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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg übernimmt für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft (GfA) eine Vertragserfüllungsbürgschaft gegenüber dem Landkreis Lüchow-Dannenberg in Höhe von 500.000 Euro.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Vertrag vom 09.07.1981 zwischen Stadt - und Landkreis Lüneburg ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) gegründet worden.

Der Gesellschaftsvertrag wurde am 23.06.1994 entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 16.11.1993 geändert.

Aufgabe der Gesellschaft ist die Abfallentsorgung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz) vom 27.08.1986 mit Ausnahme des Einsammelns und Beförderns, zwischenzeitlich neu gefasst durch § 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Investitionen der GfA müssen überwiegend durch Kredite finanziert werden.

Die dafür erforderlichen Ausfallbürgschaften wurden bisher von den Gesellschaftern Stadt - und Landkreis Lüneburg zu jeweils 50 % übernommen.

 

Insgesamt hat der Landkreis bis heute Ausfallbürgschaften in Höhe von 20.338.909,58 Euro übernommen. Hiervon wurden bereits Darlehen in Höhe von 1.457.181,86 Euro abgelöst und die Bürgschaftsurkunden an den Landkreis zurückgegeben. Es verbleiben somit offene Bürgschaften in Höhe von 18.881.727,72 Euro.

Die Übernahme der Ausfallbürgschaften wurde jeweils vom Kreistag beschlossen und von der Aufsicht genehmigt.

 

Der Landkreis Lüneburg hat sich vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag in einer Interimserklärung vom 16.7.2003 bereit erklärt, eine Vertragserfüllungsbürgschaft der Sparkasse Lüneburg gegenüber der GfA durch eine Ausfüllbürgschaft absichern zu wollen. Diese war Vorraussetzung für den Zuschlag zur Restabfallentsorgung des Landkreises Lüchow-Dannenberg ab 01.06.2005. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat der GfA den Zuschlag zur Restabfallentsorgung  für 10 Jahre erteilt.

 

Die zusätzliche Abfallentsorgung dient der GfA zur besseren Auslastung ihrer eigenen Anlagen und ihrer Deponiekapazität und somit der Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft.

 

Die GfA beantragt nunmehr mit Schreiben vom 09.03.2005 für obigen Zweck die Übernahme einer Ausfallbürgschaft von 500.000 Euro, die jedoch direkt für die GfA ausgestellt werden soll.

 

Die Summe entspricht 50% der erforderlichen Bürgschaftssumme. Die übrigen 50 % werden über eine Ausfallbürgschaft durch die Stadt Lüneburg abgesichert.

 

Die durch politischen Beschluss und Genehmigung der Bezirksregierung bisher bereits erteilten Ausfallbürgschaften sind erschöpft, sodass die Übernahme der von der GfA beantragten neuen Ausfallbürgschaft der Zustimmung des Kreistages und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Beschlüsse

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18.04.2005 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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