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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Seit dem 1.11.2011 gilt das neue Kommunale Verfassungsgesetz (NKomVG). Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem neue Verfahrensregelungen zur Entschädigung der Kreistagsabgeordneten. In § 55 NKomVG Abs. 2 ist geregelt, dass das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der allgemeinen Wahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission beruft, die bis zum Beginn der neuen Wahlperiode Empfehlungen zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigung gibt. In die Kommission des Landes Niedersachsen wurde je ein Mitglied auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, ein Mitglied auf Vorschlag des Bundes der Steuerzahler und je ein Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaft und der Gewerkschaften berufen.

 

Die Entschädigungskommission hat ihre Empfehlungen im Juni 2021 vorgelegt. Das Papier ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. In Anlehnung an die Regelungen der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung hat die Kommission die Einwohnerklassen neu gegliedert. Dadurch erhalten die Kommunen eine detailliertere Hilfestellung bei der Festlegung der Entschädigungssätze als bei der Einteilung der bisherigen Empfehlungen.

 

Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage einen ersten Vorschlag erarbeitet, der mit den Fraktionsvorsitzenden diskutiert und überarbeitet wurde. Ziel war es, für die Neufassung der Entschädigungssatzung einen möglichst breiten Konsens aller Fraktionen herzustellen.

 

Neben der Überarbeitung aufgrund der Empfehlungen der Entschädigungskommission wurden einige Anpassungen vorgenommen, die aus der anliegenden Synopse ersichtlich sind.  

 

Weitere Änderungen ergaben sich bei den ehrenamtlich Tätigen und den Fraktionskostenzuschüssen.  

 

Der abgestimmte Vorschlag ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

 

Bezeichnung

Alte Regelung

Neue Regelung

Finanzielle Auswirkungen

§ 1 Abs. 1

Aufwandsentschädigung

und Sitzungsgeld

 

Empfehlung der

Kommission:

chstgrenze einschließlich

Aufwandentschädigung und drei fiktiven Sitzungen

im Monat interpoliert auf die Einwohnerzahl des Landkreises = aufgerundet 350 Euro

= Steigerungsrate von 9,375%

 

 200 Euro monatlich

 

 

 

 

40 Euro je Sitzung

(fiktiv 3 Sitzungen = 120 Euro)

 

Gesamt:

320 Euro

 

210 Euro monatlich

Ausgleich der entfallenen Hardwareausstattung

 

  

50 Euro je Sitzung
 

Die errechnete Erhöhung der Aufwandentschädigung aufgrund der Empfehlung der Entschädigungskommission (30 Euro) wird auf das Sitzungsgeld aufgeschlagen (10 Euro pro Sitzung)

 

Mehrausgaben:

6.960 Euro jährlich

 

 

Mehrausgaben: 39.223 Euro jährlich

§ 1 Abs. 6

Hardwarebeschaffung

 

Einmalig am 01.11.
444 Euro

ab 01.11. des Folgejahres 22 Euro monatlich

 

Streichen

 

Minderausgaben:

25.752 Euro im 1. Jahr

15.312 Euro im 2. Jahr

 

§ 3

stellvertretende Landräte

 

bei drei gleichberechtigten Vertretern jeweils

267 Euro monatlich

 

bei drei gleichberechtigten Vertretern jeweils 300 Euro monatlich

 

Mehrausgaben:

1.188 Euro jährlich

 

§ 3

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

 

stellvertretende Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit mindestens 10 Mitgliedern 500 Euro monatlich

 

bis einschließlich 9 Mitglieder 292 Euro monatlich 

 

keine Regelung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit mindestens 10 Mitgliedern 550 Euro monatlich

 

bis einschließlich 9 Mitglieder 320 Euro monatlich 

 

mit mind. 10 Mitgliedern

bei zwei gleichberechtigten Vertretern je 75 Euro

bei Festlegung einer Reihenfolge

  1. Vertreter 100 Euro mtl.
  2. Vertreter 50 Euro mtl.

 

bis einschließlich 9 Mitgliedern 75 Euro mtl.

Mehrausgaben:

3.144 Euro

jährlich

 

 

 

 

 

Mehrausgaben: 9.000 Euro jährlich

 

 

 

 

 

 

§ 3

Kreistagsvorsitz

 

107 Euro monatlich

 

120 Euro monatlich

Mehrausgaben:

156 Euro jährlich

 

 

 

§ 7

Entschädigung der

ehrenamtlich Tätigen

 

 

 

 

Kreisarchivpfleger, Kreisarchäologe und Kreisbeauftragter für die Pflege und den Erhalt der Niederdeutschen Sprache 242,00 Euro monatlich

 

 

 

 

 

Kreisarchivpfleger, Kreisarchäologe und Kreisbeauftragter für die Pflege und den Erhalt der Niederdeutschen Sprache Erhöhung auf 450,00 Euro monatlich

 

Erhöhung

Aufwandentschädigung ehrenamtlich Tätige pauschal um 9,375 %

 

 

 

Mehrausgaben:

14.544 Euro

hrlich

§ 8 Fraktionskostenzuschüsse

 

Pro Fraktion 157 Euro monatlich

je KTA in der Fraktion 25 Euro monatlich

Pro Fraktion 172 Euro monatlich

Pro KTA in der Fraktion 27 Euro monatlich

 

(Erhöhung um 9,375 %)

Mehrausgaben:

2.004 Euro jährlich

 

 

Zusammenfassend ergeben sich durch die Satzungsänderung Mehrkosten von hrlich rd. 51.000 Euro im 1. Jahr und rund 61.000 Euro im 2. Jahr gegenüber der alten Fassung der Entschädigungssatzung. Die vorstehende Aufstellung macht aber deutlich, dass es an keiner Stelle zu einer unzulässigen Erhöhung bei der Aufwandsentschädigung kommt. Alle Beträge bewegen sich innerhalb der von der Kommission vorgeschlagenen Höchstgrenzen und sind nach Ansicht der Verwaltung durchweg gerechtfertigt.

 

Die Anforderungen an die Mitglieder des Kreistages steigen stetig. Selbstverständlich hat der Landkreis Lüneburg sicherzustellen, dass nicht der Anschein einer auch nur partiell entgeltlichen Tätigkeit der Kreistagsmitglieder entsteht. Andererseits sollen und dürfen denjenigen, die sich als Abgeordnete einer Vertretung kommunalpolitisch engagieren, keine finanziellen Nachteile entstehen. 

 

Ergänzende Sachlage vom 06.10.2021:

 

Mit dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vom 06.10.2021 wurde der Vorschlag für die Fraktionsvorsitzenden angepasst (siehe gelbe Markierungen). Die Mehrkosten erhöhen sind entsprechend.  

 

Die Synopse der Entschädigungssatzung sowie die Änderungssatzung sind entsprechend aktualisiert worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

51.000,00 €

 

in 2022

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.10.2021 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - geändert beschlossen

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11.10.2021 - Kreisausschuss

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14.10.2021 - Kreistag

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