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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129

Abs. 1 NKomVG beschlossen.

  1. Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2018 in Höhe von 13.189.740,58 Euro wird in Höhe von 1.435.033,56 Euro mit den bilanziellen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet. Der restliche Jahresüberschuss in Höhe von 11.754.707,02 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  2. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 am 27.06.2019 festgestellt:

 

Jahresüberschuss 2018: 13.189.740,58 Euro

 

Bilanzsumme am 31.12.2018: 336.711.962,65 Euro

 

Der Jahresabschluss ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2018 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung abgegeben werden sollte. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfungsbemerkung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahmen erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden. Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Landrates.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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