Beschlussvorlage - 2021/324
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutz daheim: Mieterstrom-Beratung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Tobias Winkelmann
- Verantwortlich:
- Winkelmann, Tobias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
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Beratung
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14.09.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Unter dem Logo „Klimaschutz daheim“ bündeln sich unterschiedliche Projekte mit dem gemeinsamen Schwerpunktthema Energieeinsparung und Energieeffizienz für Privathaushalte.
Besonders in Mieterhaushalten bestehen bei Sanierung und dem Einsatz erneuerbarer Energie wenig Beteiligungsmöglichkeiten an der Energiewende. Mieterstrom-Modelle sind hierfür eine Möglichkeit.
Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) in einem Wohngebäude erzeugt und an Mieter in diesem Wohngebäude geliefert wird. Vermieter und Mieter werden damit an den Vorteilen der Energiewende beteiligt.
Mieterstrommodelle sind für die an ihnen beteiligten Akteure wirtschaftlich interessant, weil bei Mieterstrom einige Kostenbestandteile im Vergleich zum Strombezug aus dem Netz nicht anfallen (Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe). Davon können die betroffenen Mieter und Vermieter profitieren. Hemmnisse wie der möglichen Verlust einer Gewerbesteuerbefreiung für Wohnungsbaugesellschaften, die Komplexität des Fördermechanismus, umfangreiche Vorschriften bezüglich Vertragsgestaltung und Rechnungserstellung sowie diverse Melde- und Transparenzpflichten wurden in Teilen durch den Bund beseitigt.
Kampagnenansatz der Klimaschutzleitstelle von 2018-2021:
Hauseigentümer, Vermieter aber auch Mieter wurden mittels einer Öffentlichkeitskampagne und einer neutralen Beratung informiert und angeregt Photovoltaik-Anlagen im Mieterstrommodell umzusetzen. Die Kampagne wurde durch die Energiegenossenschaft Zukunftsgenossen eG mit Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, in bisher 12 Beratungen wurden schwerpunktmäßig in 2020 und 2021 Vermieter zu den wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen beraten.
Aufgrund der absehbar besseren Rahmenbedingungen wird eine Fortführung der Beratungskampagne empfohlen.









