Beschlussvorlage - 2021/466
Grunddaten
- Betreff:
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•Antrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Lüneburg auf Zuschuss zu den Kosten zur Erlangung eines Führerscheines der Klassen CE •Antrag des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Lüneburg auf Zuschuss zu Beschaffung von Helmen •Antrag der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Ortsgruppe Lopautal zur Beschaffung eines Bootsmotors•Antrag der Samtgemeinde Ilmenau auf Zuschuss zur Beschaffung einer mobilen Netzersatzanlage
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Sachse, Sonja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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06.12.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Dem DRK Lüneburg wird ein Zuschuss in Höhe von 2920,41 € zu den Kosten für die Erlangung von Führerscheinen der Klassen CE gewährt
- Dem ASB Lüneburg wird ein Zuschuss in Höhe von 906,50 € zur Beschaffung von Helmen gewährt
- Der DLRG OG Lopautal wird ein Zuschuss in Höhe von 3500,00 € für die Beschaffung eines Bootsmotors gewährt.
- Der Antrag der Samtgemeinde Ilmenau auf Zuschuss zur Beschaffung einer mobilen Netzersatzanlage wird abgelehnt.
Sachverhalt
Sachlage:
Für die Förderung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes sind in den Haushalt 2021 insgesamt 10.000,00 € als freiwillige Leistung des Landkreises Lüneburg eingestellt worden.
Von diesem Betrag sind vorab 1.000,00 € als jährlich wiederkehrender Zuschuss für Investitionen sowie Ausbildung von Helfern im Katastrophenschutz für die DLRG Bezirk Nordheide vorgesehen.
Darüber hinaus hat der ASB Lüneburg im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 836,90 € für die Beschaffung von Drohnenzubehör und die Gemeinde Amt Neuhaus einen Zuschuss in Höhe von 834,00€ für den Kauf eines Lebensretteranzuges für die Feuerwehr erhalten.
Es stehen damit noch 7329,10 € für die Förderung von Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Da die Gesamtsumme der beantragten Zuschüsse die verbleibenden Haushaltsmittel übersteigt, schlägt die Verwaltung vor, die Anträge der Hilfsorganisationen mit einem Anteil von jeweils 50% zu fördern, um alle ehrenamtlichen Institutionen berücksichtigen zu können.
Mit Schreiben vom 16.01.2021 beantragte das DRK Lüneburg die Übernahme der Kosten für die Erlangung zweier Führerscheine der Klassen CE in Höhe von insgesamt 5840,82. Es sollen weitere ehrenamtliche Helfer in die Lage versetzt werden, die immer größer und schwerer werdenden Sonderfahrzeuge des Katastrophenschutzes im Einsatzfall zu bewegen. Die Fahrerlaubnisse nach der landesrechtlichen Fahrberechtigungsverordnung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind hierfür nicht mehr ausreichend. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein Betrag in Höhe von 2920,41 € gewährt werden, um die jederzeitige Nutzung des Katastrophenschutzfuhrparkes zu unterstützen. Da der Führerschein für die Inhaberin oder den Inhaber auch einen Nutzen außerhalb des Ehrenamtes bedeutet, sollte eine Bindung von weiteren fünf Jahren an die Organisation mit der Gewährung verbunden werden. Diese Verfahrensweise sollte analog zu der des Bundes bei der Kostenübernahme der Führerscheine für Bundesfahrzeuge gewählt werden. Bei Verlassen der Hilfsorganisation vor Ablauf der Fünfjahresfrist sind die Kosten für den erlangten Führerschein anteilig zu erstatten.
Der ASB Lüneburg beantragte am 25.10.2021 einen Zuschuss zur Beschaffung von Helmen als Teil der persönlichen Schutzausrüstung für die Helfer des Katastrophenschutzes. Seit dem Sommer haben mehr als 25 Menschen den Weg als ehrenamtliche Helfer in den Fachdienst Katastrophenschutz beim ASB Lüneburg gefunden. Diese erfreuliche Entwicklung sollte nach Auffassung der Verwaltung unbedingt Unterstützung erfahren. Für die Beschaffung der Helme sollte ein Betrag in Höhe von 906,50 € gewährt werden.
Bei der Inspektion des Motors des Motorrettungsbootes der DLRG OG Lopautal wurde ein schwerer Schaden festgestellt. Aufgrund des Alters des Motors ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich. Die DLRG OG Lopautal beantragte daher am 15.11.2021 einen Zuschuss zur Anschaffung eines neuen Außenbordmotors in Höhe von 7.000,00 €. Die DLRG ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner im Katastrophenschutz und leistet bei Hochwassereinsätzen eine unverzichtbare Hilfe. Auch hier sollte eine Förderung im Umfang von 50 % der Antragssumme erfolgen.
Die Samtgemeinde Ilmenau hat im Zuge des Neubaus des Rathauses Investitionen zur Errichtung eines Lagezentrums für Großschadenslagen im Rahmen der gemeindlichen Gefahrenabwehr getätigt. Für dieses Lagezentrum hat die Samtgemeinde Ilmenau bereits im Jahr 2017 im Rahmen von noch verfügbaren Haushaltsmitteln einen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € erhalten. Am 05.10.2021 hat die Samtgemeinde Ilmenau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 32.408,78 € für eine mobile Netzersatzanlage beantragt, um dieses Lagezentrum im Falle eines Stromausfalles nutzen zu können.
Die jährlichen Haushaltsmittel von 10.000,00 € sind vor vielen Jahren vorrangig zur Unterstützung des Ehrenamtes in den Hilfsorganisationen von den politischen Gremien beschlossen worden. Eine Finanzierung von Pflichtaufgaben der Kommunen im Bereich Brandschutz oder Gefahrenabwehr ist durch diese Mittel grundsätzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl wurden in den vergangenen Jahren durchaus auch Fördermittel an Kommunen vergeben, wenn sich abzeichnete, dass die Haushaltsmittel nicht vollständig durch die Hilfsorganisationen abgerufen würden.
Für das laufende Haushaltsjahr sind die Fördermittel bereits durch die Anträge der Hilfsorganisationen voll umfänglich ausgeschöpft. Bei Berücksichtigung des Antrages der Samtgemeinde Ilmenau im folgenden Haushaltsjahr 2022 wäre aufgrund der Höhe der begehrten Fördermittel kein Gestaltungsraum zur Unterstützung der Investitionen im Ehrenamt mehr vorhanden. Dieses widerspricht dem Zweck der bereitgestellten Mittel. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der Samtgemeinde Ilmenau abzulehnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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