Beschlussvorlage - 2021/391
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entschädigungssatzung der Kreistagsabgeordneten und ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 06.10.2021)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sandra Hensel
- Verantwortlich:
- Hensel, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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06.10.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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14.10.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Seit dem 1.11.2011 gilt das neue Kommunale Verfassungsgesetz (NKomVG). Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem neue Verfahrensregelungen zur Entschädigung der Kreistagsabgeordneten. In § 55 NKomVG Abs. 2 ist geregelt, dass das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der allgemeinen Wahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission beruft, die bis zum Beginn der neuen Wahlperiode Empfehlungen zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigung gibt. In die Kommission des Landes Niedersachsen wurde je ein Mitglied auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, ein Mitglied auf Vorschlag des Bundes der Steuerzahler und je ein Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaft und der Gewerkschaften berufen.
Die Entschädigungskommission hat ihre Empfehlungen im Juni 2021 vorgelegt. Das Papier ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. In Anlehnung an die Regelungen der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung hat die Kommission die Einwohnerklassen neu gegliedert. Dadurch erhalten die Kommunen eine detailliertere Hilfestellung bei der Festlegung der Entschädigungssätze als bei der Einteilung der bisherigen Empfehlungen.
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage einen ersten Vorschlag erarbeitet, der mit den Fraktionsvorsitzenden diskutiert und überarbeitet wurde. Ziel war es, für die Neufassung der Entschädigungssatzung einen möglichst breiten Konsens aller Fraktionen herzustellen.
Neben der Überarbeitung aufgrund der Empfehlungen der Entschädigungskommission wurden einige Anpassungen vorgenommen, die aus der anliegenden Synopse ersichtlich sind.
Weitere Änderungen ergaben sich bei den ehrenamtlich Tätigen und den Fraktionskostenzuschüssen.
Der abgestimmte Vorschlag ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Bezeichnung | Alte Regelung | Neue Regelung | Finanzielle Auswirkungen |
§ 1 Abs. 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld
Empfehlung der Kommission: Höchstgrenze einschließlich Aufwandentschädigung und drei fiktiven Sitzungen im Monat interpoliert auf die Einwohnerzahl des Landkreises = aufgerundet 350 Euro = Steigerungsrate von 9,375%
| 200 Euro monatlich
40 Euro je Sitzung (fiktiv 3 Sitzungen = 120 Euro)
Gesamt: 320 Euro
| 210 Euro monatlich Ausgleich der entfallenen Hardwareausstattung
50 Euro je Sitzung Die errechnete Erhöhung der Aufwandentschädigung aufgrund der Empfehlung der Entschädigungskommission (30 Euro) wird auf das Sitzungsgeld aufgeschlagen (10 Euro pro Sitzung)
| Mehrausgaben: 6.960 Euro jährlich
Mehrausgaben: 39.223 Euro jährlich |
§ 1 Abs. 6 Hardwarebeschaffung
| Einmalig am 01.11. ab 01.11. des Folgejahres 22 Euro monatlich
| Streichen
| Minderausgaben: 25.752 Euro im 1. Jahr 15.312 Euro im 2. Jahr
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§ 3 stellvertretende Landräte
| bei drei gleichberechtigten Vertretern jeweils 267 Euro monatlich
| bei drei gleichberechtigten Vertretern jeweils 300 Euro monatlich
| Mehrausgaben: 1.188 Euro jährlich
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§ 3 Fraktionsvorsitzende
stellvertretende Fraktionsvorsitzende
| mit mindestens 10 Mitgliedern 500 Euro monatlich
bis einschließlich 9 Mitglieder 292 Euro monatlich
keine Regelung
| mit mindestens 10 Mitgliedern 550 Euro monatlich
bis einschließlich 9 Mitglieder 320 Euro monatlich
mit mind. 10 Mitgliedern bei zwei gleichberechtigten Vertretern je 75 Euro bei Festlegung einer Reihenfolge
bis einschließlich 9 Mitgliedern 75 Euro mtl. | Mehrausgaben: 3.144 Euro jährlich
Mehrausgaben: 9.000 Euro jährlich
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§ 3 Kreistagsvorsitz
| 107 Euro monatlich
| 120 Euro monatlich | Mehrausgaben: 156 Euro jährlich
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§ 7 Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen
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Kreisarchivpfleger, Kreisarchäologe und Kreisbeauftragter für die Pflege und den Erhalt der Niederdeutschen Sprache 242,00 Euro monatlich
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Kreisarchivpfleger, Kreisarchäologe und Kreisbeauftragter für die Pflege und den Erhalt der Niederdeutschen Sprache Erhöhung auf 450,00 Euro monatlich
Erhöhung Aufwandentschädigung ehrenamtlich Tätige pauschal um 9,375 %
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Mehrausgaben: 14.544 Euro Jährlich |
§ 8 Fraktionskostenzuschüsse
| Pro Fraktion 157 Euro monatlich je KTA in der Fraktion 25 Euro monatlich | Pro Fraktion 172 Euro monatlich Pro KTA in der Fraktion 27 Euro monatlich
(Erhöhung um 9,375 %) | Mehrausgaben: 2.004 Euro jährlich |
Zusammenfassend ergeben sich durch die Satzungsänderung Mehrkosten von jährlich rd. 51.000 Euro im 1. Jahr und rund 61.000 Euro im 2. Jahr gegenüber der alten Fassung der Entschädigungssatzung. Die vorstehende Aufstellung macht aber deutlich, dass es an keiner Stelle zu einer unzulässigen Erhöhung bei der Aufwandsentschädigung kommt. Alle Beträge bewegen sich innerhalb der von der Kommission vorgeschlagenen Höchstgrenzen und sind nach Ansicht der Verwaltung durchweg gerechtfertigt.
Die Anforderungen an die Mitglieder des Kreistages steigen stetig. Selbstverständlich hat der Landkreis Lüneburg sicherzustellen, dass nicht der Anschein einer auch nur partiell entgeltlichen Tätigkeit der Kreistagsmitglieder entsteht. Andererseits sollen und dürfen denjenigen, die sich als Abgeordnete einer Vertretung kommunalpolitisch engagieren, keine finanziellen Nachteile entstehen.
Ergänzende Sachlage vom 06.10.2021:
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vom 06.10.2021 wurde der Vorschlag für die Fraktionsvorsitzenden angepasst (siehe gelbe Markierungen). Die Mehrkosten erhöhen sind entsprechend.
Die Synopse der Entschädigungssatzung sowie die Änderungssatzung sind entsprechend aktualisiert worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 51.000,00 € |
| in 2022 |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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470,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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129,1 kB
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