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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2021/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Aus Anlass der vergangenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses wird um eine Änderung der bisherigen Fördermatrix gebeten. Folgende Mittelverteilung bei gleichbleibendem Budget wird beantragt:

 

Sparte

2021

Sportförderung

200.000 EUR

Klimaschutz

100.000 EUR

Hochwasserschutz

25.000 EUR

Denkmalschutz

10.000 EUR

Tourismus

25.000 EUR

Natur- und Tierschutz

40.000 EUR

Gesamt

400.000 EUR

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Dem Bereich Klimaschutz ist eine höhere Priorität zu geben. Die Mittel sind in unserem beigefügten Vorschlag mithin neu aufgeteilt.
Die Mittelverteilungen der letzten Jahre zeigt, dass mit der neuen Schwerpunktsetzung keine Defizite in den anderen Sparten zu erwarten sind. Für Bereiche wie Tourismus oder Sport stehen im Rahmen der Pandemiefolgebewältigung diverse andere Mittel zur Verfügung.

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2021:

Seitens der Verwaltung ist der Änderungsantrag vom 18.04.2021 vorstellbar.
Um die Erhöhung der Sparte Klimaschutz um 60.000,- € auf insgesamt 100.000,- € zu konkretisieren, gibt es folgende Vorschläge für entsprechende Förderansätze bzw. -programme:

Und zwar wird eine Kombination von einer Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte und einer Förderrichtlinie für private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Etwa 50 % des Primärenergieeinsatzes in der Bundesrepublik Deutschland werden für die Wärmeerzeugung verbraucht. Es sind im Wärmebereich bisher kaum Fortschritte bei der CO2-armen Wärmeerzeugung und der energetischen Sanierung zu verzeichnen.
In den wenigsten Kommunen sind die lokal zur Verfügung stehenden Wärmequellen und die jeweiligen Bedarfe bekannt. Da die Wärmeversorgung zukünftig nicht mehr über die Verbrennung fossiler Energieträger erfolgen soll, gilt es vor Ort Alternativen zur bisherigen Wärmeversorgung, lokale Wärmequellen und die energetische Sanierung zu gestalten. Mit dem Auslaufen der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung wird die kommunale Wärmeplanung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und damit zu einem zentralen Bestandteil der kommunalen Planung. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet das, die Thematisierung und Diskussion der Aufgabe Wärmeplanung in den Kommunen, die Wärmeversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu unterstützen und die zur Verfügung stehenden Techniken einer CO2- armen Wärmeversorgung zu befördern.
Erfahrungen mit der ausgelaufenen Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg legen eine Förderung für kommunale Nahwärmekonzepte mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 12.000 € und eine Förderung von begleitender Fachplanung mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 6.000 € nah. Zur Beantragung der Fördermittel für die Erstellung von Nahwärmekonzepten kann seitens der Verwaltung eine Richtlinie aufgestellt werden. In der Richtlinie sollte geregelt werden, welche Nahwärmekonzepte und –planungen förderfähig sind und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Der Landkreis Lüneburg sollte dann die Aufstellung der Wärmeplanungen und die Übertragung dieser Fachplanung in die Bauleitplanung begleiten. Die durch diese Planung entstehenden Prozesse und Maßnahmen sollten ausgewertet und die Übertragbarkeit auf andere Kommunen geprüft werden. Für die späteren konkreten Ausführungsplanungen können Fördermittel der KfW („Energetische Stadtsanierung“), des Bafa (Nahwärmenetze) und ergänzende Mittel genutzt werden.

Als Ergänzung zu der Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte sollten private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen durch den Landkreis Lüneburg unterstützt werden. Ziel eines Förderprogrammes wäre es, den Anstoß für umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum (Einfamilien- und Reihenhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) zur Senkung des Energieverbrauchs im Landkreis Lüneburg zu geben. Gefördert werden sollten energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung/ der Einbau/ die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, die Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen) und der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Eine solche Förderung kann die bestehenden Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen ergänzen und die Umsetzung in privaten Haushalten unterstützen.
Die Förderung energetischer Sanierung besteht dagegen auf Bundesebene mit einem starken Fokus auf Komplettsanierung (KfW- Kredite mit Tilgungszuschüssen), Sanierungsberatung (80%- Förderung für Sanierungsgutachten). Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden gefördert über die steuerliche Absetzbarkeit oder über Einzelmaßnahmen- Förderung (je 20%).
Das ausgearbeitete Förderprogramm der Hansestadt könnte hierbei auf das Kreisgebiet ausgeweitet werden. Empfohlen wird jedoch eine prozentuale Förderung in Höhe von 20- 30% je Maßnahme, begrenzt auf eine maximale Fördersumme je Wohneinheit.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung dieser genannten Förderungen würden seitens der Verwaltung entsprechende Richtlinien erarbeitet werden für die weitere Beratung im zuständigen Ausschuss.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.06.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.07.2021 - Kreisausschuss

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