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2020/436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2021 im Stand der 2. Aktualisierung vom 14.12.2020 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.

Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:

 

Erfolgsplan:

Durch Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen, Radwege, Technische Bauwerke und Grundstücke) waren gegenüber den Wirtschaftsjahren 2002 bis 2008 bereits im Wirtschaftsjahr 2009 erhebliche zusätzliche Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan auszuweisen. Die Erläuterungen hierzu sind der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2009 (Vorlage 2008/224) zu entnehmen.

 

Die Summe der Erlöse und Aufwendungen für 2021 beträgt jeweils 12.667.300€.

Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.644.000€ erhöht sich gegenüber dem Vorjahr 2020 geringfügig um 1.000€.

Bei der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und die Tilgung für das Innere Darlehen sowie die Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, EDV u.s.w) in Gesamthöhe von 2.423.000€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2020: rd. 2.497.000€), also rund 74.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen).

 

Vermögensplan:

Kredittilgung:

Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 292.000€ für die Finanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck.

 

Betriebs- und Geschäftsausstattung:

Nachdem im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen die Ersatzbeschaffungen eines Teleladers mit zugelassenem Personenkorb, eines Anbauhackers zum Hacken von Schnittgut sowie eines Anhängerfahrgestells für einen Streuautomaten erfolgt sind, stehen im Geschäftsjahr 2021 die Beschaffungen von 2 Anbauwaschgeräten für die Kleintraktoren sowie ein 5000l Wasserfass auf einem Einachsfahrgestell zum Bewässern der Straßenbäume an.

Der Finanzierungsbedarf verringert sich auf 65.000€ (Vorjahr 2020: 335.000€)

 

Straßenbau:

Insgesamt sind 2.983.000€ für Straßenbaumaßnahmen und Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 1.280.000€ durch Landesmittel nach dem NGVFG sowie 138.000€ durch Gemeindeanteile refinanziert. Der Eigenanteil des SBU beträgt demnach 1.565.000€. Davon werden 492.000€ durch Entnahme aus der Erneuerungsrücklage finanziert.

Die Einzelmaßnahmen sind der Maßnahmenübersicht zu Ziffer 5 der Ausgaben (Anlage zum Vermögensplan) zu entnehmen.

 

Zur Finanzierung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau gemäß KT-Beschluss vom 24.09.2018 (Vorlage 2018/256), sind insgesamt 2.400.000€ kalkuliert. Für das laufende Wirtschaftsjahr 2020 sind aktuell Ausgaben in Höhe von 400.000€ kalkuliert. Für das Wirtschaftsjahr 2021 sind Ausgaben in Höhe von 1.500.000€ kalkuliert.

Dementsprechend verbleibt ein Restbetrag in Höhe von 500.000€, für den für das Wirtschaftsjahr 2022 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung veranschlagt wird.

Zur Refinanzierung der Planungskosten stehen ca. 700.000€ aus Mitteln einer zugesagten Landeszuweisung zur Verfügung, nachdem die Klage des Landkreises gegen das Land Niedersachsen zurückgenommen worden ist. Darüber hinaus stehen 730.000€ aus bislang noch nicht in Anspruch genommenen Zuschussmitteln aus dem Jahr 2009 zur Verfügung. 70.000€ stammen aus dem vereinbarten Finanzierungsanteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Die verbleibenden 900.000€ werden über Investitionszuschüsse des Landkreises refinanziert (im Vorjahr sind hierfür 1.600.000€ kalkuliert worden, da die Gewährung der Landeszuweisung in Höhe von 700.000€ noch ungewiss war).

 

Stellenplan:

Es ergeben sich geringfügige Abweichungen gegenüber dem Vorjahr durch Verlagerung eines Straßenwärters als Schlosser in die Werkstatt, mit entsprechend höherwertiger Stellenbewertung (Entgeltgruppe 6 statt 5) sowie durch Reduzierung auf wieder 2 Auszubildende für den Beruf des Straßenwärters.

