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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage (SBU) - 2021/029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Wie bereits mit Vorlage 2020/442 berichtet, sind derzeit 2 Verfahren bei Gericht gegen die Duldungsverfügung vom 01.09.2020, mit der die betroffenen Grundstückseigentümer in dem Planungskorridor über bevorstehende Vorarbeiten (Kartierungs- und Vermessungsarbeiten) benachrichtigt worden sind, abhängig. Die Gemeinde Neu Darchau und eine Privatperson haben dagegen geklagt und im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Das Verwaltungsgericht (VG) hat im Eilverfahren mit Beschluss vom 16.12.2020 zugunsten des Landkreises entschieden. Hiergegen hat die Gemeinde Neu Darchau beim OVG Lüneburg Beschwerde erhoben, über die bisher noch nicht entschieden worden ist. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Das 2. Eilverfahren eines privaten Grundstückseigentümers hat sich erledigt, da dessen Grundstück für die Vorarbeiten nicht benötigt wird.

 

Die beiden Klageverfahren werden erfahrungsgemäß frühestens Ende des Jahres, wenn nicht sogar erst im Jahr 2022, entschieden werden. Da jedoch bereits in dem Eilverfahren sehr umfangreich vom VG geprüft worden ist, ist nicht zu erwarten, dass die Entscheidungen in den Klageverfahren anders ausfallen.

Neben den gerichtlichen Verfahren hat die Gemeinde Neu Darchau mit Schreiben vom 30.12.2020 die durch die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau geschlossene Brückenvereinbarung aus dem Jahr 2009 gekündigt. Seitens der Vereinbarungspartner wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Kündigungsrecht der Gemeinde nicht besteht. Die Gemeinde hat darüber hinaus mit gleichem Schreiben auch die Weiterführung der Bauarbeiten untersagt, da nach ihrer Auffassung die Planungen des Landkreises Lüneburg entgegen der Brückenvereinbarung keine Ortsumfahrung vorsehen würden. Nach Auffassung des Landkreises Lüneburg handelt es sich bei der favorisierten Trassenführung jedoch um eine Umfahrung des Ortes Neu Darchau, so dass die Untersagung zurückgewiesen worden ist.

 

Zwischenzeitlich ist die Verkehrsuntersuchung beauftragt worden.

Die Beauftragung der Schallschutzuntersuchungen wird noch im Januar 2021 erfolgen.

Am 02.12.2020 hat eine Abstimmung zu den Planungsständen des Hochwasserschutzes in Neu Darchau/Katemin und der Elbbrückenplanung stattgefunden. Die Samtgemeinde Elbtalaue beabsichtigt, Mitte 2021 den Antrag auf Planfeststellung für den Hochwasserschutz zu stellen. Grundsätzlich spricht aus Sicht des zuständigen Planungsbüros für den Hochwasserschutz nichts gegen eine Überführung des Hochwasserdeichs mit dem Straßendamm für die Elbbrücke. Die weiteren Planungsschritte werden mit der Samtgemeinde Elbtalaue und dessen Planungsbüro abgestimmt.

 

Weitere Planungsschritte sind:

  • 02/2021: Grundlagenabstimmung mit dem beauftragten Landschaftsplaner, Ing-Büro EGL, zur Voreinschätzung der FFH-Verträglichkeit des Projekts.
  • 02/2021: Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags zum erforderlichen Grunderwerb.
  • Prüfung, ob eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Antrag auf Planfeststellung erforderlich ist (Einfluss des Bauwerkes auf die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten – keine Kosten/Nutzen-Analyse).
  • Überarbeitung/Ergänzung des Hydraulischen Gutachtens/des Eisversatzes
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Beschlüsse

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02.02.2021 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

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