Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2004/231

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen CDU und Unabhängige beantragen die Zustimmung des Kreistages zur Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung (NLO).

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.11.2004:

Es soll eine Diskussion stattfinden, ob die Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung (NLO) verringert wird. Ziel soll es sein, eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

Beschlussvorschlag vom 22. März 2005:

Aufgrund der §§ 7, 27 Abs. 2 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird folgende Satzung über die Verringerung der Zahl der für den Kreistag des Landkreises Lüneburg zu wählenden Kreistagsabgeordneten beschlossen:

§ 1

Für die am 1. November 2006 beginnende Wahlperiode wird die Zahl der nach § 27 Abs. 1 NLO zu wählenden Kreistagsabgeordneten gem. § 27 Abs. 2 NLO um zwei verringert.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

„Gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung kann durch Satzung bis spätestens 18 Monate vor Ende der Wahlperiode die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Fraktionen CDU und Unabhängige wollen von dieser Regel Gebrauch machen und bitten den Kreistag um Zustimmung für eine entsprechende Satzung.

Die weitere Begründung erfolgt im Kreistag.“

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 17. November 2004:

Für die politische Diskussion des obigen Antrages der CDU/Unabhängige-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2004/231) seien folgende Gesichtspunkte eingebracht:

 

1.    Hinsichtlich eines möglichen Einsparpotenziales ist festzustellen, dass die Einsparung je Kreistagsabgeordneter bei rund 3.300,-- € pro Jahr liegt.

 

2.    Demographische Entwicklung und Auswirkungen auf den Kreistag

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat derzeit 54 Abgeordnete. Gemäß § 27 Abs. 1 steigt die Zahl ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner auf 58 Abgeordnete.

 

Ausschlaggebend für die Kommunalwahl in 2006 wird die amtliche Statistik des Landesamtes für Statistik vom 30.06.2005 sein. Derzeit beträgt die Einwohnerzahl des Landkreises Lüneburg (Statistik Stand: 30.06.2004) 173.837 Einwohner. Damit ist die Einwohnerzahl des Landkreises Lüneburg im 1. Halbjahr 2004 um 637 Einwohner gestiegen. Im 2. Halbjahr 2003 war die Einwohnerzahl um 942 Einwohner gestiegen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht exakt zu prognostizieren, ob zum genannten Stichtag die Zahl von 175.001 Einwohner erreicht werden wird; dieses ist aber wahrscheinlich.

 

3.  Zahl der Kreistagsabgeordneten

 

Sollte bis zum 30.06.2005 die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner auf 175.001 ansteigen, so wäre in den neuen Kreistag (ab 01.11.2006) eine Anzahl von 58 Kreistagsabgeordneten zu wählen.

Würde der Kreistag gemäß § 27 Abs. 2 um 6 Abgeordnete reduziert werden, so würde die Anzahl der Kreistagsabgeordneten ab dem 01.11.2006 bei 52 liegen. Würde die Zahl der Kreistagsabgeordneten wiederum um 6 Sitze verringert werden, ohne dass die Einwohnerzahl den Wert von 175.001 erreicht, würden dann 48 Kreistagsmandate zu vergeben sein.

 

4.  Anzahl der Wahlbereiche

 

Die Anzahl der Wahlbereiche ergibt sich gemäß § 7 Abs. 4 NKWG wie folgt aus der Zahl der zu vertretenden Vertreterinnen und Vertreter:

 

Zahl der zu wählenden Vertreter und Vertreterinnen

Mindestzahl der Wahlbereiche

Höchstzahl der Wahlbereiche

 

 

 

40 bis 49

4

7

50 bis 59

4

12

 

Bei der Kreistagswahl 2001 wurden insgesamt 9 Wahlbereiche gebildet. Würde die Einwohnerzahl auf über 175.001 Einwohner ansteigen, so hätte dies zunächst keine Auswirkung auf die Zahl der bestehenden 9 Wahlbereiche. Würde diese Einwohnerzahl bei einer Reduzierung um 6 Mandate nicht erreicht werden, so betrüge dann die Höchstzahl der Wahlbereiche 7.