 

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Ergänzende Sachlage im Stand der 1. Aktualisierung vom 03.12.2020

 

Für den Betriebshofneubau in Scharnebeck liegen nunmehr nahezu alle Schlussrechnungen vor. Es zeichnet sich danach ab, dass das kalkulierte Gesamtkostenbudget in Höhe von 9.600.000,-€ nicht ausgeschöpft werden wird. Darüber hinaus sind die Verkaufserlöse für die bisherigen Betriebshöfe in Embsen und Breetze deutlich höher als kalkuliert ausgefallen, so dass sich der noch erforderliche Kreditbedarf um 500.000€ verringert. Dementsprechend reduzieren sich die Tilgungsanteile für das Fremdkapital um 17.000€ auf 275.000€.

 

Der Personalkostenanteil im Erfolgsplan ist um 85.000€ erhöht worden, da ein Ingenieur der Fachrichtung Straßenbau/Tiefbau zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts eingestellt werden soll. Mit dieser zusätzlichen Stelle soll die fachliche Umsetzung der festgestellten baulichen Bedarfe an Kreisstraßen (z.B. Herstellung von Radweg-Lückenschlüssen) sichergestellt werden.

Diese Stelle ist im Stellenplan mit der Vergütungsgruppe E 11 ausgewiesen.

 

Folgende Dringlichkeitsanträge sind zum Wirtschaftsplan 2021 eingegangen:

  • Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2020 (Vorlage 2020/456); „Die Verwaltung/der SBU wird aufgefordert, für das Jahr 2021 zusätzlich 100.000€ für die Sanierung der kreiseigenen Radwege einzusetzen“
  • Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 24.11.2020 zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion; „Der Kreistag verstärkt seine Bemühungen, das Radverkehrskonzept in die Tat umzusetzen. Dazu werden nicht nur zusätzliche Gelder für die Instandsetzung von kritischen Radwegen eingestellt, sondern auch der Etat für den Radwegeneubau noch einmal erhöht. Insgesamt wird dafür zusätzlich 700.000€ bereitgestellt“
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2020 (Vorlage 2020/458); „Umsetzung des Biotopverbundes an bestehenden Kreisstraßen“ => finanzielle Auswirkungen: zusätzlich 200.000€ für den Wirtschaftsplan 2021
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2020 (Vorlage 2020/459); „Ersatzbepflanzungen an Kreisstraßen sowie Verbesserung der Standortbedingungen der vorhandenen Bäume“ => finanzielle Auswirkungen: zusätzlich 600.000€ für den Wirtschaftsplan 2021
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2020 (Vorlage 2020/460); „Fachpersonal für die Pflanzung, den Unterhalt und die Pflege der Alleen und Baumreihen an Kreisstraßen sowie Mittelbereitstellung für ein Baumkataster => finanzielle Auswirkungen: zusätzlich 200.000€ für den Wirtschaftsplan 2021

 

Aufgrund der Tatsache, dass alle Dringlichkeitsanträge unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisung des Landkreises an den SBU und damit auf den Kreishaushalt haben, erfolgen dazu bereits Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie im Kreisausschuss mit entsprechenden Beschlussempfehlungen an den Kreistag.

Der Vorlage 2020/351 sind daher die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Dringlichkeitsanträgen als Anlagen beigefügt.

 

Ergänzende Sachlage im Stand der 2. Aktualisierung vom 14.12.2020

 

Aufgrund der aktuellen Beschlusslage des Kreisausschusses vom heutigen Tage zur Haushaltsvorlage 2020/351, ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Straßenbau und –unterhaltung (SBU) entsprechend zu aktualisieren.

Die Zuweisung des Landkreises an den SBU ist um 300.000,- € mit der Zweckbindung erhöht worden, diesen Betrag für die Sanierung der kreiseigenen Radwege einzusetzen.

Der Erfolgsplan weist damit ein positives Jahresergebnis in Höhe von 300.000,- € aus. Nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer Dr. Spils ad Wilken von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH, kann dieser eingeplante Jahresüberschuss bereits im Jahr 2021 zur Finanzierung investiver Maßnahmen herangezogen werden.

Die Mittel sollen zur Sanierung der Asphalt-Radwege (Deckenerneuerungen) im Zuge der K 44 (Schwindebeck – Soderstorf), K 08 (Drögennindorf – Betzendorf) und K 01 (Barum – Kreisgrenze) verwendet werden (siehe Maßnahmenübersicht zu Ziffer 5 der Ausgaben des Vermögensplans 2021). 

Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.11.2020 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

Erweitern

14.12.2020 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

Erweitern

21.12.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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