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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2021 bis 2026 für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r die Wahlperiode 2021 bis 2026 ist in der konstituierenden Kreistagssitzung eine Geschäftsordnung zu verabschieden. Nach Meinung der Verwaltung hat sich die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 in ihren Grundzügen bewährt.

 

Die wesentlichen Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Geschäftsordnung „rot“ gekennzeichnet. Es handelt sich sowohl um redaktionelle Änderungen als auch um Änderungen, die aufgrund neuer Voraussetzungen erforderlich sind.

 

Aktualisierte Sachlage vom 16.11.2021:

Die Geschäftsordnung wurde auf eine gendergerechte Sprache angepasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2021 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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