Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/387

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 24.03.2021 bis zum 20.09.2021 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden. Bei mehreren Spendenangeboten eines Spenders werden die Werte nach Maßgabe dieses Gesetzes zu einem Gesamtwert im Bezug auf die Zuständigkeit der politischen Gremien gewertet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.10.2021 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.10.2021 - Kreisausschuss

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung