Beschlussvorlage - 2005/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Ludolf, Astrid
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.04.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit Vertrag vom 09.07.1981 zwischen Stadt - und Landkreis
Lüneburg ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) gegründet
worden.
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 23.06.1994 entsprechend des
Kreistagsbeschlusses vom 16.11.1993 geändert.
Aufgabe der Gesellschaft ist die Abfallentsorgung im Sinne des
§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
(Abfallgesetz) vom 27.08.1986 mit Ausnahme des Einsammelns und Beförderns,
zwischenzeitlich neu gefasst durch § 1 des Kreislaufwirtschaft- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Investitionen der GfA müssen überwiegend durch Kredite
finanziert werden.
Die dafür erforderlichen Ausfallbürgschaften wurden bisher von
den Gesellschaftern Stadt - und Landkreis Lüneburg zu jeweils 50 % übernommen.
Insgesamt hat der Landkreis bis heute Ausfallbürgschaften in
Höhe von 20.338.909,58 Euro übernommen. Hiervon wurden bereits Darlehen in Höhe
von 1.457.181,86 Euro abgelöst und die Bürgschaftsurkunden an den Landkreis
zurückgegeben. Es verbleiben somit offene Bürgschaften in Höhe von
18.881.727,72 Euro.
Die Übernahme der Ausfallbürgschaften wurde jeweils vom
Kreistag beschlossen und von der Aufsicht genehmigt.
Der Landkreis Lüneburg hat sich vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Kreistag in einer Interimserklärung vom 16.7.2003
bereit erklärt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft der Sparkasse Lüneburg
gegenüber der GfA durch eine Ausfüllbürgschaft absichern zu wollen. Diese war
Vorraussetzung für den Zuschlag zur Restabfallentsorgung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ab 01.06.2005. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat der GfA
den Zuschlag zur Restabfallentsorgung
für 10 Jahre erteilt.
Die zusätzliche Abfallentsorgung dient der GfA zur besseren
Auslastung ihrer eigenen Anlagen und ihrer Deponiekapazität und somit der Wirtschaftlichkeit
der Gesellschaft.
Die GfA beantragt nunmehr mit Schreiben vom 09.03.2005 für
obigen Zweck die Übernahme einer Ausfallbürgschaft von 500.000 Euro, die jedoch
direkt für die GfA ausgestellt werden soll.
Die Summe entspricht 50% der erforderlichen Bürgschaftssumme.
Die übrigen 50 % werden über eine Ausfallbürgschaft durch die Stadt Lüneburg
abgesichert.
Die durch politischen Beschluss und Genehmigung der
Bezirksregierung bisher bereits erteilten Ausfallbürgschaften sind erschöpft,
sodass die Übernahme der von der GfA beantragten neuen Ausfallbürgschaft der
Zustimmung des Kreistages und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
