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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

r die Wahlperiode 2021 2026 wird die Kreistagsabgeordnete Brigitte Mertz zur Vorsitzenden des Kreistags gewählt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 61 Absatz 1 NKomVG wählt der Kreistag nach der Verpflichtung der Abgeordneten in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.

 

Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Kreistagsmitglied geleitet.

 

Für die Wahl des bzw. der Vorsitzenden gilt § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Kreistagsmitglieds ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (mindestens 30 Mitglieder) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt.

 

Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los ist durch das Kreistagsmitglied zu ziehen, das die Leitung der Wahl übernommen hat

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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18.11.2021 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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