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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf Einrichtung des 2-jährigen Ausbildungsberufes des Maschinen- und Anlagenführers zum 01.08.2005 an der BBS II zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 Niedersächsisches Schulgesetz bei der Landesschulbehörde zu stellen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 27.04.2005:

Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf Einrichtung des 2-jährigen Ausbildungsberufes des Maschinen- und Anlagenführers zum 01.08.2005 an der BBS II zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 Niedersächsisches Schulgesetz bei der Landesschulbehörde zu stellen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Schreiben vom 14.04.2005 hat der Schulleiter der Berufsbildenden Schulen II, Herr Köhnen, beim Landkreis Lüneburg als Schulträger die Beschulung des neuen Berufs des Maschinen- und Anlagenführers ab Schuljahr 2005/2006 beantragt. Auf Initiative der Wirtschaftsförderungs- GmbH und mit Unterstützung der IHK Lüneburg-Wolfsburg soll am Standort Lüneburg der neue 2-jährige Ausbildungsberuf des Maschinen- und Anlagenführers eingeführt werden. Wie der beigefügten Information zu entnehmen ist, wendet sich der Beruf an Industriebetriebe unterschiedlicher Branchen, die auch in Lüneburg stark vertreten sind. Das Angebot wendet sich vornehmlich an leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die mit den Theorieanforderungen der „klassischen“ Metall- und Elektroberufe überfordert sind. Dieser neue Ausbildungsberuf ermöglicht es, auch leistungsschwächeren Schülern eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen. Da es sich um ein Berufschulangebot für Auszubildende von Betrieben des Landkreises Lüneburg handelt, ist der Landkreis Lüneburg zur Beschulung grundsätzlich verpflichtet. Die neue Klasse ist gemäß Stundentafel im ersten Ausbildungsjahr mit 18 Stunden (2 Schultage) und im zweiten Ausbildungsjahr mit max. 9 Stunden (1 Schultag) zu beschulen. Baumaßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich.

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Beschlüsse

Erweitern

27.04.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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