Antrag an den Kreistag - 2004/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004);Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nieders. Landkreisordnung (NLO)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Ruth, Sigrid
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2004
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.04.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen CDU und Unabhängige beantragen die Zustimmung
des Kreistages zur Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27
Abs. 2 Nds. Landkreisordnung (NLO).
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.11.2004:
Es soll eine Diskussion stattfinden, ob
die Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung
(NLO) verringert wird. Ziel soll es sein, eine einvernehmliche Regelung zu
treffen.
Beschlussvorschlag vom 22. März 2005:
Aufgrund der §§ 7, 27 Abs. 2 der
Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird
folgende Satzung über die Verringerung der Zahl der für den Kreistag des Landkreises
Lüneburg zu wählenden Kreistagsabgeordneten beschlossen:
§ 1
Für die am 1. November 2006 beginnende
Wahlperiode wird die Zahl der nach § 27 Abs. 1 NLO zu wählenden
Kreistagsabgeordneten gem. § 27 Abs. 2 NLO um zwei verringert.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
„Gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung kann durch
Satzung bis spätestens 18 Monate vor Ende der Wahlperiode die Zahl der zu wählenden
Kreistagsabgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Fraktionen CDU und
Unabhängige wollen von dieser Regel Gebrauch machen und bitten den Kreistag um
Zustimmung für eine entsprechende Satzung.
Die weitere Begründung erfolgt im Kreistag.“
Ergänzende Sachdarstellung vom 17. November 2004:
Für die politische Diskussion des obigen
Antrages der CDU/Unabhängige-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2004/231) seien folgende
Gesichtspunkte eingebracht:
1. Hinsichtlich
eines möglichen Einsparpotenziales ist festzustellen, dass die Einsparung je
Kreistagsabgeordneter bei rund 3.300,-- € pro Jahr liegt.
2. Demographische
Entwicklung und Auswirkungen auf den Kreistag
Der
Kreistag des Landkreises Lüneburg hat derzeit 54 Abgeordnete. Gemäß § 27 Abs. 1
steigt die Zahl ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner auf 58 Abgeordnete.
Ausschlaggebend
für die Kommunalwahl in 2006 wird die amtliche Statistik des Landesamtes für
Statistik vom 30.06.2005 sein. Derzeit beträgt die Einwohnerzahl des
Landkreises Lüneburg (Statistik Stand: 30.06.2004) 173.837 Einwohner. Damit ist
die Einwohnerzahl des Landkreises Lüneburg im 1. Halbjahr 2004 um 637
Einwohner gestiegen. Im 2. Halbjahr 2003 war die Einwohnerzahl um 942 Einwohner
gestiegen.
Vor dem
Hintergrund dieser Entwicklung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht exakt zu
prognostizieren, ob zum genannten Stichtag die Zahl von 175.001 Einwohner
erreicht werden wird; dieses ist aber wahrscheinlich.
3. Zahl der Kreistagsabgeordneten
Sollte
bis zum 30.06.2005 die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner auf 175.001
ansteigen, so wäre in den neuen Kreistag (ab 01.11.2006) eine Anzahl von 58
Kreistagsabgeordneten zu wählen.
Würde
der Kreistag gemäß § 27 Abs. 2 um 6 Abgeordnete reduziert werden, so würde die
Anzahl der Kreistagsabgeordneten ab dem 01.11.2006 bei 52 liegen. Würde die
Zahl der Kreistagsabgeordneten wiederum um 6 Sitze verringert werden, ohne dass
die Einwohnerzahl den Wert von 175.001 erreicht, würden dann 48
Kreistagsmandate zu vergeben sein.
4. Anzahl der Wahlbereiche
Die
Anzahl der Wahlbereiche ergibt sich gemäß § 7 Abs. 4 NKWG wie folgt aus der
Zahl der zu vertretenden Vertreterinnen und Vertreter:
Zahl der zu wählenden Vertreter und Vertreterinnen |
Mindestzahl der Wahlbereiche |
Höchstzahl der Wahlbereiche |
|
|
|
40 bis 49 |
4 |
7 |
50 bis 59 |
4 |
12 |
Bei der
Kreistagswahl 2001 wurden insgesamt 9 Wahlbereiche gebildet. Würde die
Einwohnerzahl auf über 175.001 Einwohner ansteigen, so hätte dies zunächst
keine Auswirkung auf die Zahl der bestehenden 9 Wahlbereiche. Würde diese
Einwohnerzahl bei einer Reduzierung um 6 Mandate nicht erreicht werden, so
betrüge dann die Höchstzahl der Wahlbereiche 7.
