Beschlussvorlage - 2021/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionale Startup- Förderung- hier: Förderprogramm Startup- Booster
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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22.03.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Digitale Informationen sind die Basis für immer schneller stattfindende Innovationszyklen. Sie werden insbesondere durch junge, dynamische Startups angetrieben. Diese jungen, innovativen Unternehmen verfügen über ein überdurchschnittliches Wachstumspotential. Deshalb sind Startups auch für die Entwicklung eines Wirtschaftsstandorts von besonderer Bedeutung. Sie schaffen neue, zukunftssichere Arbeitsplätze mit einer hohen Wertschöpfung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Wirtschaft. Deshalb unterstützt das Land Niedersachsen Startups seit 2017 durch den flächendeckenden Aufbau von Startup- Zentren und seit 2019 auch durch Bereitstellung zusätzlicher Gründerstipendien. Auf Basis ihres Wettbewerbsbeitrags hat die Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) ein regionales Startup-Zentrum (Elevator LG) aufgebaut und führt diese Arbeit mit Unterstützung einer Förderung durch das Landes Niedersachsen (50% des Gesamtbudgets) bis Ende 2022 fort. Es hat regional zu einer Verstärkung der Entwicklung in diesem Bereich geführt.
Ob und wie schnell die Entwicklungsziele eines Startups erreicht werden, hängt wesentlich von der Ausgestaltung der Finanzierung ab.
Unabhängig vom jeweiligen Einzelfall spielt dabei die Eigenkapitalausstattung eine entscheidende Rolle.
Sie dient in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung, in der Aufwand und Ertrag weit auseinander liegen können, als eine an das Unternehmen gebundene Haftungsmasse. Ist diese unzureichend, gelingt es kaum, öffentliche Fördermittel für Entwicklungsvorhaben oder Fremdfinanzierungen (Darlehen) in ein Finanzierungskonzept einzubinden. Deshalb schlägt die W.LG vor, in Ergänzung ihrer Aktivitäten im Rahmen des Elevator LG, ein öffentlich finanziertes, regionales Förderprogramm aufzulegen. Es wird die Entwicklung von Startups in der Region Lüneburg kurzfristig unterstützen. Dieses ist auch deshalb sinnvoll, weil derzeit eine abnehmende Bereitschaft privater Investoren zu verzeichnen ist, sich an neu gegründeten Startups zu beteiligen. Vor dem Hintergrund der COVID- 19 Krise entsteht derzeit ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in ca. 3/4 der bereits bestehenden Startups. Er bindet zusätzliche Mittel von Investoren, die für neue Engagements nicht zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren fortsetzt. Insofern ist es sinnvoll, mit der Förderrichtlinie Startups in der Region Lüneburg zu stärken und besonders innovative und technologiebasierte Geschäftsmodelle mit Zuschüssen von bis zu 75.000 EUR in der Startphase zu unterstützen. Diese Zuschüsse wirken wie Eigenkapital. Sie erhöhen die Chance, schneller zu einem mittelfristigen Finanzierungskonzept zu kommen, das weiteres Wachstum ermöglicht. Das Förderprogramm soll kurzfristig umgesetzt werden. Weiterhin und parallel wird an der Etablierung eines Fondsmodells für die Region gearbeitet.
Die Prüfung der formalen und inhaltlichen Anforderungen an einen Zuwendungsempfänger und die Auswahl geeigneter Förderfälle übernimmt die W.LG. Sie erstellt eine Entscheidungsvorlage, auf deren Grundlage über die individuelle Förderwürdigkeit und -höhe, nach Befassung in einem Projektbeirat, entschieden wird. Die Berufung des Projektbeirats erfolgt durch die kommunalen Parlamente von Stadt und Landkreis Lüneburg.
Für die Aufgaben der W.LG im Zusammenhang mit der Abwicklung des Förderprogramms entstehen bis zum Ende des Jahres 2022 keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits über deren Aktivitäten im Rahmen des Elevator LG abgedeckt sind. Damit stehen die Mittel im Förderprogramm vollständig für die Unterstützung wachstumsorientierter Startups zur Verfügung.
In der Aufsichtsratssitzung der W.LG am 02.03.2021 wurde diese regionale Startup- Förderung einstimmig befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, dass sich der Landkreis Lüneburg für die Jahre 2021 bis 2025 mit einer Förderung in Höhe von 100.000 EUR/ Jahr beteiligt. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt diese Förderung ebenfalls in dieser Höhe.
Für das Jahr 2021 stehen beim Landkreis Lüneburg entsprechende Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Das Projekt „Naturpark in Bewegung- Errichtung eines mobilen Naturparkhauses im Naturpark Lüneburger Heide“ (siehe Vorlagen 2020/357 und 2021/071) wird nicht umgesetzt. Die im Haushalt 2021 eingestellten Mittel in Höhe von 125.000 EUR können entsprechend für diese Startup- Förderung umgewidmet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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436,8 kB
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