Beschlussvorlage - 2021/387
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 100,00 Euro bis 2.000,00 Euro, die bis zum 20.09.2021 angeboten worden sind
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Susann Kruse
- Verantwortlich:
- Hauser, Susann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Entscheidung
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06.10.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 24.03.2021 bis zum 20.09.2021 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden. Bei mehreren Spendenangeboten eines Spenders werden die Werte nach Maßgabe dieses Gesetzes zu einem Gesamtwert im Bezug auf die Zuständigkeit der politischen Gremien gewertet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15 kB
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