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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Der erzielte Jahresüberschuss in Höhe von 7.140.582,01 Euro wird mit den bilanziellen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet.
  3. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 am 08.08.2018 wie folgt festgestellt:

 

Jahresüberschuss 2017: 7.140.582,01 Euro

 

Bilanzsumme am 31.12.2017: 315.861.642,74 Euro

 

Der Jahresabschluss ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2017 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung abgegeben werden sollte. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfungsbemerkung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahmen der Verwaltung erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden. Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Landrates.

 

Im letzten Jahr hatte die Verwaltung empfohlen, vor der Beschlussfassung die Ergebnisse der kommunalaufsichtlichen Bewertung der Geschehensabläufe im Zusammenhang mit dem Projekt „Arena Lüneburger Land“ abzuwarten (vgl. Vorlage 2020/332). Da das Ergebnis der Prüfung durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport zwischenzeitlich vorliegt (vgl. Vorlage 2021/085), ist der Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Landrats nunmehr nachzuholen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.12.2021 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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13.12.2021 - Kreisausschuss

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21.12.2021 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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