Beschlussvorlage - 2021/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 28, 29 SGB III (Bildungs- und Teilhabebüro)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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03.02.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit dem Gesetz zur Regelung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buchs Sozialgesetzbuch wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Regelungen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz wurden für Kinder aus Familien, die
SGB II-Leistungen
Kindergeldzuschlag
Wohngeld
bestimmte Leistungen nach dem SGB XII
beziehen, ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen.
Leistungsberechtigte aus verschiedenen Rechtskreisen können Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Dies würde bedeuten, dass sie diese Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern und damit bei unterschiedlichen Behörden geltend machen müssten.
Damit Leistungsberechtigte die Ansprüche nur bei einer Behörde geltend machen müssen, war zwischen Landkreis Lüneburg und Jobcenter bereits im Jahr 2011 vereinbart worden, die Bearbeitung dieser Leistungen aus einer Hand anzubieten in einem dem Landkreis Lüneburg angegliederten Bildungs- und Teilhabebüro (BuT-Büro). Diese Vereinbarungen sind nach den Vorgaben des Bundes befristet, daher ist nunmehr über eine weitere Verlängerung dieser Vereinbarung zu entscheiden (siehe hierzu Vorlage Nr. 2015/073).
Mit dem Jobcenter ist über die Fortführung der Vereinbarung verhandelt worden, ein entsprechendes Mandat des Jobcenters zum Abschluss der Vereinbarung wurde in der Trägerversammlung im November 2020 erteilt und ist der Vereinbarung als Anlage beigefügt.
Die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung soll Grundlage der Zusammenarbeit für die Jahre 2021 bis 2025 sein.
Ein rückwirkender Abschluss der Vereinbarung ist aufgrund der durch die Coronakrise bedingten Mehrarbeit in der Kreisverwaltung erforderlich geworden.
Die Verwaltung wird in der Sitzung für Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89 kB
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