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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der vom Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR beschlossenen Satzung über die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg zum 01.01.2022 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der 16. Verwaltungsratssitzung der GfA im Juli 2015 wurde aufgrund der geringen Sammelmengen von Grünschnitt in den Wintermonaten die Reduzierung der Anzahl der Grünschnittsammlungen im Landkreis Lüneburg von 22 auf 18 Sammlungen pro Jahr beschlossen. Seit 01.01.2016 finden somit in den Monaten April bis November jeweils 2 Abfuhren pro Monat, in den Monaten Januar und März jeweils eine Abfuhr pro Monat statt. In den Monaten Dezember und Februar werden derzeit keine haushaltsnahen Grünschnittsammlungen durchgeführt.

 

Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass vor allem die Grünschnittsammlungen in den Monaten Januar, März und April mit Sammelmengen von bis zu 30 Tonnen Grünschnitt pro Fahrzeug pro Tag zu Überlastungen der Touren geführt haben. Zudem wurde von Seiten der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg vermehrt der Wunsch an die GfA herangetragen, den Sammelrhythmus für Grünschnitt in den Wintermonaten wieder zu erhöhen.

 

Aufgrund der beschriebenen Überlastungen der Touren im Januar, März und April und der erhöhten Nachfrage nach zusätzlichen Grünschnittsammlungen in den Wintermonaten hat die GfA vorgeschlagen, die Anzahl der jährlichen Grünschnittsammlungen von derzeit 18 auf 20 Sammlungen ab 01.01.2022 zu erhöhen. Die beiden zusätzlichen Sammlungen sind in den Monaten Februar und Dezember vorgesehen.

 

Der Verwaltungsrat der GfA hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 der Erhöhung der Grünschnittsammlungen von derzeit 18 auf zukünftig 20 Sammeltermine pro Jahr ab 01.01.2022 zugestimmt und die Abfallsatzung, die durch die Erhöhung der Abfuhrtermine in § 9 Abs. 5 Nr. 5b entsprechend anzupassen ist, beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die zusätzlichen Termine für die Grünschnittsammlungen der GfA gkAöR sollen im Gegenzug zur Abnahme des Individualanlieferverkehrs für Grünabfälle führen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.10.2021 - Kreisausschuss

Erweitern

14.10.2021 - Kreistag

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