Berichtsvorlage - 2021/284
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlick über die Fördermöglichkeiten von Kindern- und Jugendlichen in den Sommerferien.
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Christian Gebhardt
- Beteiligt:
- Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
- Verantwortlich:
- Christian Gebhardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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07.07.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Folgenden gibt die Verwaltung einen kurzen Überblick über die Fördermöglichkeiten im Landkreis Lüneburg für Kinder und Jugendliche in den Ferien.
Schwimmförderung/ Seepferdchenkurse
Ziel des Programms: Die Wassergewöhnung von Kindern und das Erreichen des
Seepferdchen-Abzeichens
Zielgruppe: Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Institutionen und Vereine, die einen
Seepferdchen-Kurs anbieten
Voraussetzungen d.Förderung: Es muss sich um eine gemeinnützige Institution
oder einen Verein handeln
Höhe der Förderung: 10,00 Euro pro Kind (erfolgsunabhängig)
Förderung von Fahrt- und Lagerkosten
Ziel des Programms: Förderung von Vereinen und Trägern bei Ausflügen
Zielgruppe: Vereine und Träger aus dem Landkreis Lüneburg
Antragsberechtigt: Vereine und Träger aus dem Landkreis Lüneburg
Voraussetzungen d.Förderung: Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern.
Dabei zählen An- und Abreisetag als voller Tag.
Höhe der Förderung: 2,50 Euro pro Kind/Jugendlicher pro Tag
Fahrten in den Sommerferien
Ziel des Programms: Kindern- und Jugendlichen Tagesausflüge innerhalb
der Sommer- und Herbstferien zu ermöglichen
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Lüneburg
Antragsberechtigt: Die Ferienfahrten werden über die Jugendpflegen in den
Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreis Lüneburg
beworben und in das jeweilige Ferienprogramm aufgenommen.
Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
für finanziell schlechter gestellte Familien
Ziel des Programms: Kinder und Jugendlichen aus strukturschwächeren Familien
eine Ferienfreizeit zu ermöglichen
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche aus strukturschwächeren Familien
Antragsberechtigt: Strukturschwache Familien (Hartz IV oder Härtefallregelung)
Voraussetzungen d.Förderung: Die Ferienfreizeit muss von einem anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe angeboten werden
Höhe der Förderung: bis zu 400,00 Euro pro Fahrt
Ferienprogramme der jeweiligen Jugendzentren in Samtgemeinden und Gemeinden
Die Jugendpflegen in den jeweiligen Samtgemeinden und Gemeinden führen das jährliche Sommerferien-Programm durch. Weitere Informationen kann man bei den Jugendzentren vor Ort erhalten.
