Antrag an den Kreistag - 2021/017
Grunddaten
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Mayte Wüstmann
- Verantwortlich:
- Gruppe SPD/ Bolmerg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Gestoppt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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03.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landrat wird beauftragt, ergänzend zu unserem Antrag zum Schutz besonders gefährdeter Menschen im Landkreis Lüneburg vom 14.12.2020 ein Konzept zu entwickeln, um für besonders schutzwürdige Menschen einen Fahrdienst zu Terminen im Impfzentrum in Lüneburg anzubieten.
Einbezogen werden sollten dabei vielfältige Transportmittel wie unter anderem die Bürgerbusangebote. Das kostenlose Fahrangebot muss mit der Vergabe der ersten Impftermine umgesetzt werden, von daher besteht ein Entscheidungs- und Umsetzungsdruck.
Dazu und zur generellen Corona-Information muss umgehend eine Sitzung des Sozialausschusses einberufen werden.
Sachverhalt
Sachlage:
Nachdem nun das Impfzentrum im Lüneburger Gewerbegebiet in der Zeppelinstraße aufgebaut worden ist und mit den Impfungen spätesten im Februar begonnen werden soll, muss nun auch sichergestellt werden, dass die besonders schutzwürdigen Personen, die zunächst geimpft werden sollen, diesen Ort auch sicher erreichen können.
Dazu sollten Angebote entwickelt werden, damit nicht gerade die hochbetagten Menschen auf Fahrten mit dem Bus angewiesen sind, sondern sicher über andere Transportmittel, wie z.B. Bürgerbusse, Fahrzeuge von Vereinen, Taxen zu ihren Impfterminen gelangen können. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sollten den Durchführenden erstattet werden.
Um dieses Angebot den Zielgruppen entsprechend zu kommunizieren, sollte es u.a. durch den „Senioren- und Pflegestützpunkt Lüneburg“, den „Lüneburger Alterslotsen“ und in Zusammenarbeit mit den Hausärzten und Sozialtraumträgern und entsprechender Pressemitteilungen verbreitet werden.
Gerade auch für solche Angebote wurden auf Antrag der Gruppe SPD/Bolmerg bereits Mittel in Höhe von 250.000 € in den Haushalt 2021 eingestellt. Da beschlossen worden ist, dass die Konzepte durch den Sozialausschuss beraten werden sollen, ist es erforderlich, hier unverzüglich einen Sitzungstermin anzuberaumen
Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2021:
Im Landkreis Lüneburg ist das Impfzentrum eingerichtet und einsatzbereit. Das gilt für die Liegenschaft, die Einrichtung und das Personal. Der Impfstart im Impfzentrum hängt von der Menge des verfügbaren Impfstoffs und der Zuteilung der Impftermine durch das Land Niedersachsen ab. Auf diese beiden Voraussetzungen hat der Landkreis Lüneburg keinen Einfluss.
Vier mobile Impfteams haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. Sie können die zugeteilten Impfdosen innerhalb einer Woche verimpfen. Limitierender Faktor ist die Menge des Impfstoffs. Der große Vorteil der mobilen Impfteams ist die weitgehende Flexibilität bezogen auf die Einsatzorte und die eigenständige Terminorganisation.
Durch die mobilen Impfteams werden alle Heime mit Bewohnern und Pflegepersonal erreicht. Nicht erreicht werden auf diesem Weg Menschen, die mit hoher Priorität geimpft werden sollen, aber nicht in einem Heim leben. Viele Menschen im Alter von 80 Jahren oder mehr sind durchaus mobil und in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen. Sie werden einen Termin im Impfzentrum vereinbaren können und auch den Weg dorthin bewältigen.
Pflegebedürftige Menschen können dies nicht ohne weiteres. Allerdings stehen oft Menschen helfend an der Seite. Das sind in erster Linie Angehörige, die bei Anmeldung und Beförderung unterstützen. Wo dies nicht möglich ist, bedarf es einer Unterstützung, die das Erforderliche veranlassen kann. Damit dies gut funktioniert, sollten bestehende dezentrale Strukturen genutzt werden. Das sind i.d.R. bekannte Einrichtungen der Kommunen.