 

Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass der Zuschnitt der Wahlbereiche aus dem Jahr 2001 aller Voraussicht nach ohnehin nicht beibehalten werden kann. Insbesondere im bisherigen Wahlbereich 7 (s. Anlage 1) wird die 25% -Toleranzgrenze des § 15 Abs. 2 NKWG überschritten. Nach dieser Vorschrift soll die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25% nach oben oder unten betragen (in der Vergangenheit war die Grenze bei 33 1/3%; das Bundesverfassungsgericht hat die Abweichungsmöglichkeiten mittlerweile auf 25% festgelegt).

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine Einteilung in 7 Wahlbereiche (s. Anlage 2 – Modellberechnung aufgrund angenommener Einwohnerzahl von 176.205 Einwohnern). Dabei wäre die Stadt Lüneburg in 3 Wahlbereiche und die Fläche in 4 Wahlbereiche einzuteilen. Bei der in der Anlage dargestellten Aufteilung in 7 Wahlbereiche zeigt sich, dass damit alle Kriterien des § 15 Abs. 2 NKWG erfüllt wären. Bei einer Beibehaltung von 9 Wahlbereichen müssten künftig sonst Gemeinde- bzw. Samtgemeindegrenzen durchschnitten werden. Das Problem wird auch hier wieder sein, in der Stadt Lüneburg einheitliche Wahlbereiche für Stadtrats- wie auch Kreistagswahlbereiche zu finden. Bei einer Reduzierung der Wahlbereiche um einen in der Stadt wäre zu überlegen, ob die Stadt die Stadtratswahlbereiche von 4 auf 6 erhöht, so dass dann immer 2 Stadtratswahlbereiche einen Kreistagswahlbereich bilden. Für die Kandidaten wie auch für die verwaltungsmäßige Abwicklung wäre dieses eine einfache und pragmatische Lösung. Hierbei ist noch nicht geklärt, ob für die Stadtratswahlen seinerseits die vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Toleranzgrenze eingehalten werden kann. Die Verwaltung nimmt hierzu Gespräche mit der Stadtverwaltung auf.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 22. März 2005:

Am 15. November 2004 hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen, eine Diskussion darüber zu führen, ob die Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung (NLO) für die Dauer der kommenden Wahlperiode verringert wird. Ziel soll es sein, eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Der Kreistag hat sich am 17.12.2004 mit dem Antrag befasst und einvernehmlich festgestellt, dass die Beratungen entsprechend der KA-Empfehlung fortzusetzen sind und die Stadt Lüneburg einzubeziehen ist.

Am 22. März 2005 hat vereinbarungsgemäß ein Gespräch zwischen Verwaltung und den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen stattgefunden. Beratungsgrundlage waren der als Anlage beigefügte Vermerk vom 29.12.2004 sowie das Schreiben der Stadt Lüneburg vom 19.01.2005.

Im Kreise der Fraktionsvorsitzenden bestand Einvernehmen dahingehend, dass die Diskussion über die Einteilung der Wahlbereiche zum jetzigen Zeitpunkt nicht verknüpft werden soll mit der Frage der Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten. Die Frage der Einteilung der Wahlbereiche wird auf der Grundlage der für die Kommunalwahl 2006 ausschlaggebenden amtlichen Einwohnerzahlen des Landesamtes für Statistik mit Stand vom 30.06.2005 zu entscheiden sein. Die Verwaltung wird hierzu rechtzeitig konzeptionelle Vorbereitungen treffen und einen Vorschlag unter Einbeziehung der Hauptverwaltungsbeamten und Fraktionen des Kreistages mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung erarbeiten. 

Zur Frage der Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten erörtert mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung eine Satzung zur Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten um Zwei zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 18. April 2005 vorlegt - siehe Beschlussvorschlag -.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.12.2004 - Kreistag - geändert beschlossen

Erweitern

18.04.2005 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung