Beschlussvorlage - 2021/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung von Zielen und Handlungsfeldern zur inhaltlichen Neuausrichtung der Flusslandschaft Elbe GmbH: Unterstützung der Prozessbegleitung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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22.03.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Flusslandschaft Elbe GmbH wurde vor 11 Jahren mit dem Ziel gegründet, den Tourismus in der Region an der Elbe zu stärken.
Im Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe wurde Ende des Jahres 2020 gemeinsam beschlossen, dass Ziele und Handlungsfelder zur konkreten inhaltlichen Ausrichtung der Flusslandschaft Elbe in einem kooperativen Prozess ermittelt und festgeschrieben werden. Eine klare, eindeutige Formulierung von Zielen und Handlungsfelder liegt für die Flusslandschaft Elbe zurzeit nicht vor.
Für diesen Prozess benötigt die Flusslandschaft Elbe GmbH externe Hilfe.
Die Kosten für den Prozess werden auf ca. 20.000 EUR geschätzt, der Prozess soll gemeinsam in enger Abstimmung mit der Erstellung des neuen Tourismuskonzeptes durchgeführt werden.
Im Haushalt der Flusslandschaft Elbe GmbH stehen für die Erstellung des Tourismuskonzeptes
10.000 EUR zur Verfügung.
Der Sonderaufwand für die Prozessbegleitung ist hingegen nicht über den Haushalt der Flusslandschaft Elbe abgedeckt. Die Möglichkeit über Fördermittel die Lücke zu schließen ist leider nicht möglich, es stehen hierfür keine geeigneten Fördermittel kurzfristig zur Verfügung.
Die fehlende Summe in Höhe von 10.000 EUR wird über die Gesellschafter der Flusslandschaft Elbe GmbH getragen.
Die anteilig benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 EUR stehen im Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
Das Vorgehen ist mit dem Landkreis Harburg, dem zweiten Gesellschafter der Flusslandschaft Elbe GmbH, eng abgestimmt.
Die Umsetzung ist aus Sicht der Kreisverwaltung sinnvoll und wird von der Verwaltung daher unterstützt.
