Beschlussvorlage - 2021/188
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von ehrenamtlichen Naturschutzwarten für Naturschutzgebiete
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Stefan Bartscht
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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19.05.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Naturschutzgebiete sind besonders schützenswerte Bereiche für Natur und Landschaft. Der Landkreis als Naturschutzbehörde hat hier daher eine besondere Verantwortung. In der Vergangenheit wurden immer wieder Defizite in den Gebieten festgestellt. Das liegt u.a. daran, dass eine ständige Präsenz in den Schutzgebieten durch die Naturschutzbehörde nicht gewährleistet werden kann. Das Nds. Ausführungsgesetz zum BNatSchG sieht daher nach § 35 die Bestellung von ehrenamtlichen Naturschutzwarten vor. Aufgabe der Naturschutzwarte ist es, die Bevölkerung vor Ort über das Schutzgebiet zu informieren und als Bindeglied zur Naturschutzbehörde zu fungieren, die sich um das Abstellen von erkannten Problemen kümmert.
Aus verschiedenen Gründen, sind die Naturschutzwarte, die für Naturschutzgebiete in der Vergangenheit bestellt waren, in vielen Fällen ausgeschieden. Es laufen daher Bemühungen der Verwaltung, interessierte Bürger vor Ort für die Aufgabe in den einzelnen Schutzgebieten zu gewinnen, um die Betreuung der Naturschutzgebiete insgesamt zu verbessern. Für 4 Gebiete wurden bereits Kandidaten gefunden, die jetzt bestellt werden sollen:
- NSG Hasenburger Bachtal – Elke Herzog (Lüneburg)
- NSG Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg – Alexandra und Dirk Morawski (Hohnstorf)
- NSG Bültenmoor – Christian Groth (Brietlingen)
- NSG Dümpel an der Landwehr – Martin Lamprecht (Bardowick)
Für die übrigen Schutzgebiete laufen zum Teil Gespräche oder werden noch geeignete Interessenten gesucht. Die Entschädigungssatzung sieht eine nach Gebietsgröße gestaffelte Aufwandsentschädigung für die Betreuung vor.
Die flächendeckende Bestellung von Naturschutzwarten ist ein Baustein für eine Verbesserung des Zustandes in den Schutzgebieten. Seitens der Naturschutzbehörde wird die Betreuung der Ehrenamtlichen verbessert. Insbesondere in den stadtnahen Schutzgebieten sind ehrenamtliche Betreuer mit dem Thema der Besucherlenkung vor Ort überfordert. Hier soll daher weiterhin vor allem auf den Einsatz der von Frühjahr bis Spätsommer beschäftigten Landschaftswarte gesetzt werden. Um hier nachhaltig eine Verbesserung zu erzielen, muss aus Sicht der Verwaltung die Präsenz jedoch deutlich erhöht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,2 kB
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