Berichtsvorlage - 2021/175
Grunddaten
- Betreff:
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Feldberegnung im Landkreis Lüneburg - Rückblick und Ausblick
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Stefan Bartscht
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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19.05.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Jahr 2018 wurde aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen besonders intensiv von vielen Landwirten beregnet. Das hat zum Teil zu Überschreitungen der erlaubten Entnahmemengen – auch im 10-jährigen Mittel – geführt. Nachdem die Abrechnung der Entnahmen für das Jahr 2018 abgeschlossen war, wurden Ende 2019/Anfang 2020 bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren und anderer Klärungsbedarfe wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Verfahren abgeschlossen. Zum Stand hier einige Informationen:
- 23 Verfahren wurden bis jetzt rechtskräftig abgeschlossen, 114.849,- € sind hieraus fällig (tlw. Ratenzahlung vereinbart, 1 Fall in der Vollstreckung)
- 4 Verfahren laufen noch (überwiegend vor Gericht), dabei geht es um insgesamt 34.850,- €
- 3 Verfahren wurden eingestellt (vor Gericht oder durch anderweitige Aufklärung des Sachverhaltes)
- Das höchste Einzelbußgeld liegt bei 24.300,- € und ist schon rechtskräftig.
Aktuell werden die Ordnungswidrigkeitenverfahren zu Verstößen aus dem Jahr 2019 eingeleitet. Zahlen hierzu können erst zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt werden.
In den letzten Jahren wurde immer wieder über die Notwendigkeit diskutiert, wassersparende Maßnahmen an Tagen mit besonders hohen Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten über eine Allgemeinverfügung anzuordnen. Ein großer Teil der Wassernutzer, insbesondere auch Landwirte, stellt bei entsprechenden Wetterlagen die Beregnung ein. Die Verwaltung hält es für wichtig,eine Möglichkeit zu schaffen, in Fällen von grober unwirtschaftlicher und unökologischer Wassernutzung tätig werden zu können und hierfür auch eine hohe Akzeptanz zu haben. Aus diesem Grund finden z.Zt. Gespräche mit dem Bauernverband Nordostniedersachsen zu geeigneten Maßnahmen statt. Die Ergebnisse und das daraus resultierende geplante Vorgehen der Verwaltung werden vorgestellt.
Aktualisierte Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung von 14.05.2021
Seitens der Verwaltung wurden verschiedene sinnvolle und aus Sicht der Verwaltung rechtlich begründbare Regelungen zur witterungsbedingten Begrenzung der Feldberegnung geprüft und auch mit dem BVNON erörtert:
- Ein vollständiger Ausschluss der Beregnung tagsüber kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht, da bei Windstille und kühlen Temperaturen ein Verbot rechtlich nicht zu begründen ist.
- Wesentlicher Faktor, der zu einer ineffizienten Beregegnung insbesondere mit konventionellen Beregnungskanonen führt, ist der Wind. Dieser erhöht die Verdunstung und sorgt für eine Abdrift auf Nichtzielflächen. Eine Steuerung ist nicht mehr möglich. Hierzu gibt es gesichterte wissenschaftliche Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ermittlet wurden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Beregnung zu jeder Tages- und Nachtszeit ab einer Windgeschwindigkeit von rd. 30 km/h zu verbieten. Details bzgl. der maßgeblichen Wetterstationen werden z.Zt. geprüft.
- Zur Verdunstung von Beregnungswasser bei bestimmten Temperaturen gibt es keine gesichertten Daten. Die Festlegung einer bestimmten Temperatur für ein Verbot wäre daher willkürlich. Aus Sicht der Verwaltung ist es aber notwendig, hierzu wissenschaftliche Aussagen zu bekommen, um die Definition einer guten landwirtschaftlichen Praxis bei der Feldberegnung weiter konkretisieren und hierauf aufbauend Regelungen treffen zu können. Im Rahmen des Wassermanagementkonzeptes soll mit dem Institut für Beregnung aus Suderburg über mögliche wissenschaftliche Untersuchungen gesprochen werden.
