Beschlussvorlage - 2005/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf den Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kreisentwicklung
- Verantwortlich:
- Lemke, Kerstin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
|
Beratung
|
|
|
20.04.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachlage:
Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Entwurf der
Ausschreibung 2005/2007 des 22. Landeswettbewerbs Unser Dorf hat Zukunft
vorgelegt. Vor dem Hintergrund der Auflösung der Bezirksregierungen soll der
zweistufige Landeswettbewerb (Vor- und Landesentscheid) neu organisiert werden.
Auch wenn die endgültige Ausschreibung noch nicht vorliegt und der Entwurf
derzeit noch in den Gremien des Nds. Städte- u. Gemeindebundes sowie des NLT
diskutiert wird, so ist diesem zu entnehmen, dass dem Landeswettbewerb
weiterhin entsprechende Kreiswettbewerbe vorgelagert sein sollen.
Bereits im Rahmen des 21. Landeswettbewerbs wurde wegen
fehlender personeller Ressourcen auf die Durchführung eines Kreiswettbewerbs
verzichtet. Die teilnahmeinteressierten Dörfer hatten sich nach einem
Abstimmungsgespräch selbst direkt bei der Bezirksregierung für den
zwischengeschalteten Bezirksentscheid gemeldet, wobei bereits das Interesse für
den Kreiswettbewerb im Vergleich zu früheren Jahren wesentlich geringer war.
Zwar enthält der vorliegende Ausschreibungsentwurf im Gegensatz
zu früheren Ausschreibungen keine Regelung, dass in Landkreisen ohne
Kreiswettbewerb Einzelteilnehmer für die Vorentscheide gemeldet werden können.
Der NLT hat jedoch insoweit um Ergänzung gebeten, die endgültige Ausschreibung
bleibt abzuwarten. Dennoch sind auch aktuell keine Ressourcen für die
federführende Abwicklung eines Kreiswettbewerbes vorhanden, so dass hierauf
verzichtet werden sollte.
