Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2021/089

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag verabschiedet eine Resolution mit folgendem Text:

 

Der Kreistag Lüneburg unterstützt die Kritik der Landwirte aus der Samtgemeinde Amelinghausen und aus dem übrigen Kreisgebiet an der Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“, bzw. an der geltenden Düngeverordnung vorbehaltlos und fordert die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene auf, die notwendigen Schritte zur gewünschten Änderung zeitnah einzuleiten.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

In der Samtgemeinde Amelinghausen sind 29 Landwirte auf die FDP / Die Unabhängigen-Gruppe zugekommen, weil sie massive Kritik an der recht grobmaschigen Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“, sowie an der Düngeverordnung haben. Das Protestschreiben der Landwirte aus der Samtgemeinde Amelinghausen ist dem Antrag beigefügt. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.02.2021:

 

Derzeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen anhaltender Verstöße gegen die EU-Nitratrichtlinie. Maßgeblich sind u.a. auch zu hohe Nitratwerte in Niedersachsen. Um Strafzahlungen zu verhindern, musste sowohl auf Bundes- als auch auf Landesseite das Düngerecht angepasst werden, um die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Die niedersächsische Verordnung befindet sich derzeit in der Verbandsbeteiligung, Mit einer Veröffentlichung wird lt. Pressemitteilung des ML im März gerechnet. Mit dieser Verordnung werden die sog. Roten Gebiete ausgewiesen, in denen aufgrund einer erhöhten Nitratbelastung verschärfte düngerechtliche Regelungen festgelegt werden. Diese Flächen umfassen 30% der Landesfläche und u.a. ist auch der Landkreis Lüneburg betroffen. Die Ausweisung der Roten Flächen liegt im Zuständigkeitsbereich des Landes. Zur Herleitung hier eine Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 22.12.2020:

 

Auf Basis der im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) weisen die Bundesländer derzeit die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete neu aus. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag, dem Entwurf der Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen zugestimmt. Somit ist die Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO)“ zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Verbandsbeteiligung dauert sechs Wochen. Anschließend werden die Stellungnahmen gesichtet und bewertet. Danach soll die Freigabe durch das Kabinett erneut eingeholt werden und anschließend kann die rechtskräftige Veröffentlichung der Verordnung erfolgen. Damit wird im März 2021 gerechnet.

 

Mit dem vom Kabinett freigegebenen Entwurf liegen nun auch die rund 1.800 Karten für die sogenannten „Roten Gebiete“ in Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung vor. „Rechtzeitig zur Hauptdüngesaison werden wir Klarheit haben“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

 

Bei der Neuausweisung der roten Gebiete wurden die Vorgaben der AVV umgesetzt. Der Anteil der roten Gebiete (Gebietskulisse Grundwasser) an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen hat sich auf ca. 30 Prozent (vorher ca. 39 Prozent) verkleinert. Die nitratsensiblen Gebiete umfassen nun eine landwirtschaftliche Fläche von rund 796.000 Hektar. Damit hat sich die Fläche im Vergleich zur bestehenden Kulisse um rund 245.000 Hektar verringert. Der Grünlandanteil in diesen Gebieten liegt nunmehr bei unter drei Prozent (vorher rund 20 Prozent). Die phosphatsensiblen Gebiete (nur Seen-Einzugsgebiete) in Niedersachsen umfassen weiterhin ca. 1,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bzw. knapp 35.000 Hektar. Da die Anforderung zur Ausweisung der phosphatsensiblen Gebiete damit nur teilweise umgesetzt wird, gelten ab dem 1. Januar 2021 außerdem für den Bereich der Fließgewässer landesweit erweiterte Abstandsauflagen an den Gewässern, so wie es die Auffangregelung der Düngeverordnung vorschreibt. Bis zur endgültigen Verordnung im März 2021 gilt auch für die „grünen Grundwasserkörper“ ab 1. Januar 2021 die Auffangregelung.

 

Die Abgrenzung der Flächen erfolgte in einem dreistufigen Verfahren, dem in den ersten beiden Schritten insbesondere die wasserwirtschaftliche Bewertung und die Messwerte der Grundwassermessstellen zugrunde lagen. Im dritten Schritt wurden Emissionsdaten berücksichtigt.

