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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2005/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Die Leiterin des Fachdienstes Jugend und Familie wird im Rahmen der Sitzung die Leistungen und Tätigkeiten des Fachdienstes im Jahre 2004 darstellen und erläutern.

 

Der Fachdienst besteht aus folgenden Sachgebieten:

 

-          Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft/Beistandschaft

-          Unterhaltsvorschusskasse

-          BAföG/Erziehungsgeld

-          Betreuungsstelle

 

Im Folgenden sind einige statistische Daten aufgeführt:

 

Sachgebiet AV/AP/BEI

 

Ø      Laufende Fälle AP, AV, BEI:

917 (davon eheliche Kinder: 161)

Anmerkung:

Auf 183 Vaterschaftsfeststellungen, die ausschließlich auf nichteheliche Kinder bezogen sind, kommen 168 Sorgeerklärungen. Damit ist in 91,8 % dieser Fälle zum Zeitpunkt der Geburt von keinem bzw. nur geringem Konfliktpotential auszugehen. Damit trifft die erst mit der Kindschaftsrechtsreform im Jahre 1998 eingeführte Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern den Bedarf.

Ø      Beratung gem. § 52 a KJHG:

206

Ø      Beratung gem. § 18 KJHG:

206

Ø      Beurkundungen:

476

Ø      Vaterschaftsfeststellungen:

183

Ø      Sorgeerklärungen:

168 (= 91,8 % aller Vaterschaftsfeststellungen)

Ø      Zwangsvollstreckungen und Klagen:

114

Ø      Vereinnahmte Mündelgelder:

936.042,66 €

 

Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

 

Ø      Laufende UVG-Fälle

544

Anmerkung:

Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg der Anträge um 5,43 % zu verzeichnen. In ca. 70 % der Fälle wird von Anfang an Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen festgestellt. Diese Quote wird sich mit Hartz IV erhöhen, da nach dem ersten Jahr der Arbeitslosigkeit nur noch eine geringere Leistung von der Agentur für Arbeit erbracht wird, die grundsätzlich nicht mehr pfändbar ist.

Ø      Heranziehungsfälle

1.101

Ø      Ausgezahlt

945.311,38 €

Ø      Eingenommen

201.490,02 €

Ø      Rückholquote

21,75 %

 

BAföG/Erziehungsgeld             

 

Ø      Erstanträge BAföG

336

Anmerkung: Die BAföG-Anträge haben gegenüber 2003 um 13,13 % zugenommen. Gespräche mit Antragstellern ergeben, dass viele wegen des Mangels an Ausbildungsplätzen eine schulische Ausbildung machen.

Die Erziehungsgeldanträge haben dagegen um 12,32 % abgenommen. Der Grund liegt in der Änderung des Erziehungsgeldgesetzes zum 01.01.2004. Danach sind die Einkommensgrenzen vom 1. bis 6. Lebensmonat des Kindes von 51.130 € auf 30.000 € gesenkt worden. Der Unmut bei den Antragstellern über diese niedrige Einkommensgrenze, ist sehr groß.

Ø      Anträge auf Weiterförderung

172

Ø      Ausgezahlt über Bundeskasse Bremen

992.880,61 €

Ø      Erstanträge Erziehungsgeld

1.395

Ø      Zweitanträge

936

Ø      Ausgezahlt über Bundeskasse Bremen

6.871.654,62 €

 

Betreuungsstelle

 

Ø      Betreuerbestellung durch AG

838

Anmerkung:

Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz verpflichtet erstmals die Betreuungsstellen zur Beratung von Inhabern von Vorsorgevollmachten und zur Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten. Damit wird der Betreuungsstelle, die ohnehin stark belastet ist, ein weiterer Aufgabenkreis zugewiesen. Seit ca. zwei Jahren steigt das Interesse an Vorsorgevollmachten deutlich und kontinuierlich. Mit der steigenden Zahl der Vorsorgevollmachten wird auch der Beratungsbedarf deren Inhaber wachsen.

Ø      Vorschlag geeigneter Betreuer

485

Ø      Berichte gegenüber AG

443

Ø      Beratung über Vorsorgevollmachten

166

 

 

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12.04.2005 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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