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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg rückwirkend zum 1. Januar 2021 die dieser Vorlage beigefügte Fortführungsvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 28, 29 SGB II abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit dem Gesetz zur Regelung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buchs Sozialgesetzbuch wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Regelungen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz wurden für Kinder aus Familien, die

 

       SGB II-Leistungen

       Kindergeldzuschlag

       Wohngeld

       bestimmte Leistungen nach dem SGB XII

 

beziehen, ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen. 

 

Leistungsberechtigte aus verschiedenen Rechtskreisen können Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Dies würde bedeuten, dass sie diese Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern und damit bei unterschiedlichen Behörden geltend machen müssten.

 

Damit Leistungsberechtigte die Ansprüche nur bei einer Behörde geltend machen müssen, war zwischen Landkreis Lüneburg und Jobcenter bereits im Jahr 2011 vereinbart worden, die Bearbeitung dieser Leistungen aus einer Hand anzubieten in einem dem Landkreis Lüneburg angegliederten Bildungs- und Teilhabebüro (BuT-Büro). Diese Vereinbarungen sind nach den Vorgaben des Bundes befristet, daher ist nunmehr über eine weitere Verlängerung dieser Vereinbarung zu entscheiden (siehe hierzu Vorlage Nr. 2015/073).

 

Mit dem Jobcenter ist über die Fortführung der Vereinbarung verhandelt worden, ein entsprechendes Mandat des Jobcenters zum Abschluss der Vereinbarung wurde in der Trägerversammlung im November 2020 erteilt und ist der Vereinbarung als Anlage beigefügt.

 

Die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung soll Grundlage der Zusammenarbeit für die Jahre 2021 bis 2025 sein.

 

Ein rückwirkender Abschluss der Vereinbarung ist aufgrund der durch die Coronakrise bedingten Mehrarbeit in der Kreisverwaltung erforderlich geworden.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung für Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen..

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2021 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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22.02.2021 - Kreisausschuss

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