Beschlussvorlage - 2020/451
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplantes kreisübergreifendes Naturschutzgebiet (NSG) "Schierbruch und Forellenbachtal" durch den Landkreis Uelzen - in der aktualisierten Fassung vom 01.03.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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11.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schierbruch und Forellenbachtal“ des Landkreises Uelzen in der Fassung vom 11.11.2020
Geänderter Beschlussvorschlag 01.03.2021:
Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schierbrunnen und Forellenbachtal“ des Landkreises Uelzen in der Fassung der Anlage 11 „VO Änderungsmodus 2021“ und der geänderten Karte 12
Sachverhalt
Sachlage:
Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 250 ha, davon liegen 5 ha im Landkreis Lüneburg, Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Barnstedt. Die Federführung des Landkreises Uelzen wurde mit Erlass (MU 2009) festgelegt. Es handelt sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet (1990), welches zur Umsetzung der FFH-Richtlinie aktualisiert werden musste. Die bestehenden NSG-Grenzen im Landkreis Lüneburg sind identisch mit der FFH-Gebietsabgrenzung und wurden nicht verändert. Im Landkreis Lüneburg sind eine Ackerfläche, Grünland und Gewässer 3. Ordnung betroffen. Im Beteiligungsverfahren gab es keine Einwendungen von Flächeneigentümern aus dem Landkreis Lüneburg. Schutzzweck und Inhalte der Verordnung können der Vorlage- und Beschlussempfehlung des Landkreises Uelzen entnommen werden. Die Verordnung wird rechtskräftig, wenn beide Kreistage der Verordnung zugestimmt haben und sie in den jeweiligen Amtsblättern verkündet wurde.
Zu den Einzelheiten zum Verfahren wird auf die im Anhang beigefügte Beschlussvorlage des Landkreises Uelzen verwiesen.
Aktualisierte Sachlage 15.12.2020:
Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat in seiner in seiner Sitzung geringfügige Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage beschlossen. Die endgültige Fassung mit Begründung und die Änderung der Verordnung im Änderungsmodus sind als Anlagen 8-10 beigefügt.
Aktualisierte Sachlage 24.02.2021:
Am 08.02.2021 hat der Kreisausschuss dem Kreistsg empfohlen, die Zustimmung zu der o.g. Verordnung zu erteilen.
Am 11.11.2020 wurde im Zuge der Umsetzung des Nds. Weges u.a. das Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geändert. Bis zu dieser Änderung war für den Fall, dass eine Naturschutzgebietsverordnung mehrere Naturschutzbehörden betrifft, die Veröffentlichung in den Amtsblättern beider Landkreise vorgesehen. Mit der Änderung ist jetzt für diesen Fall die Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt vorgeschrieben. Damit die erstmalige Veröffentlichung rechtskonform erfolgen kann, muss die o.g. Verordnung bzgl. des Bekanntmachungsmediums erfolgen. Der Landkreis Uelzen hat die geänderte Verordnung zur Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich hier um den identischen Sachverhalt zur Vorlagen 2021/057 bzgl. des NSGs Hohes Holz und Ketzheide.
Inhaltlich gab es keine Änderungen. Die Änderungen gegenüber der am 08.02.2021 beratenen Verordnung sind in der neuen Anlage 11 kenntlich gemacht.
Aktualisierte Sachlage 01.03.2021:
Vom Landkreis Uelzen wurde noch einmal eine redaktionelle Anpassung des Verordnungstextes und der Karte vorgenommen. Der Verordnungstext (Anlage 11) wurde ausgetauscht, die Karte, bei der lediglich der Rand breiter dargestellt wurde wird zur Anlage 12.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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(wie Dokument)
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273,2 kB
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(wie Dokument)
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263 kB
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5
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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226,6 kB
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9
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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10
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(wie Dokument)
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264,4 kB
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11
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(wie Dokument)
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272 kB
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12
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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