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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/458

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Um die kommunalen Klimaschutzziele von Hansestadt und Landkreisneburg weiter umzusetzen plant die Hansestadt Lüneburg ein kurzfristiges, ergänzendes Beratungsangebot für Privathaushalte im Stadt- und Kreisgebiet.

Es werden der Hansestadt neburg zur Umsetzung der Anschubberatung Klimaschutz daheim“ 25.000 Euro aus dem Strukturentwicklungsfonds bereitgestellt.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Seit 2015 wurden durch die Klimaschutzleitstelle Kampagnen im Bereich „Klimaschutz daheim“r energetische Sanierung, Heizungsberatung, Solarberatung in Hansestadt und Landkreis angeboten.

Auf kommunaler Ebene wurden diese Angebote kommuniziert, mit weiteren Aktivitäten begleitet und gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen

(VZN) und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) weiterentwickelt. Seitdem wurden allein im Solarbereich 1000 Beratungen vermittelt.

In dem geplanten Förderprogramm des Landkreis neburg zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum und dem bestehenden Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum und dem Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien ist es eine Fördervoraussetzung, dass vor der Antragstellung eine unabhängige Energieberatung in Anspruch genommen wird.

Bisher werden entsprechende Vor-Ort-Beratungsangebote seitens der VZN (z.B. Gebäudecheck, Heiz-Check) bzw. in Kooperation mit der KEAN (z.B. „Solar check“, „clever heizen“) durch Bundemittel für 30 € Eigenbeteiligung bereitgestellt. Dieses Beratungsportfolio wird derzeit sehr kurzfristig seitens der VZ stark gekürzt, der Solar-Check ggf. gestrichen.

Um die etablierten Beratungsangebote sowie die Förderprogramme in Hansestadt und Landkreis Lüneburg weiterhin fortzuhren, chte die Hansestadt eine kurzfristige Alternative zu dem fehlenden Beratungsangebot der VZ bzw. der KEAN  r Privathaushalte im Stadt- und Kreisgebiet schaffen und dieses federführend abwickeln.

Der Landkreis kann die erforderlichen Mittel als Restmittel aus dem Strukturentwicklungsfonds bereitstellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Energieberatung in Privathaushalten hat CO2-Einsparung im Bereich der Privathaushalte durch Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Folge.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.12.2021 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030 - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.01.2022 - Kreisausschuss

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