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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Verwaltungsseitig wird empfohlen über den Antrag im Sportausschuss zu beraten.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Antrag vom 21.04.2021 beantragte der MTV Treubund Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 90.000,00 r den Bau eines Bewegungsraums in der Sport-Kindertagesstätte „Die Gipfelstürmer“, Ebelingweg 2, 21339 Lüneburg.

 

In dieser Sport-Kindertagesstätte soll ein Bewegungsraum entstehen, der außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte verschiedenen Sparten des MTV Treubund Lüneburg zur Verfügung stehen soll.

 

Der Antrag ist bereits in den Sitzungen des Sportausschusses am 29.06.2021 und des Kreisausschusses am 12.07.2021 beraten worden, der Kreisausschuss hat die Vorlage in den Sportausschuss zurückverwiesen.

 

Der MTV Treubund Lüneburg erhält Gelegenheit, in der Sitzung das Konzept und die Finanzierungsplanung des Bewebungsraums detaillierter vorzustellen.

 

Eine Förderung könnte nur nach Nr.2 e) der Richtlinie Sportförderung erfolgen. Nach dieser ist eine Förderung nur für Reparaturen, nachhaltige investive oder energetische Maßnahmen für Neu-, An- und Umbauten an Sportstätten möglich. Damit ist zunächst wichtig, dass es sich um eine Sportstätte handelt

 

Nach Ansicht der Verwaltung setzt eine Sportstätte voraus, dass diese klar abgrenzbar als solche zu erkennen ist. Die sportliche Zuordnung muss klar im Vordergrund stehen. Ferner muss, unabhängig von der sonstigen Nutzung der Immobilie, dem Verein die Nutzung zu Sportzwecken jederzeit möglich sein. Dies bedeutet nicht, dass der Verein seine Sportstätten nicht Dritten zur Verfügung stellen darf, aber die Dispositionsmöglichkeit muss zumindest gegeben sein.

 

Die als Turnhalle bezeichnete Räumlichkeit im Grundriss erfüllt diese Anforderungen nicht. Sie ist die Erschließungsfläche für die übrigen Räume der Kita. Die Multifunktionalität ist begrüßenswert, schließt aber eine rderung als Sportstätte aus. Gleiches gilt für den Bewegungsraum. Dieser ist zwar separat nutzbar, er ist aber nur über die Erschließung der Kita begehbar. Eine eigenständige Nutzung ist nur außerhalb der Öffnungszeiten der Kita glich.

 

Von der Verwaltung wird nur eine Förderung über die Kita Inverstionsrichtlinie gesehen, wonach die Schaffung von Kita-Plätzen gefördert wird. Eine Sportstättenförderung wird nicht als Richtlinienkonform angesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

90.000,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.10.2021 - Sportausschuss

Erweitern

08.11.2021 - Kreisausschuss

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