Das Vorgehen wurde zuletzt am 21.01.2021 mit den Hauptverwaltungsbeamten besprochen. Der Landkreis wird alle Menschen, die 80 Jahre alt oder älter sind, anschreiben. Dort werden die wichtigen Informationen zur Impfung mitgeteilt. Die Verteilung der Schreiben läuft über die Einheits- und Samtgemeinden, weil dort die Einwohnermeldedaten verfügbar sind. Auf diesem Wege entstehen keine Datenschutzprobleme. Das Schreiben des Landkreises wird unabhängig von den angekündigten Schreiben des Landes verteilt. Außerdem können die Einheits- und Samtgemeinden auf diesem Wege weitere Informationen beifügen. Das betrifft z.B. die Organisation von Fahrdiensten. So werden die jeweiligen Ressourcen der Kommunen optimal genutzt. Die Herausforderungen werden in Adendorf anders sein als in Neuhaus; die Lösungen werden deshalb ebenfalls nicht gleich sein. Diese Flexibilität bietet eine hohe Gewähr für gute Ergebnisse.
Die Hauptverwaltungsbeamten haben angekündigt, Hilfen bei den Terminvergaben in den Verwaltungen anzubieten. Zum Teil werden Sozialraum, Seniorenbeauftragte, Senioren- und Pflegestützpunkt oder Verwaltungskräfte mit der Aufgabe betraut. Genutzt wird das Online-Portal des Landes, was (hoffentlich) eine schnelle Bearbeitung ermöglichen wird. Mit der Terminbuchung kann zugleich die Fahrt geregelt werden, soweit dies erforderlich ist. Dazu können einige Kommunen Fahrdienste nutzen.
Nach einem Rundschreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen vom 08.01.2021 werden Fahrkosten durch die Krankenversicherung erstattet. Das Rundschreiben ist beigefügt. Anzunehmen ist, dass durch diese Lösung das Beförderungsproblem weit überwiegend gelöst sein wird, weil die Strukturen genutzt werden können, die für Krankenfahrten bekannt sind. Die Beförderungsunternehmen haben hierzu bereits ein Angebot unterbreitet.
Die Beförderungsrechnung kann auch beim Impfzentrum eingereicht und abgerechnet werden. Dazu muss eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden, was schon in der Vergangenheit bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen häufig so geschehen und deshalb nicht ungewöhnlich ist. Das Impfzentrum (Landkreis) erhält den Betrag voraussichtlich vom Land erstattet.
Durch die kommunalen Netze soll erreicht werden, dass alle bedürftigen Personen Gelegenheit haben werden, eine Impfung zu erhalten.
Grundsätzlich wird jedoch davon ausgegangen, dass die Betroffenen sich selbst organisieren. Nur in den Fällen, wo das nicht möglich ist, wird eine Hilfe angeboten. Pauschale kostenlose Angebote werden nicht befürwortet und sind wegen der Zusage der gesetzlichen Krankenkassen auch nicht erforderlich.
Logistisch ist zu bedenken, dass die zentrale Terminvergabe des Landes nicht unbedingt dazu führt, dass Menschen aus einer Siedlung zu einem gleichen Termin eingeladen werden. Fahrgemeinschaften werden deshalb praktisch kaum zu organisieren sein. Sie sind aus Gründen des Infektionsschutzes auch nicht wünschenswert.
Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Durchimpfung der Heime abgeschlossen sein wird und wenn ausreichend Impfstoff verfügbar ist, sind auch dezentrale Konzepte denkbar.
Zur Ausgabe von Mund-Nasen-Schutz sei erwähnt, dass Menschen aus vulnerablen Gruppen kostenlose Masken erhalten. Dies gilt nicht nur ab einem bestimmten Alter, sondern auch bei Vorerkrankungen. Der Landkreis Lüneburg muss darüber hinaus nicht tätig werden.
Testungen werden mittlerweile in den besonders sensiblen Einrichtungen beim Personal regelmäßig durchgeführt. Dadurch wird ein hoher Schutz erreicht. Zukünftig werden auch Besucher beim Zutritt in Einrichtungen getestet. Die Vorbereitungen dazu sind im Gange. Weitere zusätzliche Tests sind nicht erforderlich.
Mit der vorstehenden Vorgehensweise ist das sogenannte Tübinger Modell überholt. Die Fahrten sind organisiert. Die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen werden geimpft. In den Einrichtungen finden regelmäßige Schnelltests statt. Ältere Menschen werden direkt vor Ort durch die Kommunen unterstützt. Der Landkreis und die Einheits- und Samtgemeinden über nehmen die Information der betroffenen Bevölkerung auf direktem Wege. Dieses Lüneburger Modell ist einfach und effektiv..
Anlagen
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