Dabei
ist weiter zu berücksichtigen, dass der Zuschnitt der Wahlbereiche aus dem Jahr
2001 aller Voraussicht nach ohnehin nicht beibehalten werden kann. Insbesondere
im bisherigen Wahlbereich 7 (s. Anlage 1) wird die 25% -Toleranzgrenze des § 15
Abs. 2 NKWG überschritten. Nach dieser Vorschrift soll die Abweichung von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25% nach
oben oder unten betragen (in der Vergangenheit war die Grenze bei 33 1/3%; das
Bundesverfassungsgericht hat die Abweichungsmöglichkeiten mittlerweile auf 25%
festgelegt).
Vor
diesem Hintergrund empfiehlt sich eine Einteilung in 7 Wahlbereiche (s. Anlage
2 – Modellberechnung aufgrund angenommener Einwohnerzahl von 176.205
Einwohnern). Dabei wäre die Stadt Lüneburg in 3 Wahlbereiche und die Fläche in
4 Wahlbereiche einzuteilen. Bei der in der Anlage dargestellten Aufteilung in 7
Wahlbereiche zeigt sich, dass damit alle Kriterien des § 15 Abs. 2 NKWG erfüllt
wären. Bei einer Beibehaltung von 9 Wahlbereichen müssten künftig sonst
Gemeinde- bzw. Samtgemeindegrenzen durchschnitten werden. Das Problem wird auch
hier wieder sein, in der Stadt Lüneburg einheitliche Wahlbereiche für
Stadtrats- wie auch Kreistagswahlbereiche zu finden. Bei einer Reduzierung der
Wahlbereiche um einen in der Stadt wäre zu überlegen, ob die Stadt die
Stadtratswahlbereiche von 4 auf 6 erhöht, so dass dann immer 2
Stadtratswahlbereiche einen Kreistagswahlbereich bilden. Für die Kandidaten wie
auch für die verwaltungsmäßige Abwicklung wäre dieses eine einfache und pragmatische
Lösung. Hierbei ist noch nicht geklärt, ob für die Stadtratswahlen seinerseits
die vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die
Toleranzgrenze eingehalten werden kann. Die Verwaltung nimmt hierzu Gespräche
mit der Stadtverwaltung auf.
Ergänzende Sachdarstellung vom 22. März 2005:
Am 15. November 2004 hat der Kreisausschuss einstimmig
beschlossen, eine Diskussion darüber zu führen, ob die Zahl der
Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung (NLO) für die
Dauer der kommenden Wahlperiode verringert wird. Ziel soll es sein, eine
einvernehmliche Regelung zu treffen. Der Kreistag hat sich am 17.12.2004 mit
dem Antrag befasst und einvernehmlich festgestellt, dass die Beratungen
entsprechend der KA-Empfehlung fortzusetzen sind und die Stadt Lüneburg
einzubeziehen ist.
Am 22. März 2005 hat vereinbarungsgemäß ein Gespräch zwischen
Verwaltung und den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen stattgefunden.
Beratungsgrundlage waren der als Anlage beigefügte Vermerk vom 29.12.2004 sowie
das Schreiben der Stadt Lüneburg vom 19.01.2005.
Im Kreise der Fraktionsvorsitzenden bestand Einvernehmen
dahingehend, dass die Diskussion über die Einteilung der Wahlbereiche zum
jetzigen Zeitpunkt nicht verknüpft werden soll mit der Frage der Verringerung
der Zahl der Kreistagsabgeordneten. Die Frage der Einteilung der Wahlbereiche
wird auf der Grundlage der für die Kommunalwahl 2006 ausschlaggebenden
amtlichen Einwohnerzahlen des Landesamtes für Statistik mit Stand vom
30.06.2005 zu entscheiden sein. Die Verwaltung wird hierzu rechtzeitig
konzeptionelle Vorbereitungen treffen und einen Vorschlag unter Einbeziehung
der Hauptverwaltungsbeamten und Fraktionen des Kreistages mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Regelung erarbeiten.
Zur Frage der Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten
wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten erörtert mit dem Ergebnis, dass die
Verwaltung eine Satzung zur Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten um
Zwei zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 18. April 2005 vorlegt - siehe
Beschlussvorschlag -.