 

Der Mineraldüngereinsatz in der Landwirtschaft ist deutlich gesunken. Ministerin Otte-Kinast hob hervor, dass das im nächsten Nährstoffbericht klar zu erkennen sein werde. In ganz Niedersachsen wurde der Stickstoffsaldo (= Düngung über den berechneten Bedarf gemäß Düngeverordnung (DüV) hinaus) von 80.000 Tonnen in den letzten Jahren auf nahezu null gesenkt. „Das freut mich. Es zeigt, dass unsere Botschaft angekommen ist und wir in Niedersachsen auf einem guten Weg sind, die Nährstoffüberschüsse zu reduzieren“, sagte Ministerin Otte-Kinast.

 

Aufgrund neuer Forderungen der EU-Kommission kommen erstmals auch Teilflächen innerhalb der nach der Wasserrahmenrichtlinie als unbelastet eingestuften Grundwasserkörper hinzu. Dies ist immer dann der Fall, wenn an einzelnen Messstellen Schwellenwertüberschreitungen und Messstellen mit steigendem Trend über 37,5 mg Nitrat je Liter auftreten (rote Messstellen in grünen Grundwasserkörpern). Die Berechnungen und Modellierungen werden durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Umweltministerium erstellt.

 

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grundwassermessstellen einer Funktionsprüfung unterzogen. Im ersten Schritt wurden hier die „roten Messstellen“ überprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass 94,5 % der „roten Messstellen“ für die Ausweisung geeignet sind. Insgesamt 14 Messstellen werden jedoch als nicht geeignet bewertet und wurden daher bei der Ausweisung der Gebietskulisse Grundwasser nicht mehr berücksichtigt. Hierdurch sind im zweiten der oben genannten drei Schritte zur Ausweisung rund 92.000 Hektar aus der Kulisse herausgenommen worden. „Die von uns angeschobene Überprüfung hat gezeigt, dass der weit überwiegenden Mehrheit der Messstellen eine Funktionstüchtigkeit bezüglich der Erfassung der Nitratwerte bescheinigt werden kann. Die wenigen Messstellen, für die hier ein Zweifel besteht, haben wir jetzt aus der Betrachtung herausgenommen. Somit baut die Ausweisung der Kulisse auf belastbar festgestellten Nitratkonzentrationen im Grundwasser auf“, so Umweltminister Lies.

 

Fachliche Fragen der Landwirtschaft zum Thema Ausweisung sollen künftig von einer zentralen Ansprechstelle bearbeitet und geklärt werden; diese wird von den Fachbehörden unterstützt. Hat ein Landwirt Probleme mit einer Messstelle, findet er dort kompetente Hilfe und Beratung. „Damit senden wir ein klares und wichtiges Signal an die Landwirtschaft: Wir lassen sie mit offenen Fragen nicht alleine und nehmen den Balanceakt zwischen wirtschaftlichem Ertrag und Natur- und Artenschutz fest in Blick – und gehen damit ganz konsequent weiter auf dem Niedersächsischen Weg.“

 

Die Binnendifferenzierung soll zukünftig von dem aktuellen hydrogeologisch und hydraulischen Verfahren auf ein Regionalisierungsverfahren umgestellt werden. Die AVV lässt für die Regionalisierung sowohl deterministische als auch geostatistische Verfahren zu. Dies ermöglich eine präzisere Form der Abgrenzung durch die Immissionsbewertung. Zurzeit ist dies aber nicht in allen Grundwasserkörpern möglich. Die Umsetzung soll von einem Begleitgremium unterstützt werden, das aus den Fachbehörden sowie Vertretungen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft zusammengesetzt sein soll.

 

Welche zusätzlichen Maßnahmen sollen in den „Roten Gebieten“ gelten?

-          Verpflichtende Anlage einer Untersaat auf Maisflächen bei einem Erntetermin nach dem 1. Oktober und nachfolgender Sommerung

-          Erhöhung Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln zu Hackfrüchten (ausgenommen Kartoffeln) und Mais um 10 Prozent.

-          Zusätzlich bleibt die Verpflichtung zur Einarbeitung innerhalb einer Stunde bestehen.

 

In den eutrophierten Gebieten sieht der Entwurf folgende drei Maßnahmen vor:

-          Reduzierte P-Düngung auf hoch und sehr hoch versorgten Standorten, ausdifferenziert nach Humusgehalt des Standortes

-          Höhere Gewässerabstände

-          Verlängerung der P-Sperrfrist um vier Wochen

 

Diese flächenbezogenen Maßnahmen sollen in beiden Gebietskulissen durch betriebliche Meldepflichten flankiert werden.

 

Das Messstellennetz wird vom Land Niedersachsen betreut. Die Landkreise haben weder detaillierte Informationen über den Zustand und das Alter der Messstellen noch über deren Ausbau und die Qualitätsstandards für Messstellen. Auch die Messergebnisse liegen nicht beim Landkreis. als untere Wasserbehörde.

 

Folgende zusätzlichen Maßnahmen gelten in den Roten Gebieten:

 

Ab dem 01.01.2021 bis zum Inkrafttreten der neugefassten NDüngGewNPVO müssen in den in 2019 veröffentlichten „roten Gebieten“ und in einer sogenannten Auffangkulisse nach § 13a Abs. 4 DüV die folgenden sieben bundesrechtlich verpflichtenden Maßnahmen für nitratsensible Gebiete eingehalten werden:

  1. Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 % bezogen auf den Ø der Betriebsflächen in den ausgewiesenen Gebieten,
  2. flächenscharfe Berechnung der 170 kg Norg/ha-Grenze,
  3. Verlängerung Sperrfrist N-Düngung auf GL um vier Wochen,
  4. Verlängerung Sperrfrist Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost,
  5. Herbstdüngung bei Zwischenfrüchten nur mit Futternutzung zulässig oder mit Festmist von Huf- und Klauentieren bis in Höhe von 120 kg Gesamt-N/ha und keine Herbstdüngung zu Wintergerste und Winterraps; Ausnahme für Winterraps bei Nachweis Nmin-Gehalt < 45 kg/ha,
  6. Düngerestriktion auf GL im Herbst ab dem 1. Sep. bis Beginn Sperrfrist auf 60 kg Gesamt-N/ha,
  7. verpflichtender Anbau einer Winterzwischenfrucht vor Sommerungen, die mit wesentlichen N-Mengen gedüngt werden sollen.

 

Weiterhin sieht der aktuelle Verordnungsentwurf folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

  1. Einarbeitung von Dünger auf unbestelltem Ackerland innerhalb 1 Stunde,
  2. Verpflichtender Anbau einer Untersaat zu Mais mit einem Erntezeitpunkt nach dem 1.10., wenn auf den Flächen im Folgejahr eine Sommerung angebaut und diese gedüngt werden soll,
  3. um 10 Prozentpunkte höhere Mindestwerte für die Stickstoff-Ausnutzung aus organischen/organisch-mineralischen Düngemitteln zu Mais und Hackfrüchten, ausgenommen Kartoffeln,
  4. digitale Meldepflicht in Bezug auf Düngebedarf, Nährstoffeinsatz und die 170 kg N/ha-Obergrenze.

 

Auf Wunsch der Politik wird sich die Verwaltung darum bemühen, im Rahmen einer digitalen Umweltausschusssitzung einen Vortrag von einem Vertreter des Landes Niedersachsen zu dem Thema bekommen.

 

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.03.2021:

 

Die Verwaltung hat versucht, eine detaillierte Herleitung der Ausweisung der Roten Flächen insbesondere in Amelinghausen vom Land (NLWKN und Landwirtschaftsministerium) zu bekommen. Es handelt sich um ein gestuftes komplexes Verfahren, bei dem nicht nur die Messstellenwerte, sondern auch die Bodenverhältnisse und die Nähstoffbilanzen eine Rolle spielen. Eine abschließende Antwort konnte aber für die Flächen nicht gegeben werden. Aufgrund der Beteiligung der Verbände im Verordnungsverfahren ist massive Kritik an der Flächenausweisung geäußert worden. Nach Informationen, die die Verwaltung im Rahmen ihrer Recherche erhalten hat, wird daher derzeit an einem differenzierteren Verfahren gearbeitet, das möglicherweise schon in der kommenden (10.) Kalenderwoche zu einer überarbeiteten Flächenkulisse führen kann. Dabei soll eine stärkere Binnendifferenzierung stattfinden. Anschließend würde eine verkürzte erneute Verbandsbeteiligung stattfinden. Ob und wie sich eine neue Kulisse auf die Flächen in Amelinghausen auswirkt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Ich weise darauf hin, dass es sich hier um inoffizielle Informationen handelt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.03.2021 - Kreisausschuss

Erweitern

11.03.2021 - Kreistag - abgelehnt

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung