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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2021/284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Im Folgenden gibt die Verwaltung einen kurzen Überblick über die Fördermöglichkeiten im Landkreis Lüneburg für Kinder und Jugendliche in den Ferien.

 

Schwimmförderung/ Seepferdchenkurse

 

Ziel des Programms:   Die Wassergewöhnung von Kindern und das Erreichen des
     Seepferdchen-Abzeichens
 

Zielgruppe:    Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren
 

Antragsberechtigt:  Gemeinnützige Institutionen und Vereine, die einen
Seepferdchen-Kurs anbieten
 

Voraussetzungen d.Förderung: Es muss sich um eine gemeinnützige Institution
oder einen Verein handeln
 

Höhe der Förderung:   10,00 Euro pro Kind (erfolgsunabhängig)

 

 

Förderung von Fahrt- und Lagerkosten

 

Ziel des Programms:   Förderung von Vereinen und Trägern bei Ausflügen
 

Zielgruppe:    Vereine und Träger aus dem Landkreis Lüneburg

 

Antragsberechtigt:  Vereine und Träger aus dem Landkreis Lüneburg

 

Voraussetzungen d.Förderung:  Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern.
    Dabei zählen An- und Abreisetag als voller Tag.
 

Höhe der Förderung:   2,50 Euro pro Kind/Jugendlicher pro Tag

 

 

Fahrten in den Sommerferien

 

Ziel des Programms:   Kindern- und Jugendlichen Tagesausflüge innerhalb
der Sommer- und Herbstferien zu ermöglichen
 

Zielgruppe:    Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Lüneburg

 

Antragsberechtigt:  Die Ferienfahrten werden über die Jugendpflegen in den
   Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreis Lüneburg
   beworben und in das jeweilige Ferienprogramm aufgenommen.

 

 

Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
für finanziell schlechter gestellte Familien

 

Ziel des Programms:   Kinder und Jugendlichen aus strukturschwächeren Familien
eine Ferienfreizeit zu ermöglichen

 

Zielgruppe:    Kinder und Jugendliche aus strukturschwächeren Familien

 

Antragsberechtigt:  Strukturschwache Familien (Hartz IV oder Härtefallregelung)

 

Voraussetzungen d.Förderung: Die Ferienfreizeit muss von einem anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe angeboten werden

 

Höhe der Förderung:   bis zu 400,00 Euro pro Fahrt

 

 

Ferienprogramme der jeweiligen Jugendzentren in Samtgemeinden und Gemeinden

 

Die Jugendpflegen in den jeweiligen Samtgemeinden und Gemeinden führen das jährliche Sommerferien-Programm durch. Weitere Informationen kann man bei den Jugendzentren vor Ort erhalten.

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Beschlüsse

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07.07.2021 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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