Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/336

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird im Rahmen der rderung der freien Wohlfahrtspflege ermächtigt, mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Lüneburg zur Unterstützung der Arbeit mit behinderten Menschen eine Fördervereinbarung zu schließen. Die jährliche Fördersumme darf einen Betrag von 1.950,- € nicht überschreiten.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachlage:

Seit Jahrzehnten fördert der Landkreis Lüneburg die Behindertenarbeit des Kirchenkreisesneburg im Rahmen der Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Bis zum 31.12.2020 erfolgte die Förderung über eine Budgetierungsvereinbarung mit den Ev.-luth. Kirchenkreisen Bleckede und Lüneburg, vertreten durch die Geschäftsführung des Diakonieverbandes der Kirchenkreise Bleckede und Lüneburg. Der Förderbetrag betrug jährlich 1.942,75 €.

 

Die Vereinbarung mit dem Kirchenkreisamt bzw. dem Diakonieverband wurde zum 31.12.2020 seitens des Landkreises neburg gekündigt, da einzelne Leistungen, die durch den Diakonieverband bzw. dem Nachfolgeverein Lebensraum Diakonie e.V. erfolgen, in anderer Form bzw. nicht mehr im Auftrag des Landkreises durchgeführt werden. Insbesondere die Durchführung der Schuldnerberatung wird aufgrund einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung nicht mehr im Auftrag des Landkreises durchgeführt, sodass eine Vertragskündigung erforderlich war.

 

Die Förderung der Arbeit mit behinderten Menschen des Kirchenkreisesneburg ist unmittelbar durch die Kündigung betroffen. Aufgrund dessen wird seitens des Kirchenkreisamtes Lüneburg nun die weitere Förderung der Behindertenarbeit beantragt.

 

An den Aufgaben und Leistungen der Behindertenarbeit des Kirchenkreises Lüneburg haben keine Veränderungen stattgefunden. Die Behindertenarbeit ist ein Angebot für Menschen, die körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben. Hier werden Angebote für den Freizeit- und Bildungsbereich unterbreitet. Im Einzelnen sind die tigkeiten des Kirchenkreises in der Arbeit mit behinderten Menschen dem Antrag, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.

 

Dem Antrag des Kirchenkreisamtes vom 05.07.2021 sollte entsprochen werden, da keine Gründe für eine Beendigung der Förderung vorliegen. Wie oben ausgeführt ist die Kündigung der Budgetvereinbarung lediglich auf den Wegfall anderer Leistungen, insbesondere der Schuldnerberatung, zurückzuführen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.10.2021 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.10.2021 - Kreisausschuss

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung