Beschlussvorlage - 2005/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Kreistag;Nachfolge für das verstorbene Kreistagsmitglied Ernst-Peter Benecke
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Papenberg, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.04.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistagsabgeordnete Ernst-Peter Benecke CDU ist am
05.04.2005 verstorben. Ersatzperson ist nach dem Ergebnis der Kreistagswahl Frau
Inge Schmidt, Einemhofer Straße 69, 21449 Radbruch. Die Mitgliedschaft im
Kreistag beginnt mit der Annahme des Mandates, die in Kürze erfolgen wird.
Gemäß § 39 Abs. 1 NLO ist der Nachfolger zu Beginn der ersten
Kreistagssitzung nach Annahme des Mandates förmlich zu verpflichten, die
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten. Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen
der Gesetze nach ihrer freien nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl
geleiteten Überzeugung aus. Sie sind an Verpflichtungen, durch welche die
Freiheit ihrer Entschließungen als Kreistagsabgeordnete beschränkt wird, nicht
gebunden (§ 35 Abs. 1 NLO).
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß § 23
NLO auf die ihm / ihr nach den §§ 20 bis 22 i.V.m. § 35 Abs. 3 NLO obliegenden
Pflichten hinzuweisen.
Handeln Kreistagsabgeordnete ihren Pflichten vorsätzlich oder
grob fahrlässig zuwider, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§
20 bis 22 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie dem Landkreis den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 35 Abs. 4 NLO).
Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage
beigefügt.
