Beschlussvorlage - 2021/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Information der Bevölkerung des Landkreises Lüneburg zur Suche nach einem Standort für ein nukleares Endlager
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Gülsün Hempelmann
- Verantwortlich:
- Krumböhmer, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Begleitausschuss zur Endlagersuche
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Beratung
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15.04.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Land Niedersachsen hat 500.000 € zur Verfügung gestellt, um Kommunen bei der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Endlagersuche zu unterstützen. Bis Ende April 2021 sollen die Antragsteller ihr Interesse bekunden. Davon möchte der Landkreis Lüneburg Gebrauch machen.
Im Begleitausschuss soll diskutiert und definiert werden, welche Beteiligungsformate gewählt werden sollen. Auf dieser Basis möchte die Verwaltung den finanziellen Aufwand schätzen und eine Förderung anmelden. Da dies ein eigenständiger Beratungspunkt ist, soll eine Sitzung des Begleitausschusses hauptsächlich hierfür genutzt werden.
Aus der Diskussion soll parallel ein Fahrplan der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeleitet werden. Zumindest in den nächsten Wochen werden die Beschränkungen aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen sein.
Eine Möglichkeit wäre eine Online-Veranstaltung zu den Gebieten, die im Landkreis Lüneburg liegen oder die unmittelbar angrenzen. Gebraucht werden dafür eine fachkundige Moderation und ein Dienstleister für die Abwicklung eines solchen Formats. Voraussichtlich würde eine dreistellige Teilnehmerzahl zu koordinieren sein. Das wird die Kreisverwaltung nicht ohne Unterstützung durchführen können.
Referenten würden von den Bundesbehörden gestellt werden. Allerdings würden weitere Referenten hinzukommen. Es stellt sich die Frage, ob ein Geologe als unabhängiger Sachverständiger bereits in dieser Phase zumindest beratend beteiligt werden sollte. Die möglichen Kosten wären zu schätzen und dem Land zu melden. Auch die betroffenen Nachbarlandkreise könnten mitwirken.
Wir verweisen auf die Vorlage 509/2020:
Der Bund hat Gorleben als Standort für ein nukleares Endlager aufgegeben und ein neues Verfahren zur Suche nach einem Standort begonnen. Dazu wurde das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle –Standortauswahlgesetz- (StandAG) erlassen.
§ 5 StandAG lautet:
Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung
(1) Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.
(2) Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat nach diesem Gesetz dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und während der Dauer des Standortauswahlverfahrens umfassend und systematisch über die Ziele des Vorhabens, die Mittel und den Stand seiner Verwirklichung sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet und über die vorgesehenen Beteiligungsformen beteiligt wird. Dies soll in einem dialogorientierten Prozess erfolgen. Hierzu soll es sich des Internets und anderer geeigneter Medien bedienen.
(3) Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend fortentwickelt. Hierzu können sich die Beteiligten über die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen hinaus weiterer Beteiligungsformen bedienen. Die Geeignetheit der Beteiligungsformen ist in angemessenen zeitlichen Abständen zu prüfen.
Am 16.11.2020 hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Bildung des Begleitausschusses zur Endlagesuche beschlossen. Aufgabe des Ausschusses ist, die neu begonnene Suche nach einem Endlager für Atommüll inhaltlich zu begleiten. Außerdem soll die Bevölkerung über den Verlauf und Inhalt des Verfahrens informiert werden. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sollen geschaffen werden.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat bereits mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Aufgrund der Corona-Epidemie fanden die Veranstaltungen im Video-Format statt. Die nächsten Termine sind für Februar 2021 vorgesehen. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat am 21.12.2020 eine Resolution erlassen, mit der er ein Aussetzen des Verfahrens fordert bis wieder Präsenz-Veranstaltungen stattfinden können.
Vor diesem Hintergrund ist zu diskutieren, welche Formate einer Information und eines Austausches im Landkreis Lüneburg möglich sind (I.). Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht erforderlich. Aus der Diskussion können sich aber bereits einzelne konkrete Vorschläge für die nähere Zukunft ergeben. Außerdem ist die Arbeitsweise und Rolle des Begleitausschusses zu klären (II.).
I. Informationsformate
Onlineangebote
BASE bietet bereits eine Onlineplattform an, auf der zahlreiche Informationen zu finden sind. Dies muss nicht ein zweites Mal aufgelegt werden. Zu diskutieren ist aber eine regionale Kommunikationsplattform, in der registrierte Nutzer aus dem Landkreis Lüneburg Beiträge verfassen können. Anonyme Nutzer sollten nicht zugelassen werden. Über diesen Weg können regionale Fragestellungen und Positionen herausgearbeitet werden, um sie gemeinsam in den Prozess des Bundes einzubringen. Eine solche Plattform muss allerdings betreut werden, was einen nicht unerheblichen Personalaufwand bedeutet.
Generelle Informationen können ohne Weiteres in die Internetpräsenz des Landkreises übernommen werden.
Veranstaltungen im Video-Format
Durch die Corona-Epidemie liegen breite Erfahrungen zu Online-Konferenzen vor. Das Format wird sicher auch zukünftig Bestand haben. Es zeigt sich jedoch, dass manche Themen den direkten Austausch erfordern. Insbesondere ist es sehr schwer, zu komplexen Themen differenzierte Lösungen auszuarbeiten, wenn man die Kommunikation nur am Bildschirm verfolgen kann. Trotzdem sind Video-Konferenzen ergänzend eine Möglichkeit.
Präsenz-Veranstaltungen
Präsenzveranstaltungen sind derzeit grundsätzlich nicht zulässig. Als kommunaler Fachausschuss ist der Begleitausschuss zur Endlagersuche jedoch privilegiert. Sogar Zuschauer sind erlaubt. Der Begleitausschuss kann also durchaus Präsenzveranstaltungen durchführen. Damit sollte aber in Zeiten der Corona-Pandemie zurückhaltend umgegangen werden.
Auf Dauer sollte dieses Format aber auf jeden Fall genutzt werden.
Zur Begleitung des Dialogforums Schiene Nord wurden die Sitzungen durch den Landkreis nachbereitet. Dazu gab es Informationsveranstaltungen in der Schulmensa in Embsen, was durchaus gut angenommen worden ist. Ähnlich wird man –hoffentlich- in einigen Wochen auch zum Thema Endlagersuche vorgehen können.
Präsenzveranstaltungen können auch als Hybrid-Veranstaltungen organisiert werden.
Pressekampagne
Wesentliche Aussagen können durch gezielte Pressemitteilungen des Landkreises verteilt werden, wobei die Positionen im Landkreis besonders hervorgehoben werden können.
Newsletter
Eine bekannte Option sind Newsletter. Allerdings werden die spezifischen regionalen Inhalte zumindest in der ersten Zeit nicht ausreichend sein. Auch hierfür wird ein Personalaufwand anfallen.
Roadshows
Das Format der Roadshow bietet sich für sehr lokale Aktivitäten an, wenn der unmittelbare, aufsuchende Kontakt zur Bevölkerung z.B. auf belebten Plätzen gesucht wird. Dies wird erst sinnvoll sein, wenn sich lokale Besonderheiten herauskristallisiert haben werden.
Für lokale Veranstaltungen oder Präsenz vor Ort scheint es noch zu früh zu sein. Dies käme zu einem späteren Verfahrensstand in Betracht, wenn es dann überhaupt erforderlich werden wird.
Neben den genannten Möglichkeiten wird es noch andere Instrumente geben. Wesentlich scheinen jedoch Pressemitteilungen, eine digitale Kommunikationsplattform und Präsenzveranstaltungen zu sein, sobald sie wieder möglich sein werden.
Vor allem die Präsenzveranstaltungen bieten vielfältige Varianten mit Veranstaltungsformaten, die eine breite Wirkungen entfalten können. Solche Veranstaltungen brachen nur zu besonderen Meilensteinen im Verfahren durchgeführt zu werden.
Unter dem Strich muss die Kommunikation jedenfalls personell unterlegt werden. Je nach Verfahrensfortgang kann die Fragestellung zukünftig obsolet oder verschärft werden.
II. Arbeitsweise und Rolle des Begleitausschusses
Zwischen der Kommunikation nach außen und der Arbeitsweise nach innen besteht ein Zusammenhang. Rolle des Begleitausschusses könnte sein, die Rückmeldungen aus der Bevölkerung des Landkreises Lüneburg aufzunehmen und daraus Stellungnahmen im Namen des Landkreises Lüneburg abzuleiten, denen in dieser Form ein stärkeres Gewicht beigemessen werden würde. Außerdem kann der Begleitausschuss in öffentlichen Sitzungen in direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern treten. Dabei können ggfls. externe Sachverständige hinzugeladen werden.
