Beschlussvorlage - 2021/136
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung FöS Kurt-Löwenstein-Schule und Weiterführung der TeLe-Klassen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Srugis, Freia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
12.04.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachlage:
Die Förderschule (FöS) Bleckede wurde 1965 mit dem Schwerpunkt Lernen (LE) und Geistige Entwicklung (GE) gegründet. Im Zuge der Inklusion hatte der Kreistag beschlossen die Förderschulen „L“ auslaufen zu lassen, so dass an der Kurt-Löwenstein-Schule derzeit der letzte Jahrgang mit diesem Förderschwerpunkt unterrichtet wird.
Ab dem Schuljahr 2021/2022 besteht dann nur noch der GE-Zweig. In diesem werden aktuell 36 Kinder in vier Klassen unterrichtet, die sich, wie folgt, aufteilen:
Schuljahrgänge 1-4 | (Primar): | 14 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen | |
Schuljahrgänge 5-9 | (Sek I) : | 11 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse | |
Schuljahrgänge 10-12 | (Sek II): | 11 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse |
Die drei Bereiche (Primar, Sek I + II) bilden gemäß Ziffer II.2.2 des RdErl. d. MK v. 1.2.2005 „Sonderpädagogische Förderung“ pädagogisch und organisatorisch eine Einheit.
Der o.g. Runderlass aus 2005 findet weiterhin Anwendung, da es noch keinen neuen Organisationserlass für die Arbeit in Förderschulen gibt. Aus dem o.g. Erlass ergibt sich, dass der Unterricht an Förderschulen mit dem Schwerpunkt GE in möglichst altershomogenen Gruppen auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler abgestimmt und im pädagogischen Gesamtangebot für die Klasse verwirklicht wird.
Die Schülerinnen und Schüler erlangen keinen Schulabschluss, im Bereich GE kommt es auf die individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler an. Es ist daher durchaus üblich, nicht nur jahrgangsbezogene Klassen, sondern häufig jahrgangsübergreifende Klassen für die o.g. Bereiche an FöS GE zu bilden. Es können sogar im Grenzbereich stufenübergreifende Klassen zwischen den Sekundarbereichen I und II gebildet werden. Die Richtzahl beträgt für die Klassenbildung sieben Schülerinnen und Schüler.
In den letzten Jahren ist der Bereich GE stetig gewachsen, was an den hohen Schülerzahlen im Primarbereich gut zu erkennen ist. Es ist nach der Prognose der Verwaltung davon auszugehen, dass die Schule mit sechs Kombiklassen dauerhaft geführt werden wird. Wobei eine Prognose im Bereich der Förderschulen GE tatsächlich auf Erfahrungswerte der letzten Jahre beruhen, aber nie klar ist, ob Eltern sich für die Inklusion oder für eine Förderschule entscheiden.
Für die Verwaltung ist unstrittig, dass ein Förderschulstandort GE in Bleckede erhalten bleiben muss, um Kindern aus dem östlichen Bereich des Landkreises eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. Insbesondere Kinder aus dem Bereich Amt Neuhaus hätten einen über 60 Minuten langen Schulweg, um eine Schule zu erreichen. Dies ist insbesondere für diese Kinder nicht zumutbar. Zudem würden höhere Kosten für die Mietwagenbeförderung anfallen.
Die Verwaltung hatte unter dieser Prämisse das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gebeten, Möglichkeiten einer Weiterführung rechtlich zu bewerten:
Alternative 1
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO ist es zulässig eine FöS mit dem Schwerpunkt GE einzügig mit Primarbereich mit den Schuljahrgängen 1-4, Sekundarbereich I mit den Schuljahrgängen 5-9 und Sekundarbereich II mit den Schuljahrgängen 10-12 zu führen. Nach Ziffer 3 des RdErl. d. MK v. 21.3.2019 „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ ist für die Bildung von Klassen an Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Schülerhöchstzahl von 7 anzuwenden. Die Kurt-Löwenstein-Schule könnte nach derzeitigem Erkenntnisstand auch ohne Förderschwerpunkt Lernen in dieser Stärke weitergeführt werden.
Alternative 2
Möglich wäre eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen (Schule Am Knieberg und Kurt-Löwenstein-Schule) nach § 106 Abs. 1 NSchG. Bei dieser schulorganisatorischen Maßnahme verschmelzen die beiden Schulen derselben Schulform zu einer neuen Schule. Die bisherigen Schulen gehen unter. Es würde also rechtlich eine neue Förderschule mit den zwei Förderschwerpunkten GE sowie körperlich und motorische Entwicklung (KM/Koop-Klassen Hasenburger Berg, aktuell organisatorisch der Schule Am Knieberg zugeordnet) errichtet. Dies wäre rechtlich zulässig, da § 14 NSchG Förderschulen mit den vorgenannten Förderschwerpunkten vorsieht. Der Schulträger hätte seiner schulorganisatorischen Entscheidung nach § 106 Abs. 1 die Vorgaben des § 106 Abs. 5 NSchG i.V.m. der SchOrgVO zu beachten und u.a. eine Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahre nach § 6 SchOrgVO zugrunde zu legen. § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO schreibt eine Mindestzügigkeit aber keine Höchstzügigkeit für Förderschulen vor.
Alternative 3
Nach § 106 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 NSchG können Schulträger bestehende Förderschulen mit allen allgemeinbildenden Schulen organisatorisch zusammenfassen. Insoweit ist auch die Zusammenfassung von zwei Förderschulen rechtlich möglich. Es entsteht dadurch eine neue Schule, ohne dass die bestehenden Schulen wie bei der Zusammenlegung nach § 106 Abs. 1 NSchG als „Anstalt Schule“ rechtlich untergehen. Die bisherigen selbstständigen Schulen werden Schulzweige unter dem gemeinsamen „Dach“ der neuen Schule. Die Schulzweige arbeiten organisatorisch und pädagogisch zusammen (§ 106 Abs. 6 S.1 Nr. 2 und Satz 2 NSchG). Für die Schulzweige gelten gem. § 106 Abs. 6 Satz 3 NSchG die für die jeweilige Schulform entwickelten Vorschriften entsprechend.
Die Zusammenfassung von Schulen muss in der gleichen Weise vom Schulträger beschlossen und von der Schulbehörde genehmigt werden wie in den Fällen des § 106 Abs. 1 NSchG. Sie ist jedoch an keine gesetzliche Voraussetzung gebunden; es hat keine Prüfung i. S. der Absätze 1 bis 5 des § 106 NSchG stattzufinden. Gründe für eine Ablehnung der Genehmigung durch die Schulbehörde können daher nur pädagogische oder personelle Schwierigkeiten im Einzelfall sein.
Alternative 4
Die Kurt-Löwenstein-Schule könnte als Außenstelle der FöS Am Knieberg, Schulform FöS GE/KM, in Lüneburg geführt werden. Für die Errichtung einer Außenstelle wäre es zunächst erforderlich, die Kurt-Löwenstein-Schule, Schulform FöS GE, in Bleckede aufzuheben. Im zweiten Schritt wäre durch den Schulträger ein Antrag auf Errichtung einer Außenstelle der Förderschule Am Knieberg, Schulform FöS GE, in Lüneburg nach § 106 NSchG i.V.m. § 3 SchOrgVO am Standort der Kurt-Löwenstein-Schule, in Bleckede, zu stellen.
Die Voraussetzungen für eine Außenstellengenehmigung ergeben sich aus § 3 SchOrgVO.
Danach wird die Genehmigung erteilt, wenn
- die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der räumlichen Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können,
- ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet ist,
- ausreichend große Klassen und Lerngruppen gewährleistet bleiben und
- die Außenstelle für die Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist.
Weder für den Landkreis als Schulträger noch für Eltern/Schülerinnen und Schüler und die an Schule Beschäftigten ergibt sich ein Vorteil einer Zusammenlegung oder Führung einer Außenstelle. Die räumliche Entfernung zwischen Bleckede und Lüneburg ist zu groß um Synergieeffekte zu erzielen. Es ist unmöglich bzw. nur unter hohem Zeitaufwand innerhalb eines Schultages zwischen den Schulen zu pendeln, um beispielsweise gegenseitig Einrichtungen, wie Therapieräume, zu nutzen oder Lehrkräfte an den unterschiedlichen Standorten unterrichten zu lassen. Eltern, die sich beispielsweise im Schulvorstand engagieren wollen, müssten lange Fahrtwege in Kauf nehmen.
Auch die Leitung einer Schule über diese räumliche Entfernung ist schwierig.
Faktisch würden beide Schulen getrennt agieren, hätten jedoch einen größeren Abstimmungsaufwand.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kurt-Löwenstein-Schule weiterhin als eigenständige Schule zu führen.
Zusätzliche oder höhere Kosten entstehen dadurch nicht.
Vor zwei Jahren wurde an der Kurt-Löwenstein-Schule eine soganannte TeLe-Klasse als zweijähriges Projekt eingerichtet. Hier werden temporär acht Schülerinnen und Schüler für fünf Monate betreut, die einen Unterstützungsbedarf im Bereich emotional-sozial (ES) haben. Einen weiteren Monat findet eine Wiedereingliederung dieser Schülerinnen und Schüler in ihre Ursprungsklassen statt.
Auf Grund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen „Kohorten-Bildung“ bzw. der Lock-Downs konnten bisher nur wenige Schülerinnen und Schüler die TeLe-Klasse besuchen, so dass ein Fazit zum aktuellen Zeitpunkt schwierig ist. Es haben erst acht Schülerinnen und Schüler diese Klasse durchlaufen können. Von diesen acht Schülerinnen und Schülern konnten fünf in die Regelschulen zurückgeführt werden, was bei den hohen Problemlagen eine sehr gute Quote ist.
Bei den verbliebenen drei Schülern stellte sich im Verlauf der Beschulung in der TeLe-Klasse heraus, dass sich der Unterstützungsbedarf als so umfänglich erwies, dass er von der Regelschule auch mit sonderpädagogischer Unterstützung nicht leistbar war: Zwei von ihnen besuchen jetzt die Tagesschulgruppe des CJD Göddenstedt, ein Schüler ist aus seiner leiblichen Familie in eine Jugendwohngruppe außerhalb des Landkreises Lüneburg übergegangen.
Die Verwaltung schlägt vor, bei dem RLSB zu beantragen die TeLe-Klassen weiterzuführen, um weiteren Kindern die Chance zu geben, nach einer Förderung in den TeLe-Klassen in ihre Ursprungsklasse zurückzukehren.
Es ist davon auszugehen, dass auch oder sogar erst recht nach den Lock-Downs Kinder mit vielfältigen Schwierigkeiten an die Regelschulen zurückkehren und auch trotz aller vorgeschalteter Maßnahmen sich dort nicht einordnen können und herausgenommen werden müssen. Um eine dauerhafte Beschulung an einer Schule mit dem Schwerpunkt ES (regelhaft der CJD Göddenstedt) entgegen zu wirken, sollte eine Beschulung in einer temporären Lerngruppe zur Erarbeitung von Sozial- und Lernverhalten erfolgen.
Dies erfolgt durch einen starkt strukturierten Tagesablauf, um den Kindern Halt und Sicherheit zu geben. Durch das individuelle Eingehen auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes werden die Fähigkeiten für eine erfolgreiche Teilnahme am Gruppengeschehen gefördert. Ein wichtiges Unterrichtsprinzip lautet: „Lernen am Erfolg“. Sowohl inhaltlich als auch strukturell ist der Tagesablauf so aufgebaut, dass das Kind individuelle Erfolgserlebnisse erfahren kann. Ein weiterer elementarer Teil der Arbeit der TeLe-Klasse ist die Elternarbeit. Die Sozialpädagogin steht in engem Kontakt mit den Familien der Kinder. Eine aktive Elternbeteiligung und der Wille zur Veränderung ist eine wesentliche Voraussetzung.
Das RLSB stattet die TeLe-Klasse pro Woche mit 28 Förderschulehrer*innenstunden aus.
Der Landkreis Lüneburg finanziert eine Stelle für eine/n Pädagogische Mitarbeiter/in, diese ist beim Bleckeder Sozialraumträger, dem Albert-Schweizer-Familienwerk angestellt. Die Kosten hierfür betragen monatlich zurzeit ca. 2.500 €.
Der Schulleiter der Kurt-Löwenstein-Schule, Herr Schöneich, sowie eine betroffene Schulleiterin einer Regelschule wird zu diesem Thema berichten